Menü

Lex Hambi: Aktivist*innen rechtswidrig in Gewahrsam festgehalten

Neues Polizeigesetz dient Abschreckung engagierter Bürger*innen

Foto: Arno Behlau / www.attac.de

Was die nord-rheinwestfälische Landesregierung während des Gesetzgebungsverfahrens noch vehement abgestritten hatte, erweist sich nun als bittere Realität: Die Verschärfung des Polizeigesetzes NRW zielt nicht in erster Linie auf Terrorabwehr, sondern dient der Polizei vor allem dazu, Protestierende aus sozialen Bewegungen einzuschüchtern und zu kriminalisieren.

So kam es am Samstag nur wenige Wochen nach Verabschiedung des neuen Gesetzes bereits zur ersten Anwendung der sogenannten Lex Hambi: Nachdem Umweltaktivist*innen einen Bagger im Tagebau Garzweiler blockiert hatten, wurden sie wegen angeblichen Hausfriedensbruchs festgenommen. Für Aktivist*innen, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, ordnete das Amtsgericht Erkelenz Polizeigewahrsam bis zum heutigen Donnerstag an. Die Richterin berief sich dabei auf die Verschärfung des Polizeigesetzes, das seither Ingewahrsamnahmen zur Identitätsfeststellung von bis zu sieben Tagen erlaubt. Bis Ende 2018 durften diese in NRW noch maximal zwölf Stunden dauern. Sachverständige und Innenexpert*innen halten diese Regelung für verfassungswidrig.

Drei der festgenommenen Aktivist*innen befanden sich bis heute Mittag in Polizeigewahrsam, obwohl ihnen bereits gestern Fingerabdrücke genommen wurden. Dass die Umweltschützer*innen dennoch weiter auf der Polizeiwache Mönchengladbach festgehalten wurden, ist klar rechtswidrig und aus Sicht des Bündnisses "Polizeigesetz NRW stoppen!" Freiheitsberaubung.

„Die Ermächtigung der Polizei zur Willkür ist erschreckend schnell Realität geworden. Dies zeigt: Das neue Polizeigesetz ist eine autoritäre Spielwiese für die Polizei. Sie tut, was sie will, weil sie genau das aus dem Innenministerium vermittelt bekommen hat. Dass die Justiz hier aber kritiklos mitzieht und Menschen der Freiheit beraubt, ist für uns unfassbar", sagt Sabine Lassauer, Bündnis-Sprecherin und Mitglied im Koordinierungskreis von Attac.

Sowohl die Kreispolizeibehörde Heinsberg als auch das Amtsgericht Erkelenz hatten ihre Begründung der Freiheitsentziehung der Aktivist*innen darauf gestützt, dass sie deren Identität zur Gefahrenabwehr mithilfe von Fingerabdrücken feststellen müssten.

Mit ihrem Vorgehen in dieser Woche haben sowohl die involvierten Polizeibehörden als auch die Gerichte bewiesen, dass es sich bei der Verschärfung des Gesetzes keineswegs um Maßnahmen zur Terrorabwehr handelt, sondern um die Ermächtigung, auf autoritäre Weise mit Protestierenden aus sozialen Bewegungen umzugehen. Das Innenministerium NRW, das dies im Gesetzgebungsprozess noch von sich wies, bestätigte dies nun auch in einer Stellungnahme gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung: „Es sind genau diese Fälle, für die wir die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben", erklärte ein Sprecher. Wer glaube, seine Identität verschleiern zu können (...) werde jetzt „eines Besseren“ belehrt.

Sabine Lassauer: "Mit solchen überzogenen Maßnahmen sollen engagierte Menschen eingeschüchtert und von der Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten werden. Die Polizei missbraucht die Verschärfungen mit Rückendeckung des Innenministeriums zur Abschreckung."