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Unsere Forderungen

 

Wir wollen eine gerechte Verteilung der Krisenlasten.Das wird nur gelingen wenn wir genug Druck machen und die Parteien es zur Bundestagswahl nicht ignorieren können.

Zu einem gerechten Lastenausgleich gehört für uns zwei Säulen: Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer.

Vermögenssteuer

Die Vermögensbesteuerung sollte so hoch sein, dass eine weitere Konzentration von Vermögen in immer weniger Händen vermieden und im Gegenteil auf ein definiertes Niveau zurückgeführt wird. Sie muss so justiert werden, dass die in der Verfassung vorgegebenen Ziele Schritt für Schritt erreicht werden. Das ist nicht unrealistisch. In den Jahrzehnten vor 1980 waren die Steuern auf Einkommen, Vermögen und Erbschaften in fast allen entwickelten Staaten so hoch, dass die Vermögenskonzentration abnahm. 


Daher fordern wir progressive Steuersätze, da Vermögen umso schneller wachsen, je größer sie sind. Um das Ziel zu erreichen, sollte die Vermögenssteuer erst bei einem Vermögen über einer Million Vermögen beginnen.

Mit diesen Forderungen können wir wichtige Ziele erreichen:

Mehr sozialer Zusammenhalt und Verantwortung
Der Bedarf an Unterstützung wächst mit der Krise und viele neue gesellschaftliche Gruppen sind nun darauf angewiesen. Es gilt den Sozialstaat auszubauen und krisenfest zu gestalten und alle in die sozialen Sicherungssysteme einzubeziehen. 

Eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweise
Für die ökologische nachhaltige Transformation der Wirtschaft und die Absicherung der Beschäftigten in diesem Umstrukturierungsprozess müssen in den kommenden Jahren große Summen dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

Bessere Leistungsfähigkeit statt Privatisierung
Auf allen Ebenen ist die weitere Privatisierung gesellschaftlicher Dienstleistungen und der Infrastruktur zu beenden und sind wichtige Bereiche wie Gesundheit und Bildung massiv auszubauen.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer bevorteilt die großen Schenkungen. So wurden bei Schenkungsvorgängen über 20 Millionen im Jahr 2019 real lächerliche 0,9% Schenkungssteuer gezahlt. Bei Erb- und Schenkungsfällen unter 300.000 Euro (nach Abzug der Freibeträge) lag die Steuerquote dagegen bei über 11%. Es ist deshalb unser Ziel, dass die Erben großer Vermögen, auch von Betriebsvermögen, künftig einen angemessenen Beitrag zur Staatsfinanzierung leisten. 


Die heutige Progression der Steuersätze soll beibehalten werden und durch weitere Progressionsstufen oberhalb von 100 Millionen Euro ergänzt werden. 

Die Empfänger von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die heute am meisten abgeben müssen, sollen entlastet werden. Dazu schlagen wir einen Freibetrag pro empfangender Person von einer Millionen Euro vor – und zwar für alle Zuwendungen aus Erbschaften und Schenkungen insgesamt im Leben. Der sonstige Freibetragswildwuchs wird abgeschafft. Damit wären alle Kleinbetriebe und viele Mittelbetriebe steuerfrei.

Bei Erbschaften und Schenkungen zwischen zwei Millionen und 20 Millionen Euro können betriebliche Belange berücksichtigt werden, überwiegend durch langfristige Stundung der Steuerschuld.

Bei Erbschaften oberhalb von € 20 Millionen (diese machen mit ca. 50% des Volumens die Masse aus) soll es keine Befreiungen mehr geben. 

Steuersätze die rein verwandtschaftsbezogen sind, entsprechen nicht mehr den gegenwärtigen gesellschaftlichen Beziehungsverhältnissen und müssen angepasst werden.