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Stellungnahme der Attac Kampagne Menschenrechte vor Profit

 

Die Einigung der Bundesregierung auf ein deutsches Lieferkettengesetz – nur ein fauler Kompromiss

Am 12. Februar 2021 legten die Minister Müller (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Altmaier (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Lieferkettengesetz (LKG) vor, das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Das Gesetz soll die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in der globalen Wirtschaft regeln und somit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Umwelt in den Produktionsländern auch im Globalen Süden beitragen. Der Plan ist, dass das Kabinett diesen Referentenentwurf im März beschließt, um ihn noch vor der Bundestagswahl im September 2021 vom Bundestag verabschieden zu lassen. Die Einigung zu dem Gesetz wird von den beteiligten Ministern gepriesen. SPD-Arbeitsminister Heil kennzeichnete die Vereinbarung gar als „historischen Durchbruch“ und als das stärkste Gesetz in Europa in diesem Themenfeld.

Doch dies ist nichts anderes als die positive Vermarktung eines faulen Kompromisses, der wesentlich auf die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände und die Interventionen des Wirtschaftsministers zurückgeht. Mit diesem Entwurf bleibt Deutschland hinter den Beschlüssen anderer europäischer Länder, beispielsweise Frankreich, zurück; auch die aktuellen Verhandlungen zu einem völkerrechtlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten auf UN-Ebene (Binding Treaty) gehen über diesen Entwurf hinaus. Aufbauend auf der internationalen Debatte über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen in der globalen Wirtschaft und den Vorschlägen zum Binding Treaty fordert die Initiative Lieferkettengesetz – ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften –, dass auch in Deutschland ein Gesetz Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette verpflichtet; für Verstöße sollen Unternehmen zivilrechtlich haften und Betroffene sollen vor deutschen Gerichten klagen können. Attac Deutschland gehört zum Unterstützerkreis dieser Initiative.

Der jetzt vorgelegte Entwurf fällt weit hinter diese Anforderungen zurück. So ist die Reichweite der Verantwortung von Unternehmen in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt: Erstens sollen zunächst ab 2023 nur Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden, wodurch ca.600 Unternehmen betroffen wären. Ab 2024 soll das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern gelten, von denen es 2900 gibt. Ein früherer Entwurf der Minister Müller und Heil aus dem Jahr 2020 sah noch vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, also rund 7280 Unternehmen mit Sitz in Deutschland, dem Gesetz unterliegen sollten (25.6. 2020, HANDELSBLATT). Zweitens gilt die Verantwortung nicht mehr für die gesamte Lieferkette, sondern nur noch für die unmittelbaren Zulieferer, also die Unternehmen im ersten Glied der Kette. Umweltstandards sind zudem nur marginal im Gesetz berücksichtigt.

Besonders schwerwiegend ist, dass im vorliegenden Entwurf die zivilrechtliche Haftung im Rahmen von Schadensersatzklagen Geschädigter gestrichen wurde, was genau den Forderungen der Wirtschaftsverbände entspricht. Ähnlich wie bei den Verhandlungen zum Binding Treaty lehnen sie Forderungen nach einer verpflichtenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verbunden mit einer Haftungspflicht bei Verstößen ab. Man würde den Unternehmen zu viel abverlangen, und deutsche Unternehmen würden durch die Einhaltung bereits hoher Standards eh im Wettbewerb benachteiligt, so die üblichen Argumente der Wirtschaftsverbände.

Gerne wird dabei angesichts der Komplexität von Lieferketten auf die Unmöglichkeit verwiesen, die unteren Glieder in einer Kette zu kontrollieren. Doch das Argument, dass sich die Lieferketten nicht kontrollieren lassen, sticht nicht, denn andere Aspekte wie beispielsweise die Qualitätsprüfung werden durch umfassende Verfahren des Supply Chain Managements auch in den unteren Gliedern von Lieferketten kontrolliert; Unternehmen bauen globale Vertragsnetzwerke auf und informieren sich dabei über Bonität und Qualität ihrer Vertragspartner. Unterfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erstellen regelmäßig Studien über die Arbeitsbedingungen in Zulieferketten. Dann sollte es auch den mit sehr viel mehr Ressourcen und Beziehungen ausgestatteten Unternehmen möglich sein, herauszufinden, was die Unternehmen in ihren Lieferketten machen.

Transparenz ist also möglich. Eine Haftungspflicht entlang der Lieferkette könnte der Macht der Konzerne, die auf vielfältigen rechtlichen Strukturen basiert, eine Schranke setzen. Hierzu zählen auch die privaten Schiedsgerichte in Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Bisher verhindern rechtliche Strukturen wie die Trennung von Mutter- und Tochtergesellschaften eine Gesamtverantwortung von Konzernen für ihr Lieferketten. Besonders wichtig sind verschiedene Formen des Privatrechts, beispielsweise Eigentums-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Die derzeitige Rechtslage setzt Anreize für deutsche Mutter- bzw. Abnehmerunternehmen, sich möglichst weit von den Operationen ihrer Tochter- und Zulieferergesellschaften fernzuhalten. Rechtlich getrennte Tochterunternehmen, Beteiligungsgesellschaften und Zulieferer, die geographisch weit verstreut sein können, ermöglichen es Konzernen also, ihre Lieferketten zwar strategisch zu kontrollieren, aber gleichzeitig juristisch eine Verantwortung abzulehnen.

Dieses Ungleichgewicht gilt es aufzubrechen, und erste positive Schritte zeichnen sich ab. So erlaubt ein französisches Gericht auf der Grundlage des dortigen Sorgfaltspflichtengesetzes, das einem Lieferkettengesetz entspricht, eine Klage von NGOs und einigen französischen Städten gegen den Konzern Total wegen Untätigkeit angesichts des Klimawandels. In Großbritannien ließ der Oberste Gerichtshof eine Klage nigerianischer Gemeinden gegen den Konzern Shell zu. Dieser Fall berührt auch Verantwortung von Konzernen in Bezug auf die Handlungen von Tochtergesellschaften.

Diese Entwicklung spiegelt sich nicht im Entwurf der drei Bundesministerien zum LKG wider, der weit hinter den Anforderungen nach einer nachhaltigen Ausgestaltung der globalen Wirtschaft zurückbleibt. Er muss massiv nachgebessert werden, und die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz müssen Berücksichtigung finden. Der Binding Treaty muss vor diesem Hintergrund in den zukünftigen Verhandlungen gerade die Haftungspflicht von Unternehmen stärken.