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Antifaschismus: Bester Ausweis der Gemeinnützigkeit

Engagement der VVN-BdA wird dringender denn je gebraucht

Das Berliner Finanzamt droht der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Attac Deutschland hält dieses behördliche Gebaren für skandalös und solidarisiert sich ausdrücklich mit der VVN-BdA.

“Die VVN-BdA ist die älteste und größte antifaschistische Organisation Deutschlands. Ihr Engagement hat einen großen Nutzen für die Allgemeinheit im besten Sinne”, betont Judith Amler, die Attac seit 2016 in antifaschistischen Bündnissen vertritt und seither eng auch mit Vertreter*innen der VVN-BdA zusammenarbeitet. “Kaum eine Organisation kümmert sich grundlegender um die Wahrung des Grundgesetzes in dem Sinne, als dass dessen Basis in der Abkehr vom verbrecherischen NS-Staat der 1930er und 1940er Jahre liegt. Das Ziel seiner Mütter und Väter war die Schaffung eines demokratisch verfassten Rechtsstaats, der sich dezidiert gegen eine neuerliche faschistische Machtübernahme zu wehren weiß. Die VVN-BdA wird dringender denn je gebraucht.”

In der Tradition des Schwur der Häftlinge von Buchenwald

Die VVN-BdA wurde 1947 von Menschen, die während der Nazizeit verfolgt wurden, von Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfer*innen gegen den deutschen Faschismus gegründet. Heute engagieren sich deutschlandweit Menschen aus verschiedensten politischen Spektren in deren Tradition für das Vermächtnis des Schwurs der befreiten Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit hätte voraussichtlich schwere ideelle und finanzielle Folgen für das konsequent antifaschistische Handeln eines zuverlässigen Partners im Engagement für Demokratie und eine offene Gesellschaft.

Scharf kritisiert Attac, dass das Berliner Finanzamt die Drohung, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen, ausgerechnet mit deren Engagement für ein Verbot der AfD begründet. Judith Amler: “Es ist bestürzend, dass das Berliner Finanzamt die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA und damit die existenzielle Grundlage eines lebendigen Teils der Zivilgesellschaft in Frage stellt, während die zuständigen Instanzen sich weigern, den Weg freizumachen, damit das Bundesverfassungsgericht endlich die Verfassungswidrigkeit einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei feststellen kann. Wer bleibt übrig, wenn erneut eine völkische Kraft an die Macht zu kommen droht, Verfassungsorgane kapitulieren und die Zivilgesellschaft behördlicherseits ausgetrocknet wird?”

Einsatz für AfD-Verbot dringend geboten

Auch Attac setzt sich für ein AfD-Verbot ein. Die Verfassungswidrigkeit der AfD ist inzwischen breit anerkannt. Erst kürzlich hat ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte diese nachgewiesen. Im Juli haben sich mehr als tausend Jurist*innen, darunter auch viele Beamt*innen, mit folgenden Worten an die Bundesregierung und an den Bundestag gewandt: „Es ist Ihre Aufgabe als politisch Verantwortliche zu verhindern, dass unsere Verfassung ernsthaften Schaden nimmt. Wir fordern Sie [...] dazu auf, Ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden und unverzüglich die [für ein AfD-Verbotsverfahren] notwendigen Schritte einzuleiten bevor, es zu spät ist.“

Ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingeleitet werden.