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Vergesellschaftung der Energiewirtschaft

Datum: 11.07.2026
Uhrzeit: 09:30 Uhr
Dauer: 01:30
Raum: Raum 4
Typ: workshop

Referent:innen: Vincent Janz

Für eine günstig, schnelle und sozial gerecht Energiewende müssen wir die Energiewirtschaft nach Artikel 15 des Grundgesetzes vom privatem Eigentum in eine demokratisch organisierte und gemeinwohlorientierte Eigentumsform überführen.

Die Energiewende in Deutschland scheitert – obwohl sie gemessen an den klimapolitischen Notwendigkeiten gerade erst angefangen hat. Eine zügige und der Herausforderung angemessene Energiewende ist unter gegenwärtigen Bedingungen strukturell gehemmt:
Die Liberalisierung und Privatisierung des Energiesektors führen dazu, dass Investitionsentscheidungen sich nicht an langfristigen gesellschaftlichen Zielen ausrichten, sondern an kurzfristiger Profitabilität. Auch staatliches Eigentum allein ist keine Lösung: Die Krisenrettung vom Gaskonzern Uniper 2022 zeigte die Grenzen staatlicher Eigentümerschaft ohne institutionellen Umbau – der Staat übernahm Risiken, nicht aber Kontrolle und Gestaltung im Sinne des Gemeinwohls. Was braucht es also für eine Energiewende, die vergleichsweise günstig, schnell und sozial gerecht ist? Artikel 15 des Grundgesetzes bietet dazu einen Hebel: Vergesellschaftung.
Vergesellschaftung bedeutet die Überführung von privatem Eigentum in Gemeinwirtschaft – eine Eigentumsform, die weder rein staatlich noch privat ist, sondern demokratisch organisiert und gemeinwohlorientiert.
In diesem Workshop diskutieren wir die Potentiale von Vergesellschaftung und demokratischem, öffentlichem Eigentum als Antwort auf die Energiekrisen unserer Zeit.

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