Tax the Rich: Bundestagspetition schafft Quorum

Seit dem 30. Juni ist die Attac-Bundestagspetition „Tax the Rich“ auf dem offiziellen Petitionsportal des Deutschen Bundestags freigeschaltet. Bereits jetzt hat die Petition das ausgewiesene Quorum von 30.000 Mitzeichnungen online überschritten. Damit hat sie sich kurz nach der Hälfte ihrer sechswöchigen Online-Laufzeit für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages qualifiziert. Mit über 20.000 weiteren Unterschriften auf Papier hat sie schon jetzt ein deutliches Zeichen für den Wunsch nach mehr Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gesetzt.
Die Petition fordert die Reaktivierung der Vermögensteuer auf alle Vermögensarten. Ziel ist es, übermäßigen Reichtum progressiv zu besteuern – beginnend ab einem Freibetrag von einer Million Euro. Der Steuersatz soll dabei mit wachsendem Vermögen stufenweise steigen – bis zu 20 Prozent für Milliardär*innen, wodurch deren Vermögen effektiv sinken würde. Eine Vermögensteuer könnte dringend benötigte Einnahmen für öffentliche Infrastruktur, Klimaschutz und soziale Sicherheit generieren. Auch die demokratiefeindliche Einflussnahme auf politische Entscheidungen durch finanzielle Mittel der Überreichen kann so zurückgeschnitten werden.
„Wir freuen uns sehr, dass wir bereits kurz nach der Halbzeit das notwendige Quorum für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags online erreicht haben“, sagt Julia Elwing aus der Kampagnengruppe „Tax the Rich“ und dem Koordinierungskreis von Attac Deutschland. „Das zeigt deutlich, wie viele Menschen die wachsende Ungleichheit und die steuerliche Bevorzugung von Überreichen ungerecht finden. Jetzt hoffen wir auf viele weitere Unterstützende – online und an unseren Attac-Infoständen in zahlreichen Städten.“
Während Bundeskanzler Merz im Sommerinterview die Unwahrheit verbreitete, eine Vermögensteuer sei grundsätzlich verfassungswidrig, ist die Vermögensteuer in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Ihre Aussetzung im Jahr 1995 wurde nur mit der damaligen Bemessungsgrundlage begründet, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war, aber jederzeit geändert werden kann. Laut einem Rechtsgutachten der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2023 ist die finanzielle Ungleichheit in Deutschland so hoch, dass eine Wiedereinführung der Vermögensteuer gerade auch verfassungsrechtlich naheliegend wäre. Das reichste Prozent der deutschen Bevölkerung besitzt ein Drittel des Vermögens. Die ärmere Hälfte hingegen hat zusammen nicht einmal zwei Prozent. Seit Jahrzehnten werden Kapitaleinkommen immer weniger, Arbeitseinkommen sowie Verbrauch immer stärker besteuert. Dadurch zahlen Überreiche im Verhältnis weit weniger Steuern als Normalverdienende. „Ein Steuersystem, das die Vermögen der Überreichen schont, während es die restlichen Bürger*innen belastet, stellt Gerechtigkeit auf den Kopf“, sagt Elwing. „Bei unserer öffentlichen Anhörung im Bundestag wollen wir den Druck auf die Politik für die Wiedereinsetzung der Vermögensteuer weiter erhöhen.“
Die Online-Bundestagspetition kann bis einschließlich dem 11. August 2025 auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestags unterzeichnet werden.