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Statt Aktienrente: Umlagefinanzierte Rente konsequent stärken

Kürzen unnötig, Einbeziehen aller Einkommen samt Kapitalerträgen reicht

Foto: photocase.com © slam’

Attac Deutschland lehnt die Vorschläge der Rentenkommission, die heute offiziell der Bundesregierung übergeben werden sollen, ab. Wir fordern, die umlagefinanzierte Rente zu stärken und konsequent alle Einkommen – auch Kapitalerträge – zu ihrer Finanzierung heranzuziehen. 

Joachim Braun, Rentenexperte von Attac, sagt dazu: “Die umlagefinanzierte Rente hat sich bewährt. Es gilt, sie zu stärken, nicht sie zu demontieren. Statt die Finanzmärkte durch eine Aktienrente weiter aufzublähen, müssen endlich alle Einkommen konsequent in die gesetzliche Rente einbezogen werden. Dazu gehören selbstverständlich auch Kapitaleinkommen. Dahinter bleiben die Vorschläge der Kommission weit zurück: Beamt*innen sollen erst irgendwann dazu, gutverdienende Freiberufler*innen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen bleiben weiter außen vor, und von Kapitalerträgen spricht die Kommission nicht mal. Das ist Murks.”


Hintergrund:

Die Vorschläge der Kommission zur Reform der Rente beruhen auf einer falschen Dramatisierung der Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Finanzlage der DRV ist stabil, was sich daran zeigt, dass der Rentenbeitragssatz seit 2007 nicht mehr erhöht werden musste und 2018 sogar auf 18,6 Prozent gesenkt werden konnte. Seitdem blieb er stabil.

Dies war möglich, da einerseits in den letzten Jahrzehnten schon erhebliche Sparleistungen bei der Rente umgesetzt wurden (zum Beispiel durch die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Absenkung des Rentenniveaus und den Wegfall von Anrechnungszeiten). Die demographische „Lücke“, die dadurch entsteht, dass mehr Menschen von der Arbeit in die Rente wechseln als von der Schule ins Erwerbsleben, konnte bisher durch Zuwanderung mehr als ausgeglichen werden; die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg in den letzten 15 Jahren stärker als die Zahl der Altersrente Beziehenden, sodass sich das Verhältnis Rentenbeziehende zu Beitragszahlenden sogar etwas zugunsten der Beitragszahlenden entspannt hat.

Zuwanderung schließt demographische Lücke

In den nächsten zehn bis 15 Jahren wird die „demographische Lücke“ auf zirka 400.000 Erwerbspersonen pro Jahr geschätzt. Diese Lücke ließe sich mit weiterer Zuwanderung wie bisher zum großen Teil schließen; Kürzungen an der Rente würden somit weitgehend überflüssig. Auch Maßnahmen, die aus verschiedenen Gründen ohnehin geboten sind, könnten die Finanzlage der DRV stärken, etwa verlässlichere Kitas, die Eltern eine Berufstätigkeit erleichtern würden, oder Maßnahmen zur Reduzierung der abschlusslosen Schulabgänger*innen (derzeit etwa. 60.000 pro Jahr). Auch die Eingliederung von Beamt*innen und Selbstständigen in die Rentenversicherung wie in Österreich sowie die Verbeitragung aller Einkommen wie in der Schweiz, wo nicht nur Erwerbslöhne, sondern auch Kapitaleinkommen zu Finanzierung der Rente herangezogen werden, wären sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der gesetzlichen Rente.

Anteil des Bundeszuschusses am Haushalt gesunken

Neben der Demographie wird auch ein angeblich steigender und zunehmend überfordernder Bundeszuschuss zur Begründung von Sparmaßnahmen bei der Rente angeführt. Die Faktenlage ist jedoch anders: Nominal steigt der Bundesbeitrag zur Rente zwar, aber der Anteil dieser Zahlungen am gesamten Bundeshaushalt ist sogar leicht gesunken. Ähnlich wie bei der Krankenversicherung übernimmt der Bund auch nicht alle versicherungsfremden Leistungen der DRV, sodass in Wirklichkeit die Rentenbeitragszahlenden faktisch den Bundeshaushalt entlasten, nicht belasten. Eine volle Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund würde sogar eine Absenkung des Rentenbeitrages erlauben, trotz „Demographielücke“.

Lebenserwartung ist seit 2018 kaum gestiegen

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters ist nicht gerechtfertigt. Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland ist seit 2018 kaum noch gestiegen. Die bereits erfolgte Anhebung des Renteneintrittsalters hat dazu geführt, dass zusammen mit der kaum noch steigenden Lebenserwartung auch die Rentenbezugsdauer zuletzt nicht mehr zunahm.

Viele Menschen haben im Alter nur die gesetzliche Rente. Attac Deutschland plädiert deshalb dafür, die bewährte umlagefinanzierte Rente zu stärken. Sie sollte auch in Zukunft ein wohlstandssicherndes Niveau haben. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus würde zu steigender Altersarmut und zusätzlicher Belastung der Sozialbudgets der Kommunen führen. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus nach 2031 würde das Vertrauen in den Sozialstaat weiter mindern und die Demokratie schwächen.

Kapitaldeckung scheitert gerade wieder einmal

Eine stärkere Kapitaldeckung ist nicht zielführend. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Kapitalmärkte weiter anzuheizen. Die Riesterrente, bei der ein Kapitaldeckungsversuch privatwirtschaftlich organisiert wurde, darf als gescheitert gelten. Und auch eine Kapitaldeckung ändert nichts daran, dass es die künftige Generation ist, die die Auszahlungsleistung später erbringen muss. Die Transfers werden nur anderes organisiert.

Dazu kommt das hohe Risiko: Die Befürworter*innen kapitalgedeckter Renten hoffen auf hohe Renditen am Aktienmarkt, sodass spätere Aktienkäufer*innen die Renten finanzieren, weil sie die angesparten und in ihrem Wert gestiegenen Aktien kaufen in der Hoffnung auf noch weiter steigende Aktienkurse. Es ist aber äußerst ungewiss, ob der Aktienboom immer so weitergeht. Die Kurssteigerungen der vergangenen drei Jahrzehnte gehen zu großen Teilen auf Globalisierungsgewinne zurück, die durch die Trumpsche Zollpolitik infrage stehen, und auf Unternehmenssteuersenkungen, die ausgereizt sind. Das Risiko, dass die Rechnung der Kapitaldeckung nicht aufgeht, ist also groß. Davon zeugen gegenwärtig die Finanzprobleme der berufsständischen Versorgungswerke, die in Zeiten der früheren Niedrigzinsphase riskante Finanzwetten eingegangen sind, die jetzt scheitern. Das schließt sich an die bisherigen Versuche der Kapitaldeckung an, die in den Krisen von 1923, 1929 und 1945 – also allein im vergangenen Jahrhundert dreimal – gescheitert sind.

Umlageverfahren dagegen hat sich bewährt

So konnte die Integration der Menschen in den neuen Bundesländern in die gesetzliche Rente ohne größere Probleme erfolgen. Ein kapitalgedecktes System wäre daran gescheitert.

Unsere aufgesplitterterten Versorgungssysteme aus dem vorletzten Jahrhundert entsprechen aber nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen. Notwendig ist die Einbeziehung auch der Beamt*innen, Selbständigen in das System und die Beitragsleistung aus allen Einkommen – also auch aus Kapitalerträgen.