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Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen – Kein Vertrag auf Augenhöhe!

Mehr als 25 Jahren haben die EU und die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay miteinander verhandelt. Im Dezember 2024 haben Vertreter der beiden Wirtschaftsblöcke ihre Verhandlungen abgeschlossen und die politische Einigung über ein umfassendes Partnerschafts- und Freihandelsabkommen unterzeichnet.

Da der Handelsteil in einigen EU-Ländern umstritten ist, hat die Europäische Kommission den Vertrag in zwei rechtlich getrennte Abkommen aufgespalten. Mit diesem sog. Splitting ist es möglich, den Handelsteil als „Interimshandelsabkommen“ (ITA) allein auf der EU-Ebene zu ratifizieren, so dass er zügig in Kraft treten kann. Über den Gesamtvertrag (EMPA) würde erst später in den nationalen Parlamenten abgestimmt. 

Das Handelsabkommen umfasst Regelungen, die vollständig vergemeinschaftet sind, über die also auf EU-Ebene entschieden wird. Daher müssen nur der Europäische Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Der Handelsteil könnte somit schneller in Kraft treten. 

Im Partnerschaftsabkommen sind einige Elemente enthalten, die noch nicht vollständig vergemeinschaftet sind. Deshalb müssen die nationalen Parlamente der 27 Mitgliedstaaten der EU mitentscheiden. Dieser Ratifizierungsprozess könnte sich länger hinziehen, wie Erfahrungen mit anderen Handelsabkommen zeigen.

Im September 2025 hat die EU-Kommission dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament das Abkommen mit seinem Vorschlag des Splittings zur Ratifizierung übermittelt.

 

  • Am 9. Januar  2026 hat der EU-Rat dem Abkommen mehrheitlich zugestimmt.
  • Am 17. Januar 2026 haben die Präsidentin der EU-Kommission und die Regierungschefs der Mercosur-Mitgliedsstaaten das Abkommen in Paraguay unterzeichnet.
  • Am 21. Januar hat  das EU-Parlament dafür gestimmt, das EU-Mercosur-Abkommen an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen. Es bittet um ein Gutachten, ob das Abkommen mit den EU-Verträgen übereinstimmt. Dabei geht es um die Klärung der Fragen, ob das Splitting des Abkommens in zwei Teile EU-rechtskonform ist, 

ob der Rebalancing-Mechanismus (Ausgleichsmechanismus) im Handelsteil, die regulatorische Autonomie der EU untergräbt und ob das europäische Vorsorgeprinzip geschwächt wird.

  • Im März hat die EU-Kommission Schritte für die vorläufige Anwendung des Handelsteils des EU-Mercosur-Abkommens eingeleitet und in den Staaten des Mercosur ist die Ratifizierung das Gesamtabkommens erfolgt. 

Damit ist die vorläufige Anwendung zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten - ohne Zustimmung der EU-Abgeordneten und ohne Stellungnahme des EuGH.

 

Die Abstimmung des Europäischen Parlaments wird erst nach Prüfung des Abkommens durch den EuGH stattfinden.

Zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland, der EU und dem Mercosur wenden sich weiterhin gegen den Inhalt des Abkommens und kritisieren scharf seine vorläufige Anwendung:

Denn die vorläufige Anwendung hat tiefgreifende Folgen für Mensch, Klima und Umwelt; sie ist ein Angriff auf die Menschenrechte und eine bäuerliche Landwirtschaft und untergräbt die Diversifizierung der Wirtschaft im Mercosur. 

  • Der Zollabbau zwischen den Wirtschaftsblöcken beschleunigt die Abholzung von Regenwäldern zugunsten von Rindermast, Zuckerrohr und Sojaproduktion. Die Zunahme von Weideflächen, die Ausbreitung von Soja-Monokulturen und der vermehrte Abbau von mineralischen Rohstoffen verstärken Landkonflikte und die Vernichtung wertvoller Ökosysteme. Den Preis dafür zahlen Kleinbäuer*innen, indigene und traditionelle Gemeinschaften mit der Vernichtung von Anbauflächen für die lokale Nahrungsmittelerzeugung und mit ihrer Vertreibung.
  • Sinkende Zölle fördern den Export von klimaschädlichen Verbrenner-Autos, hochgiftigen Pestiziden und weiteren Industrieprodukten nach Lateinamerika. Zudem führt das Abkommen zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und massiven Verlusten an industriellen Arbeitsplätzen vor allem in Argentinien und Brasilien.

Das EU-Mercosur-Abkommen ist keine zeitgemäße Antwort auf globale Krisen und geopolitische Spannungen. Vielmehr verkörpert es eine veraltete, neo-koloniale Handelspolitik aus dem vorigen Jahrhundert, die rücksichtslos auf kurzfristige Gewinne und wirtschaftliche Ausbeutung setzt. Einseitige Profit-Interessen großer Unternehmen  haben sich durchgesetzt. 

Attac fordert eine Kehrwende in der Handelspolitik der EU

Mensch und Umwelt vor Profit!.

EU-Mercosur-Abkommen stoppen – jetzt!

(Stand: Juni 2026)

Zur vorläufigen Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens

Aktiv werden gegen EU-Mercosur

Unsere Freunde von Power-Shift haben eine Seite zusammengestellt mit allen Infos und viel Material, wie ihr gegen das EU-Mercosur-Abkommen aktiv werden könnt.

Mehr Infos

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