Menü

„Schlag ins Gesicht aller Verfechter*innen einer stabilen Demokratie“

Aktionsverbot bei G20: Attac zu heutigem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg

Zu dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg, demzufolge das Verbot einer Attac-Aktion während des G20-Gipfels rechtmäßig gewesen sei, erklärt die Anmelderin der Aktion, Hanni Gramann:

„Aus politischer Sicht halten wir dieses Urteil für einen Schlag ins Gesicht aller Verfechter*innen einer stabilen Demokratie. Es schwächt das Grundrecht auf demokratischen Protest und öffnet unseres Erachtens staatlicher Willkür Tür und Tor. Von unserer Bildaktion ging keinerlei Gefahr aus. Das war auch für die Richter*innen der ersten Instanz vollkommen klar. Es kann nicht sein, dass staatliche Organe lediglich eine Notstandslage feststellen müssen, um flächendeckend Grundrechte umfassend außer Kraft setzen können. Sobald wir die Urteilsbegründung haben, werden wir sie sehr genau anschauen und weitere juristische Schritte prüfen.“

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte 2022 in erster Instanz klargestellt, dass das Verbot der Attac-Aktion „Freihandel Macht Flucht“ am 7. Juli 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg auf Grundlage der damaligen Allgemeinverfügung rechtswidrig war. Von der Aktion sei keine Gefahr ausgegangen, die Klägerin in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Gegen dieses Urteil hatte die Stadt Hamburg Berufung eingelegt, der das Oberverwaltungsgericht am heutigen Donnerstag stattgab.

Thema der verbotenen Attac-Aktion war „Freihandel Macht Flucht“ – insbesondere für Menschen aus Afrika. Sie wurde gemeinsam von Attac und dem Hamburger Flüchtlingsrat organisiert. Symbolisch dargestellt wurde eine Fluchtsituation mit einem Schlauchboot. Ursprüngliche Aktionsorte sollten das „Afrikahaus“ in der Große Reichenstraße und die Geschäftsstelle des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft (Neuer Jungfernstieg) sein, um den Bezug zur kolonialen Vergangenheit Hamburgs beziehungsweise Deutschlands und zu aktuellen geschäftlichen Interessen deutscher Unternehmen in den Ländern Afrikas deutlich zu machen.

Die Anmelderin der Aktion, Hanni Gramann, ist Welthandelsexpertin von Attac und pensionierte Religionslehrerin.