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Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Attac begrüßt BGH-Urteil

Erstmalig hat auch der Bundesgerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt, dass mit Cum-Ex-Geschäften nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt, sondern aktiv Steuerhinterziehung betrieben wurde. "Endlich ist es auch juristisch klar – Cum-Ex-Geschäfte sind eine Straftat. Die Milliardengeschäfte waren strafbar!" so Detlev v. Larcher, Mitglied der Attac-AG Finanzmärkte und Steuern.

Attac fordert neben anderen Organisationen seit langer Zeit, diese kriminellen Machenschaften zu verurteilen. Detlev v. Larcher: "Die Finanzminister vergangener Jahre, Herr Schäuble und Herr Scholz, haben sich von der Lobby der Steuerbetrüger lange Zeit die entsprechenden Gesetzesänderungen diktieren lassen. Nur die massive Kritik der Zivilgesellschaft hat diese Geschäfte endlich beendet. Jetzt müssen alle an den Geschäften Beteiligte angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden!".

Nun stehen millionenschwere Rückzahlungen an die Steuerkasse an. In einer Aktion vor einer Commerzbank-Filiale in Frankfurt forderten Aktivist*innen im vergangenen September von der Bundesregierung, die geraubten Cum-Milliarden konsequent zurückzuholen und zurück in die öffentliche Hand zu überführen, um zum Beispiel in das Gesundheitssystem zu investieren.