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CETA: Bundestag muss Ratifizierung stoppen

Gemeinsame Erklärung der deutschen und kanadischen Zivilgesellschaft

Der deutsche Bundestag darf CETA, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, nicht ratifizieren. Das fordert die europäische und kanadische Zivilgesellschaft in einer gemeinsamen Erklärung, die am heutigen Samstag veröffentlicht worden ist. Attac Deutschland gehört zu den Unterzeichnenden. Anlass der Erklärung ist die bevorstehende Kanadareise von Bundeskanzler Olaf Scholz. 

Die Bundesregierung hat kürzlich angekündigt, CETA mit einer Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel ratifizieren zu wollen. Die unterzeichnenden Organisationen verurteilen dieses Vorgehen: Es gibt keine Rechtfertigung für die Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit für Investorenrechte. 

„CETA schützt einseitig Konzerninteressen, indem es demokratische Willensbildung untergräbt und wirksame Politik zum Schutz von Klima, Umwelt und dem Sozialen verhindert“, heißt es in der Erklärung, „Wir fordern daher die Verantwortlichen auf, den CETA-Ratifizierungsprozess zu stoppen! Keine Sonderrechte für Investoren! Schützen wir Menschen und das Klima, nicht die Profite von Konzernen.“ 

Während die meisten Vertragsbestandteile von CETA in Europa und Kanada seit fast fünf Jahren vorläufig angewendet werden, gilt dies nicht für die umstrittenen Bestimmungen zum Investitionsschutz. Diese Bestimmungen sowie die geplante Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit würden ausländischen Investoren exklusiv das Privileg einräumen, Staaten vor einem privaten Schiedsgericht statt vor nationalen Gerichten zu verklagen, sobald sie ihre Profite gefährdet sehen. Diese Sondergerichtsbarkeit für private Investoren kann nur geschaffen werden, wenn die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten CETA ratifizieren. 

Die geplante Sondergerichtsbarkeit stellt eine immense Bedrohung für die parlamentarische Demokratie, beispielsweise bei der Bekämpfung der Klimakrise, der Anhebung von Sozial- oder Umweltstandards. Gleichzeitig sieht CETA keinerlei Verpflichtungen für Investoren vor. Ebenso wenig ermöglicht das Abkommen Bürger*innen, Verbänden oder Gewerkschaften, Klage zu erheben, wenn ein Unternehmen gegen Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits- oder Verbraucherschutzvorschriften verstößt.

„Angesichts der Klima- und Energiekrise würde die vollständige Ratifizierung von CETA einer Transformation unserer Volkswirtschaften und dem Ausstieg aus fossilen Energien nur Steine in den Weg legen. Die Einführung von Sonderrechten für Konzerne käme vor allem den Öl-, Gas- und Rohstoffunternehmen zugute“, warnen die Unterzeichner*innen der Erklärung. „Stattdessen brauchen wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer Handelspolitik, die die Interessen der Menschen und des Planeten in den Vordergrund stellt.“