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Präzedenzfall Attac: Auch Campact Gemeinnützigkeit entzogen

BFH-Urteil behindert gesamte kritische Zivilgesellschaft / Bundestag muss Gemeinnützigkeitsrecht endlich modernisieren

Nur wenige Monate, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen hat, ist auch der Kampagnenorganisation Campact die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Die Entscheidung des Berliners Finanzamtes ist eine direkte Folge des im Februar gefällten BFH-Urteils gegen Attac und zeigt, wie berechtigt die Befürchtungen gesellschaftspolitisch engagierter Vereine vor einer weiteren Einschränkung ihrer Arbeit sind.

"Wir haben zu Recht vor einem Präzedenzfall Attac gewarnt. Die vorausgesagte verheerende Wirkung für die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland ist eingetreten. Mit Campact ist eine weitere große Organisation betroffen, die sich aktiv für das Gemeinwohl einsetzt. Mit seinem Urteil gegen Attac hat der BFH es ermöglicht, politisch missliebigen Organisationen mithilfe des Gemeinnützigkeitsrechts Knüppel zwischen die Beine zu werfen“, sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. „Nötig wäre das Gegenteil. Das letzte, was wir angesichts der zunehmenden Angriffe von rechts brauchen, sind schrumpfende Handlungsspielräume für alle, die sich für eine solidarische Gesellschaft einsetzen.“

Bundestag muss Handlungsspielraum für kritische Zivilgesellschaft sichern

Attac fordert dringend eine Anpassung der Abgabenordnung an die Erfordernisse einer modernen Demokratie: Der Satzungszweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“ muss als spezifischer Zweck anerkannt werden, außerdem müssen weitere Zwecke wie „Soziale Gerechtigkeit“ und „Menschenrechte“ in den Gemeinnützigkeitskatalog aufgenommen werden.

Stephanie Handtmann, Geschäftsführerin im Attac-Bundesbüro: „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem Organisationen, die sich selbstlos für ein solidarisches Miteinander einsetzen, klein gehalten werden. Eine widerstandsfähige Demokratie braucht eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen. Diese wichtige gesellschaftliche Funktion darf nicht von Finanzämtern über das Steuerrecht ausgehebelt werden.“

Der BFH hatte im Februar das für Attac positive Urteil der ersten Instanz aufgehoben und das Verfahren mit engen Vorgaben an diese zurück verwiesen. In seinem Urteil steckt der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als die bisherige Rechtsprechung. Insbesondere die Zwecke „Förderung der Bildung“ und „Förderung des demokratischen Staatwesens“ werden durch das Urteil stark eingeschränkt. In dem erneuten Prozess vor dem Hessischen Finanzgericht, der voraussichtlich im Januar beginnen wird, müssen die Richter nun den engen Vorgaben des BFH folgen. Attac ist entschlossen, seine Gemeinnützigkeit notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen.


Für Rückfragen:

  • Stephanie Handtmann, Geschäftsführerin im Attac-Bundesbüro, Tel. 069 900 281 22, 0176 2419 1706
     
  • Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. / Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0177 3276 659
     
  • Andreas van Baaijen, Geschäftsführer im Attac-Bundesbüro, Tel. 069 900 281 40, 0176 9981 3292
     


Hintergrund

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.

Im Februar 2019 hat der Bundesfinanzhof das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht verwiesen. In dem erneuten Prozess (voraussichtlich im Januar 2020) müssen die Richter in Kassel nun den Vorgaben des BFH folgen, der den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger spannt als sie selbst in ihrem ersten Urteil.

Infolge des Entzugs der Gemeinnützigkeit können Mitglieder und Unterstützer der Attac-Arbeit ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte von Attac nicht mehr fördern.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, die im Juli 2015 die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 130 Vereine und Stiftungen – darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact. ()

Aktuell engagiert sich Attac Deutschland mit der Kampagne „einfach.umsteigen – klimagerechte Mobilität für alle“ für eine sozial-ökologische Verkehrswende. Unter dem Motto „Menschenrechte vor Profit“ streitet Attac zudem für ein verbindliches Abkommen der Vereinten Nationen, das Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.