Deutschland muss sich auf Seite des Völkerrechts stellen

Anlässlich des Treffens der EU-Außenminister*innen am 11. Mai fordert Attac Deutschland die EU-Regierungen – insbesondere den deutschen Außenminister Johann Wadephul – auf, das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel im Bereich des Handels auszusetzen. Auch die EU-Kommission hatte im September 2025 vorgeschlagen, Teile des Abkommens auszusetzen, um den Druck auf die israelische Regierung zu erhöhen, die Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden. Eine Entscheidung scheiterte bislang jedoch insbesondere am Widerstand Deutschlands und Österreichs.
Attac-Sprecher Roland Süß sagt: “Die Menschenrechtsklausel des Abkommens verpflichtet die EU zum Handeln. Angesichts der anhaltenden Völkerrechtsverbrechen in Gaza, der illegalen Besatzung und des völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus im Westjordanland ist die Aussetzung des Abkommens längst überfällig. Deutschland muss sich endlich auf die Seite des Völkerrechts stellen.”.
Attac unterstützt Europäische Bürgerinitiative
Auch weite Teile der europäischen Zivilgesellschaft fordern seit Monaten ein vollständiges Ende der engen Handelsbeziehungen mit Israel. Attac Deutschland unterstützt zudem die Europäische Bürgerinitiative (EBI) für die Aussetzung Abkommens zwischen der EU und Israel. Insgesamt hat bereits mehr als eine Million EU-Bürger*innen die EBI unterzeichnet; in zwölf Ländern wurde zudem das nationale Quorum erreicht und zum Teil deutlich überschritten. In Deutschland wurde das Quorum dagegen noch nicht erreicht, es fehlen noch an die 10.000 Unterschriften. Die Europäische Bürgerinitiative kann online unterzeichnet werden.
Damit eine Europäische Bürgerinitiative erfolgreich ist, muss sie mindestens eine Million gültige Unterschriften erhalten und die Schwellenwerte in mindestens sieben Ländern erreichen.
Internationaler Gerichtshof pocht auf Konsequenzen
Das seit 2000 bestehende Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel enthält eine Menschenrechtsklausel, die die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze zum „wesentlichen Element“ erklärt. Trotz jahrzehntelanger massiver Verstöße Israels gegen das Völkerrecht genießt Israel weiterhin privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt und zu EU-Programmen wie Horizon Europe.
Der Internationale Gerichtshof hat bereits im Juli 2024 festgestellt, dass Drittstaaten und Institutionen völkerrechtlich verpflichtet sind, eine durch rechtswidrige Besatzung entstandene Situation weder anzuerkennen noch zu unterstützen. Dazu gehört explizit auch die Aussetzung von Handelsabkommen und Kooperationen.