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Für eine Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel

Öffentlicher Aufruf an die Bundesregierung von PowerShift und Attac Deutschland

Foto: Pixbay / hosnysalah

Angesichts der völkerrechtswidrigen israelischen Kriegsführung im Gaza-Streifen mit einer hohen Zahl ziviler Opfer und einer katastrophalen humanitären Lage fordern die Nichtregierungsorganisationen PowerShift und Attac Deutschland eine sofortige Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel.

Am 7. Oktober 2023 führte die den Gaza-Streifen regierende Hamas einen Angriff auf Israel an, bei dem über 1.200 Menschen getötet und 251 Geiseln verschleppt wurden. Bei ihrem Angriff verübten Hamas-Kämpfer und andere palästinensische Milizen schwere Kriegsverbrechen, darunter die gezielte Ermordung von Zivilist*innen, Folter und sexualisierte Gewalt. In Reaktion auf den Angriff begann Israel eine Militäraktion im Gaza-Streifen – zunächst Luftangriffe, später auch der Einsatz von Bodentruppen – und berief sich auf sein Selbstverteidigungsrecht. Als Ziel der Aktion gab Israel die Vernichtung der Hamas und die Befreiung der Geiseln an.

Unter anderen der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dokumentiert – neben den Hamas-Verbrechen – eine zunehmende Zahl an Kriegsverbrechen, die von der israelischen Armee verübt werden. Zu den israelischen Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Streifen gehören demnach gezielte Angriffe auf Zivilist*innen, vorsätzliche Tötungen, Aushungerung als Methode der Kriegsführung, Zwangsvertreibungen, sexualisierte Gewalt und Folter. Hinzu kommt ein inakzeptables System von Hilfslieferungen, bei dem bereits über 1.760 Palästinenser*innen in der Nähe von Ausgabestellen oder Hilfskonvois getötet wurden. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums im Gaza-Streifen kamen bei den israelischen Angriffen insgesamt bisher über 63.000 Menschen ums Leben. Mindestens 70 % der Palästinenser*innen, die in Wohngebäuden oder ähnlichen Unterkünften getötet wurden, waren Frauen und Kinder.

Südafrika reichte im Dezember 2023 eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ein, die Israel vorwirft, durch seine Militäraktionen mit hohen zivilen Opfern und der Blockade humanitärer Hilfe nicht nur gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstoßen, sondern einen Genozid im Gaza-Streifen zu begehen. Der IGH hat zwar in der Hauptsache noch nicht entschieden, jedoch 2024 Anordnungen erlassen, die Israel u.a. anweisen, potenzielle Verstöße gegen die UN-Genozid-Konvention zu verhindern und die Bereitstellung humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat der EU auf Initiative mehrerer Mitgliedstaaten im Mai dieses Jahres eine Überprüfung, ob Israel gegen die Menschenrechtsklausel des Assoziierungsabkommens mit der EU verstoßen hat. Die EU kommt in ihrer Überprüfung zu dem Ergebnis, es gebe in der Tat Anzeichen dafür, dass Israel gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens verstoßen habe. Dieser Artikel erklärt den Schutz der Menschenrechte zu einem grundlegenden Bestandteil des Abkommens. Verstöße können mit Handelssanktionen geahndet werden, wie die EU dies bereits in mehreren früheren Fällen getan hat (Myanmar, Belarus, Sri Lanka, Kambodscha).

Der EU-Rat für auswärtige Angelegenheiten hat den Überprüfungsbericht am 23.6.2025 diskutiert, jedoch auch bei seiner Folgesitzung am 15.7.2025 keine Maßnahmen gegen Israel beschlossen. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Spanien, Belgien, Irland, Schweden und die Niederlande, haben sich mittlerweile für die Aktivierung der Menschenrechtsklausel und mögliche Handelssanktionen gegen Israel ausgesprochen. Auch die Europäische Kommission hat am 17.9.2025 dem Rat der EU vorgeschlagen, die Handelspräferenzen des Assoziierungsabkommens auszusetzen. Deutschland hingegen gehört neben Österreich, Italien, Tschechien und Ungarn zu den Ländern, die diese Maßnahme ablehnen.

Die Bundesregierung sollte ihren Widerstand gegen eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens mit Israel aufgeben.

Die drohenden Verluste im Handel mit der EU könnten die israelische Regierung dazu bewegen, ernsthafte Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und für eine Beendigung des Kriegs im Gaza-Streifen zu ergreifen. Zudem kann ein Dialog mit der israelischen Regierung auch bei einer Aussetzung des Assoziierungsabkommens stattfinden.

Die Bundesregierung muss angesichts der katastrophalen Lage im Gaza-Streifen unverzüglich handeln! Ein erster Schritt dazu ist die Zustimmung zur Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel und der darüber gewährten Handelspräferenzen.