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Gemeinnützigkeit: Revision und Klage auf Akteneinsicht

Bundesfinanzhof kann umstrittenes Urteil von 2019 korrigieren

Der juristische Kampf um die Gemeinnützigkeit geht weiter: Als nächsten Schritt durch die Instanzen hat Attac Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Beginn dieses Jahres eingelegt. Die Revision ist nötig, um den Rechtsweg auszuschöpfen und notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen zu können. Der BFH in München wird sich damit nach seinem Urteil vom Februar 2019 zum zweiten Mal mit der Gemeinnützigkeit von Attac befassen müssen.

"Die Revision gibt den Richtern am Bundesfinanzhof nun Gelegenheit, ihr eigenes Urteil einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Mit ihrer juristisch höchst umstrittenen, überaus engen Auslegung des gemeinnützigen Zwecks der politischen Bildung haben sie der gesamten kritischen Zivilgesellschaft Knüppel zwischen die Beine geworfen", sagt Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Offenbar ließ sich der BFH in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten. Diesen auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck können die Richter nun korrigieren."

In seinem Urteil vom Februar 2019 hob der BFH das für Attac positive Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht in Kassel. Dabei steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Bei ihrer erneuten Entscheidung Anfang des Jahres mussten die Richter der ersten Instanz der Rechtsauslegung des BFH folgen und die Klage von Attac abweisen – gegen ihre eigene Überzeugung. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei "mit heißer Nadel gestrickt".

Bundesfinanzministerium verweigert Akteneinsicht

Zu dem unguten Eindruck, das Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium (BMF) bei. Attac
hat deswegen wiederholt Akteneinsicht beim BMF beantragt, die jedoch verweigert wird. Nun hat Attac Klage auf Akteneinsicht und Informationszugang eingereicht.

Von besonderem Interesse ist dabei die Korrespondenz zwischen dem Finanzministerium und dem Bundesfinanzhof. BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff und der für den "Fall Attac" zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock – beide zentrale Akteure bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac – saßen und sitzen gemeinsam im Vorstand des "Institut für Steuern und Finanzen". Der wirtschaftsnahe Lobbyverein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.


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Gemeinnützigkeit: Revision und Klage auf Akteneinsicht

Bundesfinanzhof kann umstrittenes Urteil von 2019 korrigieren

Der juristische Kampf um die Gemeinnützigkeit geht weiter: Als nächsten Schritt durch die Instanzen hat Attac Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Beginn dieses Jahres eingelegt. Die Revision ist nötig, um den Rechtsweg auszuschöpfen und notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen zu können. Der BFH in München wird sich damit nach seinem Urteil vom Februar 2019 zum zweiten Mal mit der Gemeinnützigkeit von Attac befassen müssen.

"Die Revision gibt den Richtern am Bundesfinanzhof nun Gelegenheit, ihr eigenes Urteil einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Mit ihrer juristisch höchst umstrittenen, überaus engen Auslegung des gemeinnützigen Zwecks der politischen Bildung haben sie der gesamten kritischen Zivilgesellschaft Knüppel zwischen die Beine geworfen", sagt Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Offenbar ließ sich der BFH in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten. Diesen auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck können die Richter nun korrigieren."

In seinem Urteil vom Februar 2019 hob der BFH das für Attac positive Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht in Kassel. Dabei steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Bei ihrer erneuten Entscheidung Anfang des Jahres mussten die Richter der ersten Instanz der Rechtsauslegung des BFH folgen und die Klage von Attac abweisen – gegen ihre eigene Überzeugung. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei "mit heißer Nadel gestrickt".

Bundesfinanzministerium verweigert Akteneinsicht

Zu dem unguten Eindruck, das Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium (BMF) bei. Attac
hat deswegen wiederholt Akteneinsicht beim BMF beantragt, die jedoch verweigert wird. Nun hat Attac Klage auf Akteneinsicht und Informationszugang eingereicht.

Von besonderem Interesse ist dabei die Korrespondenz zwischen dem Finanzministerium und dem Bundesfinanzhof. BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff und der für den "Fall Attac" zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock – beide zentrale Akteure bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac – saßen und sitzen gemeinsam im Vorstand des "Institut für Steuern und Finanzen". Der wirtschaftsnahe Lobbyverein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.