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90.000 Menschen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz

 

NGO-Bündnis kritisiert Position der Bundesregierung

Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen haben Aktivist*innen des Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, dem auch Attac angehört, am heutigen Dienstag protestiert und eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften überreicht.

Mit der Petition fordern die Unterschreibenden ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, das ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfasst und Unternehmen verpflichtet auch Umwelt und Klima zu schützen. Geschädigten soll es außerdem die Möglichkeit geben vor europäischen Gerichten auf Schadensersatz zu klagen. Zudem sollen Betroffene in die Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen werden.

Die Bundesregierung hat am vergangenen Donnerstag auf der Sitzung des zuständigen EU-Ministerrats „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel für den gemeinsamen Entwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Die volle Sorgfaltspflicht ist nicht auf das erste Glied der Lieferkette begrenzt. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Damit würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Das EU-Parlament hat angekündigt, sich im kommenden Frühjahr zu dem EU-Lieferkettengesetz zu positionieren. Anschließend beginnen die als „Trilog“ bezeichneten Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission sowie dem Rat. 
 


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90.000 Menschen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz

 

NGO-Bündnis kritisiert Position der Bundesregierung

Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen haben Aktivist*innen des Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, dem auch Attac angehört, am heutigen Dienstag protestiert und eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften überreicht.

Mit der Petition fordern die Unterschreibenden ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, das ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfasst und Unternehmen verpflichtet auch Umwelt und Klima zu schützen. Geschädigten soll es außerdem die Möglichkeit geben vor europäischen Gerichten auf Schadensersatz zu klagen. Zudem sollen Betroffene in die Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen werden.

Die Bundesregierung hat am vergangenen Donnerstag auf der Sitzung des zuständigen EU-Ministerrats „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel für den gemeinsamen Entwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Die volle Sorgfaltspflicht ist nicht auf das erste Glied der Lieferkette begrenzt. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Damit würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Das EU-Parlament hat angekündigt, sich im kommenden Frühjahr zu dem EU-Lieferkettengesetz zu positionieren. Anschließend beginnen die als „Trilog“ bezeichneten Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission sowie dem Rat.