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Chance vertan

Krankenhausreform wird Versorgung weiter verschlechtern

Am Freitag hat der Bundesrat dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das ohnehin nur wenige und überwiegend unbedeutende Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthält, zugestimmt. Damit ist die letzte Chance verstrichen, die vorhersehbar desaströsen Folgen der Lauterbachschen Krankenhausreform zumindest abzuschwächen, kritisiert das Bündnis “Krankenhaus statt Fabrik”, dem Attac Deutschland angehört.

“Diese Krankenhausreform wird die Qualität der Krankenhausbehandlung weiter verschlechtern – und zugleich keinerlei Kosten senken”, warnt Dagmar Paternoga, die Attac in dem Bündnis vertritt. “Wir brauchen die konsequente Abschaffung der DRG-Fallpauschalen und dei Finanzierung der Krankenhäuser nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung. Zugleich muss ein Gewinnverbot eingeführt werden. Nur so kann die stationäre Versorgung in Zukunft wieder dem Gemeinwohl dienen und allen Menschen mit demselben Standard zur Verfügung stehen.”

Einige Bestimmungen des KHVVG werden zwar zeitlich verschoben, treten dann aber ohne Einschränkungen in Kraft und werden zu einer rasanten Zunahme von Schließungen vor allem kleinerer Krankenhäuser in ländlichen Regionen führen, kritisiert das Bündnis “Krankenhaus statt Fabrik”. Nur wenn ein Krankenhaus für die Versorgung zwingend erforderlich ist, können die Länder Schließungen drei bis maximal sechs Jahre hinausschieben, brauchen dafür aber die Zustimmung der Krankenkassen. Lediglich bei Erstzuweisungen bis Ende 2026 müssen die Kassen nur informiert werden aber nicht zustimmen. Dies stellt einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Planungshoheit der Länder dar. Die Länder, nicht die Krankenkassen, haben den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung und müssen deshalb auch entscheiden können. Dabei wäre es sinnvoll, wenn die Planung der Länder regionalisiert und demokratisiert würde. “Krankenhaus statt Fabrik” fordert daher eine Planung in den Versorgungsregionen und die Beteiligung aller Betroffenen.

Doch stattdessen bleiben die unter vielen Expert*innen umstrittensten Instrumente des KHVVG mit dem neuen Gesetz unverändert bestehen. Dagmar Paternoga: "Patient*innen in ländlichen Regionen und hier besonders Kinder, Schwangere und Ältere werden die Leidtragenden sein. Sie müssen weitere Wege für die stationäre Grundversorgung in Kauf nehmen und können ohne eigenes Auto die entfernten Angebote nur schwer erreichen. Da durch Engpässe im Rettungsdienst auch medizinische Notfälle das passende Krankenhaus immer öfter erst nach zu langen Anfahrtszeiten erreichen, wird auch die Chance auf die erfolgreiche Behandlung von zeitkritischen Erkrankungen für Menschen in ländlichen Regionen sinken.“