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Neue Terror-Definition der EU

Attac "Angriff auf die Demokratie"

"Die neue EU-Definition von ‚Terrorismus' wird, demokratische Grundrechte außer Kraft zu setzen", kritisiert Attac-Pressesprecher Felix Kolb. Attac fordert die EU deshalb auf, die im Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung entwickelte "Terrorismus-Definition" unverzüglich zurückzuziehen. Unter "Terrorismus" will die EU künftig alle Delikte "eines Individuums oder einer Gruppe" verstehen, die "gegen einen oder mehrere Staaten, ihre Institutionen oder die Bevölkerung gerichtet sind", sofern sie folgende Ziele haben:

 

  • "Einen oder mehrere Staaten, ihre Institutionen oder die Bevölkerung einzuschüchtern"
  • "Die politischen, ökonomischen oder sozialen Strukturen dieser Staaten ernsthaft zu verändern oder zu zerstören"

Die Definition präzisiert weiterhin, dass unter Terrorismus jede "ungesetzliche Inbeschlagnahme (seizure) oder Beschädigung von staatlichen Einrichtungen oder Regierungseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Infrastruktureinrichtungen, öffentlichen Plätzen sowie von Eigentum zu verstehen ist." Ebenso soll die "Anstiftung, Mithilfe, Begünstigung oder der Versuch" diese Delikte zu begehen, als "terroristisch" gelten. Die vorgesehenen Sanktionen sollen neben mehrjährigen Haftstrafen auch "Dienst an der Gemeinschaft" sowie "die Einschränkung gewisser Bürger- und politischer Rechte" beinhalten. Auch Geldstrafen sollen verhängt werden können.

Attac stellt mit Beunruhigung fest, dass diese offensichtlich ausufernde Definition von nicht nur auf "Terrorismus" zielt. Viele Formulierungen sind nebulos. Was etwa ist unter "ernsthafter Veränderung politischer ... Strukturen", was unter "Einschüchterung der Bevölkerung" oder "Anstiftung und Begünstigung" zu verstehen? "Diese Definition wird genutzt werden, um friedliche Massenproteste bei Gipfeltreffen, gewerkschaftliche Widerstandsformen oder zivilen Ungehorsam als "terroristisch" zu brandmarken und zu verfolgen", so Kolb. Auffallend "sanfte" Sanktionsmöglichkeiten sind ein starkes Indiz dafür.

Die Anschläge des 11. September haben uns alle tief getroffen. Wer jedoch diese Betroffenheit dazu benutzt, um in ihrem Windschatten Bürgerrechte zu beschneiden und legitimen Widerstand zu kriminalisieren, muss sich nach seinen wahren Motiven fragen lassen. Auch wird die EU damit nicht den Terror bekämpfen können: Ernsthafte Bekämpfung des Terrors wurde noch nie durch ausschließliche Bekämpfung der Terroristen erreicht. Die EU agiert doppelbödig und kurzsichtig: einerseits bekämpft sie friedliche GlobalisierungskritikerInnen; andererseits verschont sie jene Steueroasen, in denen Terroristen täglich ihr Geld waschen, und unternimmt - außer Worten - kaum Anstrengungen, die Globalisierung gerechter zu gestalten.

Für Rückfragen sind für Sie in Brüssel ansprechbar:

Felix Kolb (Pressesprecher): +49178 / 3594212
Christoph Bautz (Attac Bundesbüro): +49163 / 5957593
Hugo Braun (Koordinierungskreis): +49171 / 5422515

Den Text des Vorschlages für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung finden Sie hier.