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Neue Konzern-Paralleljustiz in der EU droht

CEO-Studie deckt massive Lobbying-Kampagne von Banken und Konzernen auf

In der EU droht eine neue Paralleljustiz für Konzerne: Die EU-Kommission will im Herbst 2021 einen Vorschlag für mehr Schutz für grenzüberschreitende Investitionen im EU-Binnenmarkt vorlegen, der Elemente einer neuen Konzern-Paralleljustiz zwischen EU-Staaten enthalten könnte. Anlass für die geplante Neuregelung ist das sogenannte Achmea-Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof 2018 das alte System der EU-internen Konzern-Sonderklagerechte für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. *

Wie eine neue Studie der Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory (CEO) enthüllt, betreiben Banken, Konzerne und Anwaltskanzleien seither eine massive Lobbykampagne, um neue substanzielle Rechte für Investoren und eine exklusive Gerichtsbarkeit in der EU durchzusetzen (https://corporateeurope.org/en/2021/06/conquering-eu-courts).

Exklusives EU-Gericht könnte Staaten zu Entschädigungen zwingen

"Geht es nach den Konzernen, könnte ein neues exklusives EU-Gericht die EU-Regierungen in Zukunft dazu zwingen, Konzerne mit enormen Summen für neue Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmer*innen, Verbraucher*innen und der Umwelt zu entschädigen. Das finanzielle Risiko könnte Regierungen davon abhalten, im öffentlichen Interesse zu regulieren", kritisiert Studienautorin Pia Eberhardt von CEO.

Roland Süß, Handelsexperte von Attac Deutschland, ergänzt: "Sonderklagerechte für Konzerne bedrohen eine Politik im Interesse des Gemeinwohls und sind mit der Demokratie unvereinbar. Attac fordert die Bundesregierung daher auf, sich für das Ende jeglicher Konzern-Sonderrechte einzusetzen – sowohl innerhalb der EU als auch weltweit."

Tatsächlich beinhaltet ein Diskussionspapier der Kommission vom September 2020 besorgniserregende Optionen. Darunter sind sowohl weitreichende materielle Investorenrechte als auch die Schaffung eines speziellen Investitionsgerichts für Konzerne auf EU-Ebene. Die Kommission überlegt zudem, neue Konzern-Privilegien zu schaffen, mit denen diese noch früher in die Vorbereitung politischer Entscheidungen eingreifen können.

Deutsche Großbanken drängen besonders auf eigenes Recht

Laut CEO-Studie gab 2019 und 2020 mindestens ein Dutzend Treffen von Konzernlobbyisten mit der EU-Kommission, in denen sie einen neuen exklusiven Gerichtshof für Konzerne forderten. Besonders aktiv lobbyierten deutsche Großbanken, die Europäische Bankenvereinigung, die deutsche Aktionärslobby oder Konzernlobbygruppen wie BusinessEurope und die französische AFEP. Ihre Botschaft: Investoren hätten ohne Sonderklagerechte in der EU keinen "angemessenen Rechtsschutz" und könnten daher vermehrt außerhalb der EU investieren.

Keinerlei Hinweise auf Benachteiligung von Investoren in der EU

Für Pia Eberhardt widerspricht diese Erpressungstaktik der Realität: "Es gibt keinerlei Hinweise auf eine systematische Benachteiligung ausländischer Investoren in den EU-Mitgliedsstaaten, die ein eigenes paralleles Justizsystem rechtfertigen würden. Im EU-Binnenmarkt können sich Investoren auf eine lange Liste von Rechten und Schutzmaßnahmen verlassen, darunter das Recht auf Eigentum, Nichtdiskriminierung, auf Anhörung vor einer Behörde sowie auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren."

Etwaige rechtsstaatliche Defizite in einem Land gelte es grundsätzlich für alle zu verbessern, anstatt neue rechtliche Privilegien für eine kleine Anzahl ohnehin sehr mächtiger und bereits geschützter Konzerne zu schaffen, die den demokratischen Handlungsspielraum einschränken, fordert Attac.

Weltweit nehmen Klagen von Investoren gegen Staaten in den vergangenen Jahren rasant zu. Im Dezember 2020 waren mehr als 1100 Fälle bekannt. Etwa 20 Prozent davon wurden auf Basis von Intra-EU-Investitionsabkommen eingereicht.

 

* Der EuGH urteilte im Achmea-Urteil am 6. März 2018, dass Schiedsklauseln in Investitionsabkommen innerhalb der EU nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Intra-EU-Investitionsabkommen (BITs) wurden ursprünglich zumeist zwischen west- und osteuropäischen EU-Staaten nach dem Zerfall der Sowjetunion geschlossen und beim EU-Beitritt dieser Staaten nicht beendet. Die EU-Kommission hatte bereits vor dem Urteil des EuGH die Rechtsansicht vertreten, dass die entsprechenden bilateralen Investitionsabkommen gegen EU-Recht verstoßen.

 

Weitere Informationen:

 

Für Rückfragen:

  •      Roland Süß, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175 2725 893