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Bundestagsanhörung zum Thema GATS am 7. April ab 11 Uhr

Attac fordert Stopp der Verhandlungen

Nach vielfältiger öffentlicher Kritik an den geheimen Verhandlungen über das WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) veranstaltet der Deutsche Bundestag jetzt eine öffentliche Anhörung über das umstrittene Thema. Im Rahmen einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit referieren Sachverständige über die "Chancen und Risiken" des GATS. Unter anderem kommen Gewerkschaften (DGB, ver.di, IG BAU), politische Organisationen (Attac, Weed), Wirtschaftsverbände (BDI, Handwerk, Banken, Versicherungen, Groß- und Außenhandel) sowie Vertreter vom Deutschen Städtetag, der EU-Kommission und dem Institut für Weltwirtschaft zu Wort. Die Anhörung findet statt

  • am Montag, 7. April 2003, von 11 bis 15 Uhr
  • im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer-Straße 1 in Berlin.

(Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bundestags, Telefon 030/227-32929 oder 32924, anzumelden; sonstige Besucher unter 030/227-33342.)

Als Sachverständiger für Attac wird Thomas Fritz deutlich machen, dass das GATS nicht nur undemokratisch ist, weil es von der EU unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird und die Entscheidungen praktisch nicht rückgängig gemacht werden können, sondern dass durch Liberalisierung und Privatisierung auch die öffentliche Daseinsvorsorge in Bereichen wie Bildung, Kultur, Gesundheit oder Trinkwasserversorgung bedroht ist. Fritz: "Weil es bei der Liberalisierung erhebliche Risiken gibt, die bisher kaum untersucht sind, fordert Attac einen sofortigen Stopp der GATS-Verhandlungen. Solange die Folgen der bestehenden GATS- Verpflichtungen wie auch möglicher weiterer Verpflichtungen in der laufenden Runde nicht umfassend und von unabhängiger Seite untersucht wurden, darf nicht weiterverhandelt werden."

Zudem fordert Attac, dass staatliche Regulierungen, die die Qualität öffentlicher und privater Dienstleistungen betreffen, die dem Umwelt- und Verbraucherschutz dienen und die den kostengünstigen Zugang zu unverzichtbaren öffentlichen Diensten sichern, nicht durch das GATS außer Kraft gesetzt werden dürfen.

Im Rahmen der Anhörung steht Thomas Fritz auch für Anfragen und Interviews zum Thema GATS zur Verfügung. Die schriftliche Stellungnahme senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.