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Attac kritisiert Doppelzüngigkeit der Wirtschaftsverbände

Steuerliches Bankgeheimnis für Unternehmen muss abgeschafft werden

Mit scharfer Kritik reagiert das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf die Doppelzüngigkeit der Wirtschaftsverbände beim Thema Steuergerechtigkeit. "Wenn es um die Steuern anderer geht, singen auch die Wirtschaftsverbände in Sonntagsreden und Anhörungen das hohe Lied der Steuergerechtigkeit. Betrifft es jedoch ihre eigene Klientel, ist das steuerliche Bankgeheimnis das höchste Grundrecht", sagte Detlev von Larcher, Steuerexperte im Attac-Koordinierungskreis. So ziehen die acht führenden Wirtschaftsverbände - darunter neben dem BDI auch der DIHK, der Handwerksverband ZDH und der Bankenverband BdB - in einem Protestschreiben gegen die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) beabsichtigte "faktische Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses" zu Felde. "Damit stellt sich die Achterbande erneut vor Steuertrickser und –hinterzieher", sagte der Attac-Steuerexperte.

Wie jetzt bekannt wurde, will Steinbrück den Finanzämtern ein neues Prüfungsrecht geben (Handelsblatt vom 28. Juli 2006). Danach könnten sie von den Banken die Herausgabe der für ihre Kunden erstellten Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge verlangen. Die Finanzämter könnten Kursgewinne und Dividenden der Steuerpflichtigen feststellen und damit besteuern. "Das wäre endlich ein Schritt in die richtige Richtung", meinte von Larcher. Attac fordert seit Jahren die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.

Dass die Arbeitgeber Löhne und Gehälter dem Finanzamt melden, sei für alle selbstverständlich, so der Experte weiter. Gehe es nach den Wirtschaftverbänden, solle das Finanzamt über Einkünfte aus Kapitalerträgen aber weiterhin nur dann Bescheid wissen, wenn der Steuerpflichtige das will. "Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass alle Einkünfte gleichmäßig besteuert werden, gleichgültig aus welcher Quelle sie auch stammen", forderte von Larcher. "Der Paragraf 30a der Abgabenordnung muss ersatzlos gestrichen werden, wie es auch die SPD in Oppositionszeiten gefordert hatte. Die rot-grüne Koalition allerdings traute sich da nicht ran." Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter, wie sie jetzt angeblich im Entwurf des Finanzministers vorgesehen sind, sollten so selbstverständlich sein, wie die Lohnsteuerkarte (oder deren elektronischer Ersatz) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach Ansicht des Steuer-Experten müssen diese Mitteilungen allerdings Auskunft über alle Einkünfte aus Kapitalbesitz, also auch über Zinseinkünfte geben, damit sie dem persönlichen Einkommen des Bankkunden zugerechnet und nach dessen persönlichem Steuersatz versteuert werden können. Dass die große Koalition Zinseinkünfte nur mit einer pauschalen Abgeltungssteuer belegen will, begrüßen die Kapitalbesitzer und ihre Interessenverbände. Denn, so von Larcher: "Steuergerechtigkeit ist für sie: wenn es den eigenen Leuten cash bringt."

Für Rückfragen:

  • Detlev von Larcher, 0160/93708007