Attac begrüßt Bekämpfung von Steuerflucht durch neues Gesetz
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit". Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der vergangnen Woche Eilanträge gegen das Gesetz abgewiesen hat, wird es wie geplant am 1. April starten. Auch wenn das Verfahren in der Hauptsache noch folgen werde, sei dies eine wichtige Vorentscheidung, sagte Detlev von Larcher von der Attac-AG Steuern. "Nun ist höchstrichterlich festgestellt, dass es Aufgabe des Staates ist, Steuerschlupflöcher zu schließen und für die gleichmäßige Besteuerung der Einkünfte zu sorgen."
Allerdings ist das Gesetz, das die Erhebung der Konto-Stammdaten durch Behörden ermöglicht, aus Sicht von Attac in Teilen sehr kritikwürdig. Anders als der Titel "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" nahelegt, gewährt es nicht nur den Finanzämtern, sondern auch den Sozialbehörden und weiteren, nicht näher bestimmten Stellen Einblick in die Zahl der Bankkonten der Bürgerinnen und Bürger. Die Einschränkungen, die hier kürzlich in Form von Ausführungsbestimmungen erlassen worden sind, reichen nach Ansicht von Attac nicht aus.
Um die gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften zu erreichen, gehe das Gesetz hingegen nicht weit genug, kritisierte von Larcher. "Notwendig sind automatische Mitteilungen über Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte durch die Banken an die Finanzämter - und nur an diese." Mit solchen Kontrollmitteilungen, die zur Vermeidung von Steuerflucht zudem grenzüberschreitend erfolgen sollten, haben andere Länder bereits gute Erfahrungen gemacht.
In Deutschland werden entsprechende Regelungen allerdings seit Jahren durch eine starke Lobby verhindert, sagte von Larcher. "Während es völlig normal ist, dass Löhne und Gehälter direkt ans Finanzamt gemeldet werden, sehen interessierte Kreise bei der Offenlegung von Zinseinkünften sofort das Persönlichkeitsrecht in Gefahr. Die selben Politiker, die kein Problem mit der Totalüberwachung von Wohnräumen durch den großen Lauschangriff hatten, verteidigen nun das so genannte Bankgeheimnis mit allen Mitteln." Obwohl das Gesetz nur die Übermittlung von Stammdaten - also Identität des Kunden sowie Bank und Kontonummer - vorsehe, erweckten viele Stellungnahmen und Medienberichte in einer regelrechten Desinformationskampagne fälschlicherweise den Eindruck, dass nun permanent alle Kontostände und -bewegungen sämtlicher Bürger überwacht würden.
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- Detlev von Larcher, Tel. (0160) 9370 8007
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