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Stop Border Violence – für ein Ende der Gewalt an den europäischen Außengrenzen

Attac unterstützt Europäische Bürgerinitiative „Artikel 4: Folter und unmenschliche Behandlungen an den europäischen Grenzen stoppen“

Aus Anlass des von der UNO festgesetzten „Tag der Migranten“ am 18. Dezember fordert Attac ein Ende der Gewalt gegen Migrant*innen entlang der europäischen und externalisierten Außengrenzen. „Die Festung Europa zeigt sich von ihrer unmenschlichsten Seite“, sagt Dagmar Paternoga von der bundesweiten Attac-AG gegen Rechts. „Sie versperrt sichere Fluchtrouten und zwingt Flüchtende dadurch, lebensgefährliche Wege auf sich zu nehmen.“

In diesem Jahrhundert sind bereits zehntausende Menschen auf der Flucht auf dem Weg nach Europa gestorben – ertrunken, verhungert, erfroren oder durch Grenzsoldat*innen ermordet. „Kriegerische Konflikte, die Verarmung durch Ausbeutung anderer Länder und ganzer Kontinente und die dramatische Verschlechterung der klimatischen Bedingungen zwingen Menschen aus anderen Teilen der Welt, diese Risiken auf sich zu nehmen“, sagt Georg Brzoska, Vertreter von Attac im Bündnis Griechenlandsolidarität Berlin. „Doch statt sich ihrer Mitverantwortung für diese Fluchtgründe zu stellen, führt die EU Krieg gegen Flüchtende und nimmt ihren Tod billigend in Kauf.“

Attac unterstützt deshalb die Europäische Bürgerinitiative (EBI), die sich zum Ziel gesetzt hat, die Grenzgewalt zu beenden. Durch sie fordern die europäischen Bürger*innen direkt von der Europäischen Kommission:

  • die Einrichtung von Überwachungsmechanismen zur Aufdeckung und Unterbindung von Grundrechtsverletzungen und Handlungen, die die Menschenwürde verletzen, sowohl an den Grenzen als auch im gemeinsamen europäischen Raum;
  • den Ausstieg aus internationalen Abkommen zur Kontrolle von Migrationsströmen mit Drittländern, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben bzw. das zukünftige Unterlassen solcher Abkommen;
  • die Festlegung von Mindestaufnahmestandards, die für alle Mitgliedsländer und für die gesamte Dauer des Aufenthalts in ihrem Hoheitsgebiet gelten;
  • gegebenenfalls Durchführung spezifischer Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen EU-Vorschriften.

Die Initiative beruft sich auf Artikel 4 der Charta der EU-Grundrechte, der besagt, dass niemand Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf. Erreicht diese Initiative eine Million Unterschriften von EU-Bürger*innen, muss zu dem Thema eine Anhörung im EU-Parlament stattfinden. Außerdem muss die Kommission innerhalb von drei Monaten eine rechtliche und eine politische Stellungnahme erstellen und über die Notwendigkeit eines neuen Gesetzesvorschlags entscheiden.