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Leben und Lieben ohne Bevormundung

Attac unterstützt Protest des bundesweiten "feministischen Streik Bündnisses" für sexuelle Selbstbestimmung

Für den 16. September mobilisieren christlich-fundamentalistische und rechtsnationale Gegner*innen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zum so genannten „Marsch für das Leben“ in Köln. Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich gegen Schwangerschaftsabbrüche. Darüber hinaus hetzt die Anti-Choice-Bewegung (Abtreibungsgegner*innen) gegen alle nicht heterosexuellen Beziehungen und die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten. Das Attac FLINTA*-Plenum lehnt diese Positionen strikt ab und unterstützt den Gegenprotest.

Das bundesweite "Feministische Streik Bündnis" ruft zu einer Gegendemonstration am selben Tag in Köln auf und das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert auf, am 16. September für „Leben und Lieben ohne Bevormundung“ in Berlin auf die Straße zu gehen. Dieser Tag ist auch Auftakt für eine bundesweite Aktionswoche für sexuelle Selbstbestimmung, die am 28. September zum Internationalen Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs mit bundesweiten Veranstaltungen und Aktionen endet.

Der „Marsch für das Leben“ ist kein Einzelereignis – die Anti-Choice-Bewegung organisiert regelmäßig derartige Veranstaltungen bundesweit. Zudem sind die sich selbst als „Lebensschützer*innen“ („Pro Life“) bezeichnenden Abtreibungsgegner*innen international sehr gut vernetzt. Großdemonstrationen mit gleichem Namen und Inhalt gibt es unter anderem in der Schweiz und Österreich, Frankreich, Polen, in verschiedenen Städten der USA und in Peru. Politische Unterstützung erhalten die Abtreibungsgegner*innen in Deutschland durch die CDU/CSU und vor allem durch die AfD. Das Thema Abtreibung ist neben „Islamisierung“ und „Genderwahn“ ein wichtiges Schnittstellenthema zwischen ultrakonservativen Christen und rechtsgerichteten und rechtsextremen Milieus.

„Besonders empörend“, findet Mechthild Kilian vom Attac FLINTA*Plenum, „ist, dass Abtreibung hier mit der ‚vorgeburtlichen Tötung‘ von Kindern und mit der NS-Euthanasie gleichgesetzt wird. Die inflationären NS-Vergleiche sind eine Verharmlosung und Relativierung des Holocausts und nicht hinnehmbar.“

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch rechtswidrig und verboten. Sie gelten nach dem Strafgesetzbuch als Straftat und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.

Der Zugang zu einer sicheren und legalen Abtreibung bleibt daher weiterhin eine zentrale Forderung der internationalen Frauenbewegungen. „Die skandalösen ‚Abtreibungsparagraphen‘ 218/219 müssen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Nur so kann das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und den eigenen Lebensentwurf gewahrt werden. Zumal nach einer repräsentativen Umfrage vom Dezember 2022 sich mit 83 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausspricht“, fügt Annette Schnoor vom Attac-FLINTA*Plenum hinzu.