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Landgericht München: Durchsuchung des Attac-Büros war rechtswidrig

Attac erwägt Anzeige gegen bayrischen Landtag

Mehr als ein halbes Jahr nachdem Attac ein Gutachten des bayrischen Landtags zur Bayern LB ins Netz gestellt hatte und drei Monate nachdem die Staatsanwaltschaft München das Bundesbüro von Attac in Frankfurt ergebnislos durchsuchen ließ, bekam das globalisierungskritische Netzwerk jetzt Post aus der bayrischen Landeshauptstadt.

Das Landgericht München stellt in seinem Beschluss vom 14. Juli fest, dass der durch das Amtsgericht München erlassene Durchsuchungsbeschluss vom 2. März 2011 rechtswidrig ist. Es führt aus, dass die Hausdurchsuchung weder erforderlich war – da das fragliche Dokument von überall her einzusehen war – noch verhältnismäßig. Denn, so das Landgericht, "die Schwere des Tatvorwurfs [stand] bei der Gesamtbetrachtung aller Umstände in keinem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die von Art. 13 GG verbürgte Unverletzlichkeit der Geschäftsräume des Beschwerdeführers".

Wir sind froh, dass das Landgericht München hier die Verhältnisse gerade rückt. Die ganze Durchsuchungsaktion war ein peinlicher
Einschüchterungsversuch. Der ist nun auch offiziell nach hinten losgegangen. Wir sind davon überzeugt, dass es sehr wohl verhältnismäßig und richtig ist, dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit bezahlt Milliarden für Fehler der Banken. Zu verurteilen ist nicht unser Downloadangebot, sondern die Geheimhaltungsabsicht des bayrischen Landtages.

Rechtsanwalt Michael Günther aus Hamburg, der Attac in dieser Sache vertritt: "Das ist eine erfrischend klare, grundgesetzfreundliche Entscheidung des Landgerichts München." Günther forderte bereits im Juni die Staatsanwaltschaft München auf, das Verfahren gegen die Verantwortlichen von Attac einzustellen. Für besonders heikel hält er die vom Landtag beabsichtigte Geheimhaltung: "Der Landtag hat sein Geheimhaltungsinteresse damit begründet, dass die Veröffentlichung und Kenntnis des Gutachtens über die Bayrische Landesbank dazu führen könnte, dass deren ABS-Portfolio an Wert verliere. Dies bedeutet überraschenderweise, dass der Landtag den Wertpapiermarkt über die wahren Wertverhältnisse der Portfolios bei der Landesbank im Unklaren lassen will. Dies könnte nach §4 Abs.1 Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV) eine Straftat sein." Attac prüft deshalb, das Präsidium des Landtages anzuzeigen.

Die jüngsten Entwicklungen – von abgeschwächten Regulierungsbemühungen über Bankenstresstests bis zur Macht der Ratingagenturen – unterstreichen eher noch, dass es vieles gibt, was aus dem Dunkel ans Licht zu zerren ist. Immer wieder wird die Öffentlichkeit im Unklaren gelassen, welche Gläubiger und Banken auch bei den aktuellen Rettungspaketen geschützt werden und welche Finanzgeschäfte hinter verschlossenen Türen die Krisen befeuern.