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Keine Staatsknete für Gewinnverschieber

Netzwerk Steuergerechtigkeit fordert strenge Kriterien für Hilfen für Konzerne

Dänemark hat es angeregt, viele Staaten wollen folgen – auch in Deutschland wird debattiert: Die Forderung, Unternehmen, die ihre Gewinne in Steueroasen machen, keine Staatshilfen zu gewähren, erfährt zu Recht breite Unterstützung. Doch um ein kaputtes System zu reparieren, ist mehr nötig als ein schönes Symbol. Das stellt das Netzwerk Steuergerechtigkeit klar, in dem Attac aktiv mitarbeitet. Denn fast alle großen deutschen Unternehmen nutzen Steueroasen und verschieben einen Teil der Gewinne dort hin. Die meisten der Steueroasen stehen auf keiner schwarzen Liste, sondern liegen in den USA oder der EU. Beispiele sind die Niederlande, Luxemburg und Irland. Gewinnverschiebung und andere Steuertricks bleiben oft unsichtbar.

 Beihilfen nur für Konzerne, die sich öffentlich dazu bekennen, keine Gewinne zu verschieben

Schließt man – wie zum Beispiel von Dänemark und Österreich vorgeschlagen – Unternehmen mit Verbindung zu Steueroasen von Staatshilfen aus, betrifft das je nach gewählter Liste entweder fast kein Unternehmen oder fast alle großen Unternehmen. Stattdessen sollten Unternehmen, die Staatshilfen erhalten, verpflichtet werden, ihre Steuerpraktiken detailliert öffentlich darzulegen und aggressive Steuervermeidung zu beenden. Dazu sollten sie Berichte über ihre weltweiten Gewinne und Steuern je Land veröffentlichen und alle Strukturen auflösen, die zu Steuern unterhalb des Mindestsatzes von 25 Prozent führen.

Das System der Unternehmenssteuer muss dringend reformiert werden

Gleichzeitig fordert das Netzwerk Steuergerechtigkeit die Bundesregierung auf, endlich den jahrelangen Widerstand gegen eine verpflichtende Steuertransparenz für Konzerne in der EU aufzugeben. Karl-Martin Hentschel, Vertreter von Attac im Netzwerk Steuergerechtigkeit: "Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wo Konzerne ihre Gewinne machen, wohin sie diese verschieben und wie viel Steuern sie zahlen – und zwar nicht nur dann, wenn sie Staatshilfen beantragen.“ Darüber hinaus muss die Bundesregierung endlich das bereits seit vier Jahren fällige Paket gegen Unternehmenssteuervermeidung verabschieden und die Verhandlungen um weitergehende Reformen auf globaler Ebene entschieden vorantreiben – wenn nötig auch mit unilateral.