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Immunität wegen Castor schottern aufgehoben

Die Bundestagsabgeordneten Diether Dehm, Inge Höger, Sevim Dagdelen, Jan van Aken, MdB DIE LINKE protestieren gegen die Aufhebung der Immunität wegen der Unterstützung des Aufrufs: Castor Schottern

Atomkraftwerke sind das Verbrechen – nicht der Widerstand dagegen!


Heute hat der Immunitäts-Ausschuss des Bundestages entschieden, dass wir als Abgeordnete der LINKEN keine Immunität genießen und wegen unseres Widerstandes gegen Castor-Transporte strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Im Herbst 2010 hatten wir – gemeinsam mit über 1500 weiteren AtomkraftgegnerInnen – eine Absichtserklärung zum „Schottern“ gegen den Castor unterschrieben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg sieht darin eine Aufforderung zu Straftaten. 

 

Dieser Vorwurf ist völlig haltlos. Rein juristisch gesehen ist diese Erklärung gar keine Aufforderung zu einer Straftat, sondern eine Absichtserklärung, die gar nicht strafbar ist. Politisch ist dieser Versuch der Kriminalisierung noch viel haltloser, denn nicht das Schottern gegen den Castor ist ein Verbrechen, sondern die Atompolitik der Bundesregierung. 

 

Solange noch ein AKW in Deutschland läuft, solange noch ein AKW anderswo in der Welt von Deutschland mit gebaut oder finanziert wird, werden wir uns das Recht auf zivilen Ungehorsam nicht nehmen lassen, weder vom Deutschen Bundestag noch von einer Staatsanwaltschaft in Lüneburg. 

 

Die Mitglieder des Bundestages von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen (ja, auch Grüne!), die jetzt für eine Strafverfolgung der „Schotterer“ gestimmt haben, seien daran erinnert, dass es ganz allein der Anti-AKW-Bewegung zu verdanken ist, dass wir jetzt Anfänge einer Energiewende in Deutschland sehen. Nur der vielfältige Widerstand, der jahrzehntelange Protest aus der Breite der Bevölkerung hat doch erst diese Ablehnung von AKWs entstehen lassen, hat doch Merkel nach der furchtbaren Katastrophe von Fukushima 2011 gar keine andere Wahl mehr gelassen als einen Atomausstieg zu beschließen. 

 

DIE LINKE lehnt diesen Atomausstieg „light“ zwar ab, weil er zu langsam ist, zu halbherzig und immer noch umkehrbar. Aber zumindest erkennt mittlerweile eine große Mehrheit in der Bevölkerung und – das ist neu – auch im Bundestag an, dass die Gefahren der Atomkraft lebensbedrohlich und nicht beherrschbar sind, dass AKWs niemals sicher sind. 

 

Der Versuch der Staatsanwaltschaft Lüneburg, jetzt eine Straftat in die Schotter-Erklärung hinein zu konstruieren, ist ein lächerlicher Versuch, legitime Mittel des zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren. Die Staatsanwaltschaft hat hunderte AKW-GegnerInnen wegen der Schotter-Erklärung verfolgt. Uns und anderen wurde zwischenzeitlich angeboten, gegen Zahlung einer Spende das Ermittlungsverfahren einzustellen, denn sie weiß genau, wie unhaltbar ihre Anschuldigungen juristisch sind. 

 

Wir in der LINKEN Bundestagsfraktion hatten damals gemeinsam entschieden, dass wir nicht auf dieses Angebot eingehen werden, um ein für alle Mal die Legalität der Schottererklärung feststellen zu lassen. Juristisch ist die Situation folgende: In der Erklärung wird von niemandem verlangt, ein ganz bestimmtes, zweckgerichtetes kriminelles Tun zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu vollziehen – nur dann ist der Tatbestand des „Aufrufes“ zu einer Straftat erfüllt. Unsere Unterschriften unter der Absichtserklärung sind keine Straftaten – das Schottern selbst ist es übrigens aus unser Sicht auch nicht, aber darum geht es in diesem Verfahren gar nicht.

 

Wir fordern die Einstellung der Verfahren gegen uns und alle anderen Beschuldigten. 

 

Für einen lebendigen, kreativen Widerstand gegen die Atommafia!