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Neues Heizungsgesetz: Ja, aber sozial gerecht!

Attac fordert soziale Absicherung und Ausschluss von „H2-ready“ im neuen Gebäudeerneuerungsgesetz

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung ist klimapolitisch sinnvoll und notwendig, hat jedoch eine erhitzte gesellschaftliche Debatte hervorgerufen.

Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird als Kulturkampf geführt. Parlamentarisch wird dieser von der Union, FDP und AfD angeführt, medial befeuert von rechten Blogs sowie von der BILD und anderen Springer-Erzeugnissen. Getrieben ist dieser Kampf von den Lobbys der Gasindustrie, die weiter von fossilen Energieträgern profitieren und damit wirksamen Klimaschutz verhindern will.

Unter Applaus der Energiewirtschaft wurde der Gesetzentwurf dahingehend aufgeweicht, dass wasserstofffähige Gasheizungen und die Verbrennung von Holz möglich bleiben. „Technologieoffenheit“ ist dabei lediglich eine Umschreibung von „Profitoffenheit“. So wird auch die grundsätzlich richtige Maßnahme der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen zur Verzögerung der klimaneutralen Heizungen bis 2028 genutzt.

Die Propaganda gegen das „Heizungsgesetz“ konnte jedoch an die Ängste vieler Menschen vor nicht tragbaren finanziellen Belastungen anknüpfen, da der Entwurf des neuen GEG die soziale Lage größerer Bevölkerungsgruppen unberücksichtigt lässt.

Attac fordert daher:

    • Für eine sozial gerechte Förderung neuer Heizungsanlagen müssen Einkommen und Vermögen der Antragssteller das einzige Kriterium für die Zusage und Höhe einer Förderung sein
    • Die begrenzten Fördermittel dürfen nicht an jene Immobilienbesitzer*innen gehen, die die Investitionen in neue Heizungsanlagen selbst schultern können
    • Zum Schutz von Mieter*innen muss die Umlagefähigkeit der Investitionen in neue Heizungsanlagen auf die Mieter*innen ausgeschlossen werden

Attac unterstützt zudem den Appell an die Abgeordneten des deutschen Bundestages, die im Namen der „Technologieoffenheit“ geforderte Zulassung von „H2-ready-Gasheizungen“ im Gesetz auszuschließen. Mit „H2-ready“ sind im Gesetzentwurf Erdgasheizungen weiterhin möglich, wenn diese technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten. Da die Herstellung von grünem Wasserstoff sehr energieintensiv ist, ist eine Verwendung im Bereich der Erzeugung von Haushaltswärme wie auch im Bereich Verkehr klimapolitisch abzulehnen.

Dringend notwendig ist es, im Rahmen kommunaler Wärmepläne Nah- und Fernwärmenetze – in kommunaler oder genossenschaftlicher Hand – zu schaffen und dabei Quartiers- und Siedlungslösungen zu fördern, statt auf individuellen Wärmelösungen zu setzen.