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CETA nicht kompatibel mit der Demokratie

Mehr als 270.000 fordern bereits Aus für Konzern-Sonderklagerechte

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ist der Meinung, dass Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, kompatibel mit EU-Recht sind. Das Urteil des EuGH dazu folgt in einigen Monaten.

Doch Sonderklagerechte für Konzerne sind nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Das steht für Attac fest. Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, von Beschäftigten und für die Verringerung von Ungleichheit ein. "Unser politischer Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter“, sagt darum Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. 

Attac fordert, Sonderklagerechte für Konzerne grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen. Unsere vergangene Woche mit zahlreichen Bündnispartnern gestartete EU-weite Kampagne Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! fordert neben dem Aus für ISDS auch verbindliche Regeln, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie wurde bereits von mehr als 270.000 Menschen unterzeichnet.