Menü

Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

Volksbegehren zur Vergesellschaftung gewinnt an Dringlichkeit

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel ist ein herber Schlag für die Mieter*innen. Dass die seit Jahren wirkungslose Mietpreisbremse als abschließende Regelung gilt, offenbart ein unangebracht formalistisches Rechtsverständnis. Statt sich an den realen Bedürfnissen der Mieter*innen auf einem überhitzten Wohnungsmarkt zu orientieren und den Ländern Handlungsspielraum zu geben, befeuert das Verfassungsgericht mit diesem Urteil weiterhin Mietspekulation.

Für Attac ist die Konsequenz aus dem Urteil ein noch entschiedeneres Eintreten für das Volksbegehren "Deutsche Wohnen und Co. enteignen!", das eine Vergesellschaftung privater Wohnungsgesellschaften zum Ziel hat. "Für uns als Attac galt immer ‚Die Welt ist keine Ware!’, und auch Wohnraum darf keine Ware sein. Diesen Anspruch setzt das Volksbegehren noch konsequenter um als der Mietendeckel. Deshalb geht es jetzt erst recht darum, Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. zu vergesellschaften – die gesetzlichen Grundlagen dafür gibt es", sagt Thomas Eberhardt-Köster von der Attac-Projektgruppe Wohnen.

Zur Ankündigung von Vonovia, keine Mietnachzahlung zu fordern, ergänzt Thomas Eberhardt-Köster: "Ein Unternehmen wie Vonovia, das bei seiner Hauptversammlung morgen beschließen wird, wieder 38 Prozent der Mieteinnahmen als Dividende auszuschütten, verzichtet auf eine Nachzahlung. Das zeigt, wie groß ihre Angst vor Vergesellschaftung ist, und dass der Druck der Mieter*innenbewegung wirkt."