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Bankgeheimnis: Kritik an Doppelzüngigkeit der Wirtschaftsverbände

Dass die Arbeitgeber Löhne und Gehälter dem Finanzamt melden, ist für alle selbstverständlich. Nach dem Willen der Wirtschaftverbände soll das Finanzamt über Einkünfte aus Kapitalerträgen aber weiterhin nur dann Bescheid wissen, wenn der Steuerpflichtige das will. Pressemitteilung