Abzocke an Tankstellen?

Angesichts der erneuten Preisexplosion bei fossilen Energien durch den Iran-Krieg fordert Attac, endlich eine dauerhafte Übergewinnsteuer einzuführen. “Ausgleichszahlungen für besonders betroffene Einkommensgruppen müssen schnell geleistet werden können, ohne dass lange debattiert wird”, sagt Attac-Steuerexperte Alfred Eibl. “Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine hätte die Abschöpfung von Extraprofiten der Konzerne – damals wie heute auf dem Energiesektor – dauerhaft geregelt werden müssen.”
Attac kritisiert zudem, dass aus der Versorgungskrise nach dem Ukraineüberfall keine Lehren gezogen und viel zu wenig unternommen wurde, um die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. “Wäre der Umstieg auf erneuerbare Energien und E-Mobilität energischer vorangetrieben worden, wären jetzt viel weniger Menschen in diesem Ausmaß von den Preissteigerungen an den Tankstellen betroffen”, stellt Karl-Martin Hentschel, ebenfalls Steuerexperte bei Attac, fest. “Gegen die Preistreiberei der Ölkonzerne hilft am besten: Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und Krisengewinne systematisch abschöpfen.”
So brachte - entgegen den Erwartungen vieler damaliger Kritiker*innen - allein die zwischen 2022 und 2023 geltende Übergewinnsteuer Einnahmen von ganzen 2,5 Milliarden Euro, wie die Süddeutsche Zeitung erst vor wenigen Monaten berichtete. Allerdings handelte es sich um eine Einzelfallregelung.
Notwendig nach Ansicht von Attac ist eine grundsätzliche Regelung, bei der im Einzelfall nur noch Anpassungen zu beschließen wären:
Liegt die Rendite eines Konzerns deutlich über dem Durchschnitt, rechtfertigt dies, dass der Staat eine Übergewinnsteuer erhebt, um gesellschaftliche Krisenlasten zu finanzieren. Die Höhe dieser Zufallsgewinne kann mit hoher Trennschärfe dadurch identifiziert und berechnet werden, dass eine Firma kurzfristig einen sprunghaften Anstieg der Gewinne im Verhältnis zum Umsatz und im Vergleich zu den Vorjahren ausweist. Diese Gewinne führen notwendig zu entsprechenden Verlusten bei anderen Marktteilnehmer*innen wie beispielsweise den Kund*innen der Treibstoff-, Gas- oder Stromlieferant*innen oder von energieintensiven Betrieben, die gegebenenfalls sogar vom Staat unterstützt oder gerettet werden müssen. Daher ist es sinnvoll, diese Ausgleichszahlungen durch eine zeitnahe Besteuerung der Zufallsgewinne ganz oder teilweise zu finanzieren.
Damit werden aber nur Übergewinne aus vorübergehenden Marktstörungen abgeschöpft. Zu ergänzen ist dies durch eine Regelung, die Übergewinne aus der marktbeherrschenden Stellung von Konzernen à la Google, Meta oder Amazon erfasst. Diese Gewinne sind dauerhaft und strukturell sehr hoch. Ihre höhere Besteuerung kann daher auch kartellrechtlich begründet werden. Für ihre Besteuerung ist eine grundsätzliche Regelung im Körperschaftsteuergesetz nötig.
Alfred Eibl: “Auch wenn marktgläubige Professoren wieder anzweifeln, dass solche Regelungen möglich sind, so hat das Beispiel der letzten Krise gezeigt, dass dies selbst in Deutschland möglich ist. In anderen europäischen Ländern wird dieses Instrument ohnehin viel häufiger erfolgreich eingesetzt.”