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G20-Proteste in Hamburg: Campverbot vor Gericht

Massive Verletzung der Versammlungsfreiheit darf sich nicht wiederholen

G20 Protest Camp

Attac wehrt sich gegen die massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in Hamburg. Dazu hat Attac 2018 mit weiteren Klägern beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des Protestcamps im Altonaer Volkspark eingereicht. Am Mittwoch steht die Verhandlung an.

"Von dem versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des G20-Gipfels im Jahr 2017 Lichtjahre entfernt. Nicht genug damit, dass die Stadtregierung ganze 38 Quadratkilometer mit einem totalem Versammlungsverbot zur demokratiefreien Zone erklärte. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und G20-Einsatzleiter Hartmut Dudde versuchten auch mit allen Mitteln, Schlaf- und Protestcamps sogar außerhalb der Sperrzone zu verhindern. Das zeigt, dass es ihnen weniger um den Schutz der Gipfelteilnehmer*innen ging, als darum, den Protest gegen die G20 aus der Stadt zu halten", sagt Maria Wahle vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Dirk Friedrichs, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis ergänzt: "Wer umstrittene Staatschefs wie Trump, Putin, Erdogan und Xi Jinping einlädt, der steht auch in der Pflicht, Versammlungen dagegen zu ermöglichen. Dazu gehören auch Orte zum Essen und Schlafen, ohne die Bürger*innen, die von auswärts anreisen, nicht an mehrtätigen Proteste teilnehmen können. Ein solcher Angriff auf politische Grundrechte wie 2017 in Hamburg darf sich nicht wiederholen. Das klarzustellen ist auch drei Jahre nach dem G20-Gipfel wichtig."

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisatoren eine Ruhe- und Protestzone vor allem für angereiste Gipfelkritiker*innen schaffen. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, so dass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften erst gar nicht aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden zunächst nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische Linke gehörten.


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G20-Proteste in Hamburg: Campverbot vor Gericht

Massive Verletzung der Versammlungsfreiheit darf sich nicht wiederholen

G20 Protest Camp

Attac wehrt sich gegen die massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in Hamburg. Dazu hat Attac 2018 mit weiteren Klägern beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des Protestcamps im Altonaer Volkspark eingereicht. Am Mittwoch steht die Verhandlung an.

"Von dem versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des G20-Gipfels im Jahr 2017 Lichtjahre entfernt. Nicht genug damit, dass die Stadtregierung ganze 38 Quadratkilometer mit einem totalem Versammlungsverbot zur demokratiefreien Zone erklärte. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und G20-Einsatzleiter Hartmut Dudde versuchten auch mit allen Mitteln, Schlaf- und Protestcamps sogar außerhalb der Sperrzone zu verhindern. Das zeigt, dass es ihnen weniger um den Schutz der Gipfelteilnehmer*innen ging, als darum, den Protest gegen die G20 aus der Stadt zu halten", sagt Maria Wahle vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Dirk Friedrichs, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis ergänzt: "Wer umstrittene Staatschefs wie Trump, Putin, Erdogan und Xi Jinping einlädt, der steht auch in der Pflicht, Versammlungen dagegen zu ermöglichen. Dazu gehören auch Orte zum Essen und Schlafen, ohne die Bürger*innen, die von auswärts anreisen, nicht an mehrtätigen Proteste teilnehmen können. Ein solcher Angriff auf politische Grundrechte wie 2017 in Hamburg darf sich nicht wiederholen. Das klarzustellen ist auch drei Jahre nach dem G20-Gipfel wichtig."

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisatoren eine Ruhe- und Protestzone vor allem für angereiste Gipfelkritiker*innen schaffen. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, so dass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften erst gar nicht aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden zunächst nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische Linke gehörten.