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Bundesverfassungsgericht bestätigt: Erbschaftsteuer ist ungerecht

Erbe großer Vermögen endlich höher besteuern!

Das Erbschaftsteuerrecht ist ungerecht und muss reformiert werden. Diese Attac-Forderung hat nun auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Wir sagen: Erbschaften hoher und höchster Vermögen müssen sehr viel höher besteuert werden. Nur so ist die vollkommen schiefe Vermögensverteilung in unserem Land zu korrigieren.

In ihrem Urteil von Montag monieren die Richter, dass das Vererben von Betrieben derzeit unversteuert bleibt - und zwar ohne die wirtschaftliche Situation der Betriebe zu überprüfen. Diese Regelung, die beispielsweise Immobilienvermögen anders behandeln als betriebliches, verletze den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils wurde reflexartig das uralte Scheinargument der Gegner eines gerechten Steuersystems aus der Mottenkiste geholt: Eine Besteuerung der Vererbung von Betriebsvermögen bedeute in den meisten Fällen die Betriebsaufgabe. Doch das ist Unsinn. Es kommt darauf an, wie hoch die Besteuerung im Einzelfall tatsächlich ausfällt. Zudem wird in den allermeisten Fällen nicht nur der Betrieb vererbt, zum Erbe gehören in der Regel auch Häuser, Schmuck und mehr. Genug, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Die Diskussion über Familienbetriebe verdeckt zudem, dass das Bundesverfassungsgericht vor allem an den vielfältigen Möglichkeiten Anstoß nimmt, die das Erbschaftsteuerrecht den Großbetrieben zur Steuervermeidung bietet.

Doch eine kleine Korrektur für kleinere und mittlere Betriebe ist aus Attac-Sicht nicht ausreichend.  Seit drei Jahrzehnten wachsen große Vermögen doppelt bis dreimal so schnell wie kleinere Vermögen. Bei Milliarden-Vermögen liegt das jährliche Wachstum kontinuierlich über sechs Prozent. Deswegen spricht viel dafür, nicht die kleinen und mittleren Betriebe sondern die großen Vermögen stärker zu belasten. Eine progressive Besteuerung entspricht der höheren Leistungsfähigkeit der Eigentümer und Erben nach dem Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit". Dementsprechend sollten sie deutlich mehr zur Finanzierung öffentlicher Belange beitragen. Dass die Koalitionsparteien nur von einer notwendigen Feinjustierung sprechen und eine umfassende Reform verweigern, ist ein Skandal.

Attac setzt sich für ein gerechtes Steuersystem und eine Umverteilung des Reichtums ein. Dafür fordern wir neben einer Reform der Erbschaftssteuer die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland, eine europaweit koordinierte einmalige Vermögensabgabe für Superreiche sowie den konsequenten Kampf gegen Steuerbetrug und Steueroasen. 


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Bundesverfassungsgericht bestätigt: Erbschaftsteuer ist ungerecht

Erbe großer Vermögen endlich höher besteuern!

Das Erbschaftsteuerrecht ist ungerecht und muss reformiert werden. Diese Attac-Forderung hat nun auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Wir sagen: Erbschaften hoher und höchster Vermögen müssen sehr viel höher besteuert werden. Nur so ist die vollkommen schiefe Vermögensverteilung in unserem Land zu korrigieren.

In ihrem Urteil von Montag monieren die Richter, dass das Vererben von Betrieben derzeit unversteuert bleibt - und zwar ohne die wirtschaftliche Situation der Betriebe zu überprüfen. Diese Regelung, die beispielsweise Immobilienvermögen anders behandeln als betriebliches, verletze den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils wurde reflexartig das uralte Scheinargument der Gegner eines gerechten Steuersystems aus der Mottenkiste geholt: Eine Besteuerung der Vererbung von Betriebsvermögen bedeute in den meisten Fällen die Betriebsaufgabe. Doch das ist Unsinn. Es kommt darauf an, wie hoch die Besteuerung im Einzelfall tatsächlich ausfällt. Zudem wird in den allermeisten Fällen nicht nur der Betrieb vererbt, zum Erbe gehören in der Regel auch Häuser, Schmuck und mehr. Genug, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Die Diskussion über Familienbetriebe verdeckt zudem, dass das Bundesverfassungsgericht vor allem an den vielfältigen Möglichkeiten Anstoß nimmt, die das Erbschaftsteuerrecht den Großbetrieben zur Steuervermeidung bietet.

Doch eine kleine Korrektur für kleinere und mittlere Betriebe ist aus Attac-Sicht nicht ausreichend.  Seit drei Jahrzehnten wachsen große Vermögen doppelt bis dreimal so schnell wie kleinere Vermögen. Bei Milliarden-Vermögen liegt das jährliche Wachstum kontinuierlich über sechs Prozent. Deswegen spricht viel dafür, nicht die kleinen und mittleren Betriebe sondern die großen Vermögen stärker zu belasten. Eine progressive Besteuerung entspricht der höheren Leistungsfähigkeit der Eigentümer und Erben nach dem Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit". Dementsprechend sollten sie deutlich mehr zur Finanzierung öffentlicher Belange beitragen. Dass die Koalitionsparteien nur von einer notwendigen Feinjustierung sprechen und eine umfassende Reform verweigern, ist ein Skandal.

Attac setzt sich für ein gerechtes Steuersystem und eine Umverteilung des Reichtums ein. Dafür fordern wir neben einer Reform der Erbschaftssteuer die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland, eine europaweit koordinierte einmalige Vermögensabgabe für Superreiche sowie den konsequenten Kampf gegen Steuerbetrug und Steueroasen.