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Keine Sonderklagerechte für Konzerne!

Malmströms ISDS-Vorschlag geht am Problem vorbei

Die gestern im Europäischen Parlament vorgestellten Vorschläge von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zur Anpassung des Investor-Staat-Schiedsgerichts-Verfahrens (ISDS) in TTIP vertuschen die Probleme statt sie zu lösen, kritisiert die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP". "Auch ein reformiertes ISDS-System würde ausländische Investoren begünstigen und ermöglichen, dass unabhängige Gerichte durch die Anrufung privater Schiedsstellen umgangen werden", sagt Roland Süß, Sprecher von Stop TTIP.

Das ISDS-System bleibt auch mit Malmströms Reformvorschlägen einseitig. ISDS eröffnet ausschließlich ausländischen Investoren die Möglichkeit, gegen jegliche staatliche Maßnahme zu klagen, die ihre Investitionen und Gewinne einschränkt. "Den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen oder inländischen Unternehmen bleibt dagegen nur der normale Rechtsweg. Die Investoren bekommen Rechte, ohne dass ihnen umgekehrt einklagbare Pflichten, zum Beispiel mit Blick auf Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, auferlegt werden", so Roland Süß. ISDS-Vereinbarungen mit den USA oder Kanada sind unnötig, da es bereits ein hohes Investitionsniveau zwischen diesen Staaten gibt und in allen Vertragsstaaten gut entwickelte nationale Rechtssysteme zur Verfügung stehen. Sollten die umstrittenen Schiedsgerichte eingerichtet werden, ist mit einer Klageflut zu rechnen, da sich durch TTIP die Zahl der US-Firmen, die diese Paralleljustiz nutzen können, deutlich erhöhen würde.

"Das Europäische Parlament muss in seiner für Juni geplanten Resolution ISDS klar ablehnen", sagt Stop TTIP-Sprecherin Maritta Strasser. "ISDS ist und bleibt eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie – daran ändern auch Schönheitsoperationen nichts." Problematisch ist auch, dass viele der für TTIP geplanten Veränderungen nicht für CETA gelten sollen. Im fertig verhandelten Abkommen mit Kanada ist bisher nicht einmal ein Berufungsverfahren festgeschrieben. Parallele Klagen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten werden zwar eingeschränkt, aber nicht verhindert. "Bisher wird zwar über Reformen bei den Investorenklagen geredet, aber zu CETA schweigt man. Dabei sind Nachverhandlungen beim Abkommen mit Kanada unabdingbar, um die Gefahren einer privaten Paralleljustiz aus der Welt zu schaffen“, sagt Strasser.

Malmström hat dem Europäischen Parlament am gestrigen Donnerstag verschiedene Reform-Vorschläge zu ISDS in TTIP präsentiert: So sollen sich Investoren entscheiden müssen, ob sie öffentliche Gerichte oder Schiedsstellen anrufen, Berufungsverfahren sollen ermöglicht und eine feste Schlichter-Liste erstellt werden. Durch die Festschreibung des sogenannten "right to regulate" soll gewährleistet werden, dass neue Gesetze etwa zum Umwelt-, Gesundheits- oder Verbraucherschutz erlassen werden können, ohne Klagen von ausländischen Konzernen befürchten zu müssen.

Die einzig sichere Lösung ist, CETA und TTIP nicht zu ratifizieren. "Wir setzen darauf, dass das Europäische Parlament sich seiner Verantwortung bewusst ist und TTIP nicht einfach durchwinkt", so Strasser. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat mittlerweile 460 Unterstützerorganisationen und mehr als 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt und will nun die Zwei-Millionen-Marke erreichen.