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Jetzt erst recht: Gemeinwohl ist politisch!

Die juristische Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht in die letzte Runde: Wir haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Verfahren hat Bedeutung für die gesamte kritische Zivilgesellschaft.

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Rechtsweg nach fast sieben Jahren erschöpft: Auf nach Karlsruhe!

Nach fast sieben Jahren juristischer Auseinandersetzung ist der Rechtsweg erschöpft. Attac zieht vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit dem Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Januar 2021 ist der Instanzenweg zu Ende. Der BFH hat es versäumt, sein auch in Fachkreisen umstrittenes erstes Urteil vom Februar 2019 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dabei hatten die Richter*innen am Hessischen Finanzgericht die Revision explizit zugelassen, damit der BFH sein erstes Urteil korrigieren oder zumindest besser begründen kann. Die Richter*innen in Kassel vermuteten gar, dem BFH seien die gesellschaftlichen Auswirkungen seines ersten Urteils nicht bewusst gewesen.   

Das BFH-Urteil (2019)

Das Urteil des BFH vom Februar 2019 hat verheerende Folgen für die Demokratie: Es schränkt das politische Engagement gemeinnütziger zivilgesellschaftlicher Organisationen stark ein. Hauptgrund ist eine absurd verengte neue Definition des Satzungszwecks Politische Bildung (Volksbildung) durch den BFH. Gemeinnützige Körperschaften mit diesem Satzungszweck sind  nun vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht. So wurde kurze Zeit nach dem Urteil gegen Attac der Kampagnenorganisation Campact die Gemeinnützigkeit entzogen. Wenig später folgten das soziokulturelle Zentrum DemoZ in Ludwigsburg und - mit einer etwas anderen Begründung - die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Immerhin hat das Bundesfinanzministerium, auf dessen Betreiben das Attac-Verfahren ironischerweise erst vor dem BHF gelandet war, inzwischen bestimmt, dass bis Ende 2021 keinem weiteren Verein die Gemeinnützigkeit auf Grundlage des BFH-Urteils von 2019 entzogen werden soll.

 

Verfassungsbeschwerde und BFH-Urteil

Hier gibt's unsere Verfassungsbeschwerde und das BFH-Urteil zum Nachlesen

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Für die Zivilgesellschaft: Verfassungsbeschwerde!

Die Vorstellung, zivilgesellschaftliche Organisationen verlören in Deutschland ihre Gemeinnützigkeit, weil sie Kritik an der Regierung formulieren oder alternative Vorschläge in die öffentliche Debatte tragen, ist absurd. Eine moderne und wehrhafte Demokratie ist auf eine wache Zivilgesellschaft dringend angewiesen. Kritisches bürgerschaftliches Engagement muss gefördert, nicht abgestraft werden. Das Urteil des BFH darf nicht so stehen bleiben. Darum hat Attac Verfassungsbeschwerde eingereicht.  

Gesetzliche Grundlage ändern – für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht!

Der weitere Schwerpunkt unserer Arbeit zur Gemeinnützigkeit liegt auf der politischen Ebene: Zusammen mit vielen anderen Organisationen kämpft Attac in der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Denn gemeinnützige Organisationen brauchen Rechtssicherheit.  Ein Sportverein, der sich gegen Rassimus engagiert, darf dadurch nicht seine Gemeinnützigkeit riskieren.