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Hintergrund

Wieso werden Menschenrechte in der Weltwirtschaft verletzt? Welche Gegeninitiativen gibt es? Hier erfahrt ihr alles über die Hintergründe unserer Kampagne. Von den Fallbeispielen bis zum Verhalten Deutschlands in den Binding-Treaty-Verhandlungen.

Worum geht es in unserer Kampagne?

Ob Lebensmittel, Kleidung oder Kohlestrom: Am Beginn der globalen Produktions- und Lieferketten auch unserer täglichen Konsumprodukte stehen häufig schwere und schwerste Menschenrechtsvergehen. Unternehmensgewinne speisen sich vielfach aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit, Ausbeutung und Sklaverei, Umweltzerstörungen und Landraub bis hin zu Vergewaltigungen, Folter, Mord und Kriegsverbrechen. Von rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen für die Auftraggeber, unter anderem deutsche und in Deutschland agierende Großkonzerne, keine Spur – weder am Ort des Geschehens, noch bei uns.

Dabei sind Deutschland, Europa und die anderen Industrieländer mitverantwortlich für die Misere. Zwar gibt es eine Vielzahl verbindlicher Menschenrechtsverträge, doch aufgrund nur schwacher Durchsetzungsmechanismen sind sie relativ zahnlos. Diesen Abkommen stehen völkerrechtliche Verträge im Bereich von Investitionsschutz und Handel gegenüber, die mit starken Sanktionsmöglichkeiten versehen wurden. Sie sichern Konzernen z.B. direkten Zugang zu Arbeitskräften, Ressourcen und Absatzmärkten und machen ihre Gewinne einklagbar. Auf diese Weise haben Profitinteressen der Konzerne effektiv Vorrang gegenüber Menschenrechten.

Das hat Folgen. Viele europäische Unternehmen sind in Menschenrechtsverletzungen verstrickt und für negative Wirkungen auf die Umwelt verantwortlich. Ihnen werden u. a. die Unterdrückung gewerkschaftlicher Organisationen, die Einschüchterung und Gewaltandrohung gegen Gewerkschafter*innen, die Zusammenarbeit mit Privatarmeen, Kinderarbeit, ausbeuterische Löhne, unzureichende Sicherheits- und Arbeitsstandards, etc. vorgeworfen.

In den Vereinten Nationen wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika ein Abkommen (Binding Treaty) für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Konzerne sollen sich nicht länger ihrer menschenrechtlichen Verantwortung entziehen können und für Verstöße verantworten müssen. Und zwar auch dann, wenn sie im Ausland tätig sind oder es sich um Tochterunternehmen oder abhängige Zulieferfirmen handelt. Eingesetzt wurde diese Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats gegen die Stimmen der westlichen Industrieländer. Deutschland und die EU verhalten sich bisher skeptisch oder gar ablehnend.

Das ist unverantwortlich! Menschenrechte müssen durchsetzbar werden und endlich Vorrang vor Konzerninteressen haben. Der „Treaty-Prozess“ stellt dafür eine Chance dar. Doch noch ist unklar, ob er gelingt und ob der verhandelte Vertrag auch wirksam sein wird.

Klar ist hingegen: Deutschland und auch die EU müssen sich aktiv an den Beratungen beteiligen. Deutschland ist schon vom Grundgesetz her verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen. Es braucht jetzt den Druck der weltweiten Zivilgesellschaft und von uns allen, um dieses Abkommen voranzubringen.