Menü

Die Revolutionierung des Emissionshandelssystems - für einen sozialverträglichen und effektiven Klima- und Ressourcenschutz

Am 18.10.2014 wurde der Beitrag „Wie kommen die Suffizienz und die Effizienz in die Welt“ im Theorieblog veröffentlicht. Ausgehend von einer Ressourcensteuer wurde eine Möglichkeit aufgezeigt, wie das Klimaschutzziel von 2 t äquivalent CO2/Person erreicht werden kann. In diesem Beitrag wird nun beschrieben, wie dieses Ziel auch durch eine schrittweise Veränderung des EU-Emissionshandelssystems effektiv und sozialverträglich erreichbar ist.

Die Ausgangssituation

Seit 2007 ist bekannt, dass weltweit der Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2050 auf äquivalent 2 t CO2/Person reduziert werden muss. Außerdem muss der Verbrauch der natürlichen Ressourcen mindestens um den Faktor 5 reduziert werden. Zur Erreichung dieser ökologischen Ziele gibt es einen Meinungsstreit zwischen den Verfechtern des „geen new deal“ , also der besseren Nutzung der Rohstoffe und den Befürwortern des genügsamen Konsums (Suffizienz). Dieser Streit ist überflüssig, denn es wird beides benötigt.

Wir wissen heute noch nicht, mit welchen technologischen Veränderungen die erforderlichen Effizienzsteigerungen erreichbar sind, deshalb können wir sie auch nicht mit planwirtschaftlichen Methoden vorgeben, und wir können nicht vorschreiben, was jeder einzelne konsumieren darf.

Wir werden das Klimaschutzziel am ehesten dann erreichen, wenn wir die Kreativität aller Menschen nutzen und auf die Lösung des Problems konzentrieren! Dazu muss:

  • der Ausstoß der Treibhausgase effektiv limitiert,
  • bei allen Produkten und Dienstleistungen die bei der Herstellung entstandene Menge an Treibhausgasen bekannt gemacht, und
  • für die zu erwartenden Preissteigerungen ein sozialer Ausgleich geschaffen werden.

Mit dem bisher in der EU eingeführten Emissionshandelssystem wird das nicht erreicht.

Das bisher praktizierte System hat 6 gravierende Nachteile:

  1. Es erfasst nur etwa 45 % des CO2-Ausstoßes, andere Treibhausgase werden gar nicht erfasst.
  2. Es ist für die zwangsläufig entstehenden Preissteigerungen kein sozialer Ausgleich vorgesehen.
  3. Das System bietet keine Möglichkeit der Preistransparenz; es ist dem Produktpreis nicht anzusehen, wie hoch der Zertifikate-Kostenanteil ist.
  4. Die Zertifikate sind unbegrenzt gültig, das bedeutet, dass sie auch zu Spekulationszwecken missbraucht werden können.
  5. Das System kann eine angebotsreduzierende Wirkung verursachen; Angebotsreduzierungen führen zu Preissteigerungen und Extraprofiten.
  6. Der größte Fehler des Systems ist die Belohnung von Emissionsreduzierungen mit „Extra-Gratis“-Zertifikaten. Damit kann mit diesem System bestenfalls eine Erhöhung der Emissionen verhindert werden, eine Reduzierung ist aber nicht möglich.

In diesem Beitrag wird dargestellt, wie dieses System schrittweise so verändert werden kann, damit das unabdingbare Klimaschutzziel von 2 t äquivalent CO2/Person bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann. Es wird vorgeschlagen, dass diese Veränderungen in allen EU-Staaten eingeführt werden, dass aber die Administration des Systems in der Verantwortung der Mitgliedsländer liegt.

Die ersten Veränderungen in 4 Schritten     

1. grundlegende Veränderung

Als erste und sehr wichtige Maßnahme müssen alle Kompensationsmöglichkeiten und die Ausgabe von Extra-Gratis-Zertifikaten für die Reduzierung von Emissionen abgeschafft werden. Es ist völlig abwegig, die Reduzierung von Emissionen zu belohnen. Auch die kostenlose Ausgabe von Zertifikaten ist einzustellen. Es müssen in Zukunft für alle Emissionen Zertifikate erworben werden, die einzige „Belohnung“ für Emissionsreduzierungen besteht darin, dass entsprechend weniger Zertifikate gekauft werden müssen.

Im 2. Schritt wird das System auf die Erfassung aller Treibhausgase ausgeweitet. Die dafür erforderlichen Daten sind größtenteils schon vorhanden, sie müssen nur angewandt werden.

Damit das System möglichst einfach bleibt, müssen Unternehmen, die kohlenstoffhaltige Rohstoffe fördern oder importieren, die dafür erforderlichen Emissionszertifikate (EZ) erwerben. Zusätzlich müssen die Unternehmen, bei deren Produktion Treibhausgase entstehen, wie z.B. bei der Herstellung von Salpetersäure, bei der Nylonproduktion, bei der Abfallwirtschaft und in der Landwirtschaft, die dafür erforderlichen EZ erwerben. Die Menge an erwerbbaren EZ wird in jedem Land so reduziert, dass bis zum Jahr 2050 der geforderte Zielwert von 2 t äquivalent CO2/Person erreicht wird. Für Deutschland bedeutet das eine Reduzierung von über 5 %/Jahr, wenn das System im Jahr 2015 eingeführt würde.

Der Vorschlag sieht vor, dass die verfügbaren EZ ab dem 2. Jahr der Einführung dieser Veränderung versteigert werden, damit ist gewährleistet, dass die Reduzierungen dort vorgenommen werden, wo es gesamtwirtschaftlich am günstigsten ist. Einen Handel mit Zertifikaten gibt es nicht mehr. Das bisherige Emissionshandelssystem wird dadurch zu einem effektiven Emissionsbegrenzungssystem.

Die erforderliche Reduzierung des Treibhausgasausstoßes ist eine sehr große Herausforderung, vor allem deshalb, weil sie jetzt in sehr kurzer Zeit erfolgen muss und wir müssen uns im Klaren sein, dass dieses Ziel nicht zum Nulltarif erreichbar ist. Die Versteigerung der EZ führt zu Preissteigerungen, sie erfordert daher einen sozialen Ausgleich für KonsumentInnen mit geringen Einkommen. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass in einem 3. Schritt die Einnahmen aus der Versteigerung der EZ an alle Bürger/Innen in gleicher Höhe ausbezahlt werden. Dadurch erhalten diejenigen, die mit ihrem Konsum eine unterdurchschnittliche Menge an Treibhausgasen verursachen, einen Bonus.

Damit das Reduktionsziel erreicht werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass alle Unternehmen und alle KonsumentInnen, bei jedem Produkt und bei jeder Dienstleistung erkennen, wieviel Treibhausgase bei ihrer Bereitstellung entstanden sind, bzw. wie hoch der EZ-Kostenanteil am Gesamtpreis ist. Deshalb beinhaltet der Vorschlag, dass in einem 4. Schritt die Unternehmen verpflichtet werden, den Kostenanteil für den Erwerb der EZ beim Verkaufspreis eines jeden Produktes oder einer Dienstleistung separat auszuweisen, so wie auch die MwSt. separat ausgewiesen wird. Für die Unternehmen, die keine EZ kaufen müssen, und das ist die ganz große Mehrheit, ist der EZ-Kostenanteil ein durchlaufender Posten.

Damit die Unternehmen gegenüber ausländischen Herstellern, die vielleicht geringere oder gar keine EZ-Kosten haben, nicht benachteiligt werden, werden bei der Ein- und Ausfuhr von Waren die EZ-Ausgaben, ebenso wie die MwSt., bei der Ausfuhr erstattet und bei der Einfuhr in der Höhe erhoben, wie sie bei der Inlandsproduktion des Produktes angefallen wären. Dadurch haben alle Unternehmen die gleichen Chancen.

Diese 4 Verbesserungen des EU-Emissionszertifikatesystems werden folgende Auswirkungen haben:

  1. Dadurch, dass der Ausstoß aller Treibhausgase erfasst wird und für alle Treibhausgase EZ ersteigert werden müssen, ist es möglich, die Reduzierung auf 2 t äquivalent CO2/Person zu erreichen, ohne dass zusätzliche Vorschriften erlassen werden.
  2. Durch die Rücküberweisung der Einnahmen aus der Versteigerung der EZ werden Menschen mit geringem Einkommen und unterdurchschnittlichem Konsum nicht belastet, sondern entlastet.
  3. Durch die Kosten-Transparenz ist es möglich, dass alle für sich frei entscheiden können, wie sie ihren persönlichen Ausstoß an Treibhausgasen reduzieren wollen.
  4. Auch für die Unternehmen ist diese Kostentransparenz von großer Bedeutung; dadurch ersehen sie, mit welchen Maßnahmen sie den EZ-Kostenanteil und damit den Ausstoß von Treibhausgasen am günstigsten und effektivsten reduzieren können.
  5. Da bei der Verarbeitung von Rohstoffen und beim Gütertransport Treibhausgase entstehen, hat diese neue Konzeption des Emissionszertifikatesystems eine umfassende Wirkung:
  • Es werden immer weniger Rohstoffen verbraucht werden.
  • Die Verkehrsbelastung und der Flächenverbrauch werden zurückgehen.
  • Es werden sich reparierbare Produkte mit längeren Lebenszyklen auf den Markt durchsetzen.
  • Es werden neue Arbeitsplätze für die Entwicklung neuer Produkte und Fertigungsmethoden entstehen, sowie für Reparatur-Dienstleistungen.
  1. Die biologische Landwirtschaft wird sich durchsetzen, da sie ohne mineralischen Kunstdünger wirtschaftet, weit weniger Lachgas produziert und durch die Humusanreicherung Kohlenstoff aus der Atmosphäre im Boden bindet und deshalb sehr viel weniger EZ ersteigern muss.

Das Problem der angebotsreduzierenden und möglicherweise Preis steigernden Wirkung ist damit jedoch noch nicht gelöst. Dieser Effekt wird dann auftreten, wenn mehr Produkte nachgefragt werden die Treibhausgas verursachen, als EZ zur Verfügung stehen.

Die Revolutionierung des Systems

Wenn sich diese Situation der Angebotsreduzierung abzeichnet, dann muss das System in einem 5. Schritt revolutioniert werden, in dem die EZ nicht mehr von den Unternehmen ersteigert werden müssen, sondern sie werden dann an alle Konsumenten in gleicher Höhe kostenlos ausgegeben und

die Unternehmen müssen die bei ihrer Produktion erforderlichen EZ an die Behörde abgeben, die die EZ an die KonsumentInnen ausgibt.

Damit die Unternehmen dazu in der Lage sind, müssen sie beim Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen nicht nur Euro in Rechnung stellen, sondern auch die für die Herstellung der Produkte erforderlichen EZ. Alle beim gesamten Herstellprozess erforderlichen EZ werden von den KonsumentInnen mit den ihnen zugeteilten EZ „bezahlt“.

Die Emissionszertifikate haben dann die Funktion einer parallelen Währung. Da die Ausgabe dieser „Währung“ ebenfalls von Jahr zu Jahr reduziert wird, kann damit der Ausstoß der Treibhausgase ebenso reduziert werden, nur mit dem Unterschied, dass es keine angebotsreduzierende und dadurch Preis steigernde Wirkung hat, sondern eine Nachfrage reduzierende und dadurch eher Preis-stabilisierende Wirkung.

KonsumentInnen, die weniger EZ benötigen als sie erhalten, können die überschüssigen EZ an diejenigen verkaufen, die für ihren Konsum mehr EZ benötigen, als sie zugeteilt bekommen. Für Menschen mit geringem EZ-Bedarf hat dieses System die Wirkung eines bescheidenen bedingungslosen Grundeinkommens.

Auswirkungen der Systemänderung

Die zuvor geschilderten Vorteile werden mit diesem 5. Schritt noch verstärkt werden. Es ist sogar zu erwarten, dass sich dadurch ganz neue gesellschaftliche Praktiken durchsetzen werden, wie z.B. eine Praxis des Austauschens und Teilens und es wird sich eine Mentalität der Genügsamkeit (Suffizienz) ausbreiten.

Mit dieser Systemänderung wird die Selbstkontrolle über die Nachhaltigkeit der Innovationen verstärkt und es ist damit zu rechnen, dass ein ganz neues Wettbewerbsdenken entsteht. Da die Menge an verfügbaren EZ von Jahr zu Jahr immer weniger wird, können nur noch dann Gewinne erwirtschaftet werden, wenn Produkte mit extrem geringem Ausstoß von Treibhausgasen angeboten werden. Dadurch wird der menschliche Ehrgeiz für besondere Leistungen von der wachstumstreibenden Gewinnsteigerung zur Erzielung der Zukunftsfähigkeit umgeleitet.

Es ist zu erwarten, dass mit der Einführung der System-Verbesserungen zunächst die wirtschaftliche Aktivität angeregt wird, da die Unternehmen und die privaten Haushalte bestrebt sein werden, durch zusätzliche Investitionen den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Im weiteren Verlauf ist jedoch damit zu rechnen, dass die erforderliche Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen auch zu einer konjunkturellen Abschwächung führt, oder sogar zu einer Abnahme der wirtschaftlichen Aktivität; (Auswirkung des suffizienten Konsums).

Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss unser heutiges, auf Wachstum angewiesenes, kapitalistisches System auf ein solidarisches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem umgestellt werden, das auch ohne Wachstum stabil ist und in dem alle Menschen ein Einkommen haben, mit dem man in Würde leben kann. Die Vorschläge hierzu können in meinem Buch „Der Weg zur zukunftsfähigen Gesellschaft“ nachgelesen werden.

Schlussbemerkung

Die Ausgabe der EZ sei eine Inwertsetzung und damit ein Verkauf der Natur, was abzulehnen sei – so wird gelegentlich argumentiert. Das ist aber ganz falsch. Die Natur wird mit diesem veränderten System nicht verkauft, sondern die Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen wird schrittweise und ganz systematisch eingeschränkt. Es gibt in diesem System auch keine handelbaren Verschmutzungsrechte. Niemand kann mit den EZ Gewinne erzielen, nur die Unterprivilegierten und die Umweltbewussten erhalten einen Bonus!

Ohne ein solches einschränkendes und die Kreativität förderndes System wird das Klimaschutzziel nicht erreichbar sein, auch nicht mit Verboten für eine Vielzahl von Produkten, weil ohne dieses vorgeschlagene System die erforderliche Transparenz nicht gegeben ist.

 


Download als PDF