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Die geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und den USA (Transatlantic Trade and Invest-ment Partnership -TTIP)

Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) soll einen erleichterten Marktzugang durch weiteren Zollabbau und v.a. den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse umfassen. Mit einer Wirtschaftskraft von rund 21,8 Billionen € geht es nach dem Bestreben der EU-Kommission, die im Juni 2013 für die Verhandlungsführung durch den EU-Ministerrat mandatiert wurde, um die größte Freihandelszone der Welt.

Die EU rechnet mit ca. 400.000 neuen Jobs und einer zusätzlichen Wirtschaftsleistung in Höhe von jährlich 120 Milliarden Euro. Für Deutschland gehen Berechnungen des Ifo-Instituts über einen Zeitraum von zehn Jahren von einem Zuwachs von 181.000 Arbeitsstellen aus, wobei diese Kalkulationen strittig sind.

Selbst der Hauptautor der ifo-Studie, Prof. Gabriel Felbermeyer, hält unterm Strich die Effekte des Freihandelsabkommen für gar nicht so groß, wie sie die Kommission der Öffentlichkeit verkaufen möchte. In der ARD-Sendung „Monitor“ am 30. Januar 2014 erklärte er im Beitrag „Freihandelsabkommen: Das Märchen vom Jobmotor“ wörtlich: „Die Grundbotschaft, die auch da schon klar sein musste für jeden, der das liest, ist, dass die Beschäftigungseffekte nicht negativ sein werden, in allen Szenarien sind sie positiv. Und dass sie auch im optimistischsten Szenario klein sind.“

Und auf Nachfrage, dass die Politik, auch das Wirtschaftsministerium, die kleinen Zahlen als „Jobwunder“ verkaufe: „Werfen Sie dem Bundesministerium ruhig vor, dass die Informationspolitik nicht so ausbalanciert ist, wie sie hätte sein können. Das können Sie auch der Kommission vorwerfen, da würde ich sagen, ja, hinter einem solchen Vorwurf steckt was.“

Für das „Märchen des Jobwunders“ durch den Abschluss eines Handelsabkommens hat auch die Bundesregierung keine Belege, denn sie antwortete auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 7. April 2014 (Frage 39 und 40, Seite 12 der Bundestagsdrucksache 18/1057) wie folgt: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Beschäftigungs- und der Investitionsentwicklung der EU bzw. Kanada vor.“

Breite Kritik erfährt der Verhandlungsprozess aufgrund seiner Intransparenz. Nach wie vor bleiben wesentliche Papiere unter Verschluss. Versuche, Lesesäle einzurichten und Abgeordneten oder Vertretern nationaler Regierungen beschränkte Einsicht in bestimmte, ausgewählte Papiere zu gewähren, werden in der Öffentlichkeit mit Recht nicht als substantieller Beitrag zur Transparenz wahrgenommen. Der Einblick in die Papiere ist insgesamt mit der Auflage der Geheimhaltung verbunden. Die Kommission hält sämtliche US-Papiere unter Verschluss und begründet dies mit Forderungen der US-Verhandlungspartner. Lediglich Gegenüberstellungen einiger EU- und US-Positionen können von ausgewählten Kreisen (EU-Ministerrat) eingesehen werden, Vertretern der Länder bleiben die Dokumente weitgehend vorenthalten.

So antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10. April 2014 auf die Frage nach ihrem Kenntnisstand hinsichtlich der amerikanischen Forderungen (Frage 20, Seite 5 der Bundestagsdrucksache 18/1118): „Derzeit hat die Bundesregierung keinen Zugang zu den von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumenten.“

Bisher erfolgten sechs Verhandlungsrunden. Mit der dritten Verhandlungsrunde über TTIP endete die „Vorbereitungsphase“, in der wesentliche Zielsetzungen, Gemeinsamkeiten und Abweichungen beider Seiten abgesteckt wurden. Die Palette der bislang verhandelten Themen erstreckt sich über Zölle, Standards und interne Regulierung, regulatorische Angleichung, Investitionen, öffentliches Vergabewesen, Dienstleistungen, Ursprungsregeln, Energie und Rohstoffe, Gesundheits- und Lebensmittelstandards, Rechte an geistigem Eigentum sowie Arbeits- und Umweltweltstandards. Ab der fünften Runde wurden konsolidierte Texte erarbeitet, die die jeweiligen Positionen gegenüberstellen. Diese Texte sind jedoch, wie bereits erwähnt, streng geheim. Sie stellen jedoch die eigentlich interessanten Dokumente dar, um den Verhandlungsverlauf tatsächlich begleiten und verfolgen zu können. Aber daran hat die Kommission kein Interesse.

Weiterhin heftig umstritten ist der geplante Investor-to-State-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS) mit Recht. Beim ISDS dreht sich die Problematik im Kern darum, dass Unternehmen Regierungen auf Schadensersatz verklagen können, wenn diese ihre legitimen Erwartungen aufgrund von politischen Entscheidungen, Gesetzen oder sonstigen staatlichen Maßnahmen nicht erfüllt sehen, mit dem Argument, sie verletzten den im Abkommen vereinbarten Schutz ihrer Auslandsinvestitionen. Als Investitionen gelten dabei auch Gewinnerwartungen: „the expectation of gain and profit“(Kapitel 10 Investment, Artikel X.3 Definitions, Seite 149 des konsolidierten CETA-Vertragstextes vom 26. September 2014).

Investor-Staat-Schiedsklauseln in einem künftigen CETA bzw. TTIP sind auch unnötig, da USA, Kanada und die EU über gefestigte rechtstaatliche Strukturen verfügen. Ohne rechtstaatlichen Gewinn für Investoren werden mit dieser Form der Streitbeilegung nur erhebliche Risiken für legitime staatliche Regulierung geschaffen, in so wichtigen Bereichen wie Umweltschutz, Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit, Sozialstandards sowie Kultur- und Medienförderung.

Dazu schreibt die Juristin Dr. Kiyomi von Frankenberg, Referntin für das Kulturfördergesetz in Nordrhein-Westfalen in der Deutschen Richterzeitung 07-08/2014, Seite 239: „Die ursprüngliche Idee hinter Investor-Staat-Klagen war, Anreize für Investitionen in Entwicklungsländern zu schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt galt. […] So sollte das Risiko verringert werden, dass Unternehmen durch diktatorische Regimes enteignet werden.“

Im Umkehrschluss könnte man fast zu der Meinung gelangen, die Kommission sähe in Kanada und den USA korrupte, diktatorische Staaten.

Auch die neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, sieht diese Schiedsgerichtsverfahren sehr kritisch. In der Süddeutschen Zeitung vom 8. Oktober 2014 wird sie wie folgt zitiert: „Wir sollten uns im Klaren sein, dass wir damit Bereiche aufgeben, die bislang zu den Kernaufgaben zur Herstellung staatlicher Ordnung gehörten. Man muss sich fragen, welche Auswirkungen eine solche Paralleljustiz haben wird.“

Absolut lächerlich ist die Behauptung des FDP Europaabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, die er in er Pressemitteilung am 29. September 2014 nach der Anhörung der designierten EU-Kommissarin für Außenhandel, Cecilia Malmström, verbreiten ließ. Er erklärte: „Für die FDP ist klar: Von modernem und fairem Investorenschutz profitieren vor allem mittelständische Unternehmen mit Investitionen im Ausland. Große internationale Konzerne haben die finanziellen Möglichkeiten, ihre Interessen in langen Verfahren vor ausländischen Gerichten durchzusetzen. Das ist bei Mittelständlern anders, sie brauchen eine funktionierende Schiedsgerichtsbarkeit.“

Was er verschweigt, ist die Tatsache, dass Schiedsgerichtsverfahren bei Investitionsschutzabkommen durch große, international tätige Anwaltskanzleien durchgeführt, die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden und gegen diese Entscheidungen keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Nach einer Untersuchung der NGO-Organisation Corporate Europe Observatory mit Sitz in Brüssel belaufen sich die durchschnittlichen Verfahrenskosten bei diesen Schiedsgerichtsverfahren auf rund 6 Mio. € und können leicht auf bis zu 30 Mio. € steigen. Also genau das richtige Rechtsinstrument für den deutschen Mittelstand!

Die Kommission wird nicht müde, in Deutschland mit dem Argument zu werben, dass gerade der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft von diesen Abkommen besonders profitieren würde. Dies behauptete Handelskommissar De Gucht bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman am 5. Mai 2014 in Berlin (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 5. Mai 2014).

Aber auch hier antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10. April 2014 zu derselben Behauptung (Frage 32, Seite 9 der Bundestagsdrucksache 18/1118): „Zu möglichen Auswirkung von TTIP auf die Umsatz- und Beschäftigungsentwicklungen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.“

Die Mär, nur im Rahmen eines Freihandelsabkommens könnten nicht-tarifäre Handelshemmnisse, wie zum Beispiel bei der Automobilindustrie, abgebaut werden, wird auch von der Bundeskanzlerin Angela Merkel immer wieder gerne ins Feld geführt. Dabei vergisst sie wohl, dass sie als damalige Vorsitzende des Europäischen Rates selbst den Transatlantischen Wirtschaftsrat (Transatlantic Economic Council – TEC) während eines USA-EU-Gipfels am 30. April 2007 im Weißen Haus zusammen mit US-Präsident George W. Bush und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso aus der Taufe hob. Dieser Rat soll die wirtschaftliche Kooperation zwischen der EU und den USA koordinieren, Partnerschaften fördern und Marktregulierungen harmonisieren. Er nahm im Juli 2007 offiziell seine Arbeit auf.

In einer Pressemitteilung vom 30. November 2011 lobte selbst die CDU/CSU Bundestagsfraktion dessen Arbeit: „Das beschlossene Abkommen im Bereich der Elektromobilität, indem sich die führenden Automobilhersteller auf einen gemeinsamen Ansatz für ein Schnellladeverfahren bei Elektroautos in Europa und den USA geeinigt haben, ist sehr zu begrüßen. Mit der gemeinsamen Standardisierung werden Potentiale in den führenden Märkten dieser Welt geweckt. Dies ist ein sehr guter Ansatz für die weitere Planung der Infrastrukturentwicklung und die Förderung von Elektromobilität auf beiden Seiten des Atlantiks und ein Erfolg für die gesamte europäische und amerikanische Industrie. […] Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt beim Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen; also von indirekten protektionistischen Maßnahmen der Außenhandelsbeschränkung.“

 

Zum Abschluss noch einige aufschlussreiche Aussagen zu den TTIP-Verhandlungen:

  • Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer Bayern vom Mai 2013:„Die Verhandlungen dürfen nicht zu früh von wirtschaftsfernen Themen, wie z.B. Verbraucherschutz, überlagert werden.“
  • Stuart Eizenstat, ehemaliger US-Botschafter bei der EU und jetzt Chef-Lobbyist der amerikanischen Lebensmittelindustrie in der Verbraucherschutzsendung des WDR „Markt“ am 6. Januar 2014:„Die europäischen Verbraucherschutzstandards haben ein unbegründetes, zu hohes Niveau, gerade im Lebensmittelbereich.“
  • Peter J. Esser, Justitiar der deutschen Wirtschaft in Washington, D.C. in der SWR Sendung „Im Grünen“ am 4. Februar 2014:„Natürlich sind die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen nicht demokratisch, aber was ist im Leben schon demokratisch! (lacht!).

 

In einer vor kurzem veröffentlichen Forsa-Studie zum öffentlichen Dienst waren nur 12% der Befragten davon überzeugt, dass der Markt alles besser mache, als der Staat. 2007, vor der Finanzkrise, waren es noch 17%.

Im Allensbacher Kurzbericht vom 2. September 2014 wurde veröffentlicht, dass 41% der Bürgerinnen und Bürger sich bezüglich TTIP noch keine Meinung gebildet haben, dass aber diejenigen, die die Diskussion näher verfolgt haben, mit deutlicher Mehrheit gegen das geplante Abkommen sind, nämlich 60%.

Man kann also sagen, dass sich nach wie vor die überwältigende Mehrheit in Deutschland für eine soziale Marktwirtschaft ausspricht und gegen einen reinen Kapitalismus mit seiner Vormachtstellung global agierender Konzerne. Daher muss erklärtes Ziel sein, eine breite Öffentlichkeit durch Kampagnen wie zum Beispiel von attac und Campact über die wahren Auswirkungen von CETA und TTIP aufzuklären.

 

Dr. Hans-Jürgen Blinn, Landau/Pfalz

Ministerialrat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz, Rheinland-Pfalz, und Beauftragter des Bundesrates im Handelspolitischen Ausschuss des Europäischen Rates (Dienstleistungen und Investitionen) in Brüssel.

 

 

 


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