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Das Gespenst der Souveränität in der Europadebatte

In der Debatte um die Eurokrise zeigt sich erneut eine ideologische Konstellation, welche die globalisierungskritische Bewegung von Anfang an begleitet. Schon vor Jahren hat der französische Philosoph Etienne Balibar in seinem Buch 'Sind wir Bürger Europas' bemerkt, es sei "üblich geworden, die im Rahmen einer neuen Phase der Globalisierung auftretenden Ungewissheiten beim Aufbau Europas mit der Idee einer 'Krise der Souveränität' in Verbindung zu bringen" (S. 220). Auf den ersten Blick scheinen sich dabei gar rechte und linke Positionen zu berühren. Grund genug also, sich die Gestalten, in denen das Gespenst der Souveränität durch die jüngsten Debatten geistert, einmal genauer anzuschauen.

Europakritik von rechts und links

Aufseiten der nationalistischen Rechten ist Souveränität seit jeher ein zentrales Thema. Daher verwundert es nicht, dass die rechtspopulistische AfD im ersten und im letzten Satz ihres Programms zur Europawahl das Konzept "souveräner Staaten" hochhält. Dazu passend werden im intellektuellen Umfeld der Partei Souveränitätskonferenzen organsiert (s.u.) und Bücher zum Thema "Die Souveränität Deutschlands" verfasst. Die 'nationale Souveränität' gilt hier als zentrales Gegenprinzip zu den supranationalen europäischen Institutionen. Diese Schwerpunktsetzung teilt die AfD unter anderem mit dem französischen Front National, in dessen Programm die "souveraineté" ebenfalls eine zentrale Rolle spielt, und zwar nicht zuletzt bei ihren Positionen zur EU. Ähnliches ließe sich für all die anderen nationalistischen Parteien (von den Rechtspopulisten bis hin zu den Neofaschisten) zeigen, die derzeit in ganz Europa auf dem Vormarsch sind. Zugleich erfreut sich der Begriff aber auch auf der Linken zunehmender Beliebtheit, insbesondere in solchen Beiträgen, die sich ebenfalls kritisch zur EU und/oder zum Euro positionieren.

So spricht etwa Wolfgang Streek (hier zusammen mit Jens Beckert) im Zusammenhang mit der Krisenpolitik in der EU davon, "dass zusammen mit der nationalen Souveränität auch die Effektivität der nationalen Demokratie beschnitten wird". Andreas Wehr kritisiert das Europawahlprogramm seiner Partei DIE LINKE dahingehend, dass diese nun ebenfalls fordere, dass "Souveränitätsrechte der Mitgliedsländer (…) zugunsten einer weiteren Zentralisierung der EU geschwächt werden" solle. Auch in Attac sind ähnliche Formulierungen in der Debatte. In einem Artikel für 'Sand im Getriebe' schreiben Andreas Fisahn, Alexis Passadakis und Peter Wahl: "Weitere Integration heißt: Transfer von nationalstaatlicher Souveränität – und damit auch demokratischer, parlamentarischer Rechte – an den supranationalen Zentralstaat in Formierung." Und im Debattenband des Wissenschaftlichen Beirates zur Eurokrise fordert Friederike Spiecker, dass "die Krisenstaaten ihre geldpolitische Souveränität zurückerhalten", soll heißen: "(S)ie brauchen wieder ihre eigene Währung" (S. 75), damit Entscheidungen "über öffentliche, kredit- oder steuerfinanzierte Investitionen (...) souverän getroffen werden" (S. 81) könnten.

Demokratie und/oder Souveränität

Dass sowohl Rechte als auch Linke in der Europadebatte mit der Figur der Souveränität argumentieren, heißt freilich nicht, dass hier rechts und links gleichzusetzen wären. Während die AfD den Neoliberalismus im Rahmen einer primär nationalstaatlichen Ordnung ausdrücklich befürwortet und Funktionäre der Partei demokratische Verfahren in Frage stellen , geht es den linken Kritikern gerade darum, den Neoliberalismus auf der Ebene der EU zu bekämpfen und demokratische Handlungsspielräume auf der Ebene des Nationalstaates zu verteidigen. Ein genauerer Blick auf das diskursive Souveränitätsgewimmel zeigt also einen Unterschied "zwischen nationalen, souveränitätsorientierten und demokratischen Ansprüchen" (Fisahn 2009). Insofern stimmt es bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht – getrieben von Klagen nationalistischer EU-Kritiker – zunehmend auf die Figur der Souveränität rekurriert, die expressis verbis im Grundgesetz gar nicht vorkommt (vgl. am Beispiel Lissabon ebd.).

Allerdings können solche sprachlichen Konvergenzen zu ideologischen Gleitschienen werden, die aus dem Lager der emanzipatorischen Linken in das der herrschaftsbejahenden Rechten führen. Sinnbildlich für dieses Problem steht der Ideologe Jürgen Elsässer, der nach einer erstaunlichen Irrfahrt durch konträrste Fraktionen der Linken schließlich bei der nationalistischen Rechten gestrandet ist. Rückblickend fällt dabei die Linie ins Auge, die vom Lob der 'souveränistischen Globalisierungskritik' in Konkret 07/2001 über das nationalistische Coming-out im traditionslinken Pahl-Rugenstein-Verlag bis hin zur Souveränitätskonferenz reicht, die auf ein Milieu aus Verschwörungsgläubigen und Eurokritiker_innen Marke AfD ausgerichtet war.

Das Gespenst und seine Gestalten

Dass die Figur der Souveränität in so unterschiedlichen Diskursen funktioniert hat damit zu tun, dass der Souveränitätsbegriff in seiner modernen Verbindung mit dem Nationalstaat selbst ganz verschiedene Momente beinhaltet, nämlich

das überlieferte personalisierende Bild der einstigen Fürstensouveränität,
die völkerrechtliche 'äußere Souveränität' und
die staatsrechtliche 'innere Souveränität' mit Bezügen zur
demokratietheoretischen Figur der 'Volkssouveränität' einerseits
und der faktischen Entscheidungsgewalt in einer gegebenen Situation anderseits.
Diese Momente bilden einen konnotativen Zusammenhang, den jede Rede von der Souveränität – ungeachtet ihrer konkreten Positionierung in diesem Feld – zwangsläufig aufruft. Besonders deutlich wird dies am Gummibegriff der 'nationalen Souveränität', bei dem nie recht klar ist, um welches Moment es eigentlich geht. So lässt sich beobachten, wie die Nationalisten in der Eurodebatte das Prinzip der Volkssouveränität beschwören um dies im nächsten Satz unmittelbar mit (rassistisch gedeuteten) ökonomischen Differenzen zwischen 'uns und den Südeuropäern' kurzzuschließen (vgl. Oppenhäuser 2013).

Solche Manöver sind in der Vieldeutigkeit der Souveränitätsfigur angelegt. Denn die 'äußere Souveränität' verweist ja tatsächlich auf die Problematik der Ziehung nationalstaatlicher Grenzen, die Territorien mit ihren Bevölkerungen durchkreuzen und damit den Demos des jeweiligen Staates abgrenzen. Letztlich sind diese meist gewaltsamen Grenzziehungen willkürlich. Dies versuchen die genealogischen Mythen des Ethnos zu überbrücken, indem sie eine in Urzeiten zurückreichenden Geschichte, eine spezifischen Kultur, eine biologischen Abstammungslinie usw. konstruieren. An diese Mythologien knüpfen die staatsrechtlichen Überlegungen der nationalistischen Rechten an, wie sich an ihrem noch immer zentralen Theoretiker Carl Schmitt zeigen lässt.

Nation statt Demokratie

Laut Schmitt bestehe das wesentliche Merkmal der Demokratie seit dem 19. Jahrhundert "in der nationalen Homogenität" und dementsprechend zeige sich die "politische Kraft einer Demokratie (...) darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß" (Schmitt 1926: 14). Im Rahmen einer solchen Homogenität bedürfe die Demokratie keiner speziellen Verfahren. Entscheidend sei die "Substanz der Gleichheit" im Sinne des Ethnos und nicht "abstrakte logarithmetische Spielereien" (ebd.), nämlich die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen. Demokratie stehe auch nicht im Gegensatz zur Diktatur, denn das Volk könne durch einen Einzelnen ebenso gut repräsentiert werden wie durch ein Parlament (vgl. ebd.: 13, 42).

Diese Umdeutung von Demokratie in ein System unbeschränkter Exekutivgewalt trifft sich mit Schmitts berühmter Definition von Souveränität als Entscheidung über den Ausnahmezustand (vgl. ebd.: 53). Hier tritt das Moment der faktischen Entscheidungsgewalt in den Vordergrund und Souveränität bedeutet nun die Außerkraftsetzung parlamentarischer Verfahren und rechtlicher Garantien zugunsten der Exekutivgewalt 'starker Männer', in denen das Bild fürstlicher Autorität nachschwingt.

Souverän gegen das Volk

Lukas Oberndorfer hat den autoritären Umbau der EU im Zuge der Krise (Installierung nicht gewählter 'Expertenregierungen', Umgehung von Ratifizierungsverfahren, Durchgriffsrechte der europäischer Exekutive auf die Budgets der nationalen Parlamente usw.) als Renaissance Carl Schmitts auf supranationaler Ebene gedeutet und Andreas Fischer-Lescano weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es tatsächlich Stimmen gab, die derlei 'Notstandsmaßnahmen' in der Tradition Schmitts rechtfertigen. Oberndorfer hebt zudem hervor, dass sich die autoritäre Durchsetzung der Austeritätspolitik mit den sozialen Implikationen von Schmitts Schriften trifft. Tatsächlich dient dessen Verschmelzung von 'Demos und Ethos' nicht zuletzt dazu, 'die Plebs', also die subalternen Klassen, als weitere mögliche Bedeutung des Volksbegriffes auszuschließen.

Schmitt hat ausdrücklich davor gewarnt, dass "ökonomische Gegensätze in Verbindung mit einem marxistischen Klassenbegriff die demokratische Homogenität gefährden" (Schmitt 1927: 52) würden. Damit stehe auch "das richtige Verhältnis und die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben des Staates" infrage, denn mit der "Massendemokratie" (ebd.: 53) ist potenziell die Möglichkeit der staatlichen Umverteilung des privat angeeigneten Reichtums oder gar der Transformation der Produktionsverhältnisse gegeben. "Auch hier offenbart das Wort 'Volk' seine abgründige Vieldeutigkeit" (ebd.: 53), schließt Schmitt und trennt es dementsprechend so weit wie möglich von der Souveränität. Die Volkssouveränität, ein zentraler Topos der Demokratietheorie seit Beginn der Aufklärung, kommt in seiner Theorie des souveränen Regierens über das Volk schlicht nicht vor.

Volkssouveränität

Ingeborg Maus knüpft dagegen an die demokratietheoretische Tradition (insbesondere Kant und Rousseau) an und betont dabei, dass der demokratische Volksbegriff nicht "ethnisch-kulturell substanzialisiert und [...] rassistisch pervertiert" werden dürfe, weil die darin implizierte Homogenität auf nichts anderem beruhe als auf der Gültigkeit der jeweiligen Verfassungsordnung, die prinzipiell "durchlässig für jeden 'Fremden'" (Maus 2011: 14) sei.

Vor allem aber sei Schmitts "Neubesetzung des Souveränitätsbegriffes" im Sinne "innerstaatlicher Exekutivgewalt" (ebd.: 7) nicht zulässig. Denn schon im Absolutismus sei es alleine die Gesetzgebungsfunktion des Monarchen gewesen, auf den sich der Begriff der Souveränität bezog. Demnach bedeute Volkssouveränität nichts anderes als das Verfahren plebiszitärer oder parlamentarischer (Volks-)Gesetzgebung und stehe somit im strikten Gegensatz zur Exekutivgewalt, die idealerweise von einem starken Parlament als Repräsentanz des Volkes kontrolliert werde. Daher dürfe sie auch gerade nicht "als Spiegelbild der Fürstensouveränität" (ebd.: 8) im Sinne unbeschränkter Exekutivgewalt aufgefasst werden.

Geteilte (Volks-)Souveränität

Doch auch als "verfassungsrechtliche Konstruktion" im strikten Sinne vom "Volk als Gesetzgeber" (ebd. 18) transportiert der Begriff der Volkssouveränität das personalisierende Bild des Herrschers. Habermas (2011) bezeichnet dies als den "semantischen Überschuss, der sich mit dem (aus dem Absolutismus stammenden) Konzept der Souveränität immer schon verbunden hat" (52). Diese "verdinglichende(.) Singularisierung" führe dazu, dass die "Volkssouveränität als die Kehrseite der Staatssouveränität vorgestellt" (ebd.) werde. Tatsächlich gehe es jedoch allein darum, dass Entscheidungen "nach demokratischen Regeln" in "pluralistische(n) Meinungs- und Willensbildungsprozesse(n)" erzeugt werden.

Ausgehend davon entwickelt Habermas das Modell einer Demokratisierung der EU, die auf einer "zwischen Bürgern und Staaten 'geteilte(n)' Souveränität" (66f.) beruhen soll. So sympathisch diese Vision "transnationaler Demokratie" gegenüber der (faktischen) Alternative eines "postdemokratische(n) Exekutivföderalismus" ist, so seltsam steril erscheint sie angesichts der dramatischen sozialen Verwerfungen in den Ländern unter der Knute der Troika und der allgemeinen Zunahme sozialer Ungleichheit und Unsicherheit in allen Ländern der EU.

Kritik der Souveränität

Dieser Blick auf die sozialen Verhältnisse, der seit jeher seltsam quer zu den Modellen der Demokratietheorie liegt, leitet über zur Kritik des Souveränitätsdenkens. Michel Foucault kritisierte schon in den 1970er Jahren, das "Bild [...] der Souveränität" stehe noch immer "im Bann der Monarchie" (Foucault 1983: 111), auch wenn sie "nicht mehr in der Person des Königs sondern in einem kollektiven Wesen gesucht" (ebd.: 110) werde. Im "politischen Denken" sei "der Kopf des Königs noch immer nicht gerollt" (ebd.). Anstatt sich an einem imaginären Souverän abzuarbeiten gelte es die gesellschaftlichen "Kräfteverhältnisse" in den Blick zu nehmen, die "unaufhörlichen Kämpfe und Auseinandersetzungen" und schließlich ihre institutionellen "Kristallisierungen [...] in den Staatsapparaten, in der Gesetzgebung und in den gesellschaftlichen Hegemonien" (ebd. 113f).

Foucault, der an dieser Stelle unter anderem auf Analysen von Gramsci und Marx (vgl. ebd.: 109f) anspielt, steht hier stellvertretend für eine ganze Reihe 'kritischer Theorien der Souveränität', die Daniel Loick (2012) jüngst im Anschluss an eine immanente Dekonstruktion der 'traditioneller Souveränitätstheorien' von Bodin bis Kant zusammengestellt hat. Unter den vielfältigen kritischen Einwänden gegen das Souveränitätsdenken ist Foucaults Hinweis auf die Kräfteverhältnisse mit Blick auf die Europadebatte besonders produktiv.

Und was heißt das nun für die Europafrage?

Denn es ist bemerkenswert, dass die souveränitätsorientierten Linken konstatieren, emanzipatorische Visionen eines 'anderen Europa' seien realistischerweise nicht durchsetzbar. Wenn die Kräfteverhältnisse aber so sind, wieso sollten sich dann auf nationalstaatlicher Ebene progressive Projekte durchsetzen lassen? Ähnliches gilt in der Eurodebatte, in der die Befürworter eines Ausstiegs beklagen, dass eine solidarische Bearbeitung der Krise auf europäischer Ebene derzeit nicht möglich ist, auf der anderen Seite aber nicht erklären können, wieso es dann zur erklärtermaßen notwendigen zwischenstaatlichen Kooperationen im Rahmen der skizzierten Ausstiegsszenarien kommen sollte.

Gerade auf ökonomischem Terrain zeigt sich die Fragwürdigkeit des Souveränitätskonzeptes. Wer ist eigentlich 'Souverän' angesichts einer unabhängigen Zentralbank, sei sie nun auf europäischer oder nationalstaatlicher Ebene angesiedelt? Ist die Vorstellung souveräner Entscheidungen angesichts innerstaatlicher Interessensgegensätze und außenwirtschaftlicher Interdependenzen überhaupt angemessen? Wie sinnvoll wäre die unilaterale Einführung einer Finanztransaktionssteuer? Weitere Fragen ließen sich leicht anschließen.

Wenn es um die Frage demokratischer Einflussnahme auf ökonomische Prozesse geht, ist die Vorstellung von Souveränität also mehr Irrlicht als Orientierungspunkt. In einer solchen Perspektive schrieb Balibar jüngst in Le Monde Diplomatique, dass "die Konfrontation zwischen einem 'föderalen' und einem 'Souveränitätsdiskurs'", mit anderen Worten zwischen einem europäischen Demos und einem vermeintlich greifbareren Ethnos, vermieden werden müsse. Entscheidend sei auch nicht ein "bestimmte(s) repräsentative(s) Prozedere oder der Idee der 'Volkssouveränität'" sondern nach wie vor die "Eroberung sozialer Rechte". In diesem Sinne müsse eine "grenzüberschreitende soziale Bewegung (…) die Demokratie retten".


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