Das Recht auf Wohnen wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Artikel 25 „Recht auf einen angemessenen Lebensstandard“ genannt. Das Menschenrecht auf Wohnen ist aber in keinem Land der Welt umgesetzt. Daran, wer wo und wie wohnt, werden einkommens- und vermögensbedingte Unterschiede ersichtlich.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.