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Zweite Chance zur gerechten Erbschaftssteuer vertan: Gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche

Attac kritisiert die zunehmend ungerechte Einkommensverteilung in Deutschland bei der heutigen Verabschiedung des revidierten Erbschaftssteuergesetzes im Bundesrat

Zur heutigen Verabschiedung des revidierten Erbschaftssteuergesetzes im Bundesrat kritisiert Attac vor Ort, dass auch das neue Gesetz weiterhin gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche enthält und nichts an der zunehmend ungerechten Einkommensverteilung in Deutschland ändern wird.

„Dieser Kompromiss ermöglicht es, Besitzern von Firmen und Eignern von großen Aktienpaketen weiterhin, über 200 Millionen Euro an die Erben zu verschenken und zu vererben, ohne einen einzigen Cent Steuern zu zahlen. Damit wird die Schere zwischen Reich und Arm weiter aufgehen!“, erklärt Karl-Martin Hentschel von Attac.

Gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche

Das neue Gesetz enthält weiterhin gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche. Die Dimension dieser Schlupflöcher hat eine Studie der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie der Freien Universität Berlin belegt. Weiterhin können selbst Unternehmensanteile im Wert von 200 Millionen Euro durch das Verschenken an minderjährige Kinder ohne eigenes Vermögen komplett steuerfrei weitergegeben werden. Die verfassungswidrige Bevorzugung von reichen Erben wird fast unverändert fortgesetzt.

Einkommensverteilung immer ungerechter

Seit der Abschaffung der Vermögenssteuer 1997 wird die Vermögensverteilung und in Folge auch die Einkommensverteilung immer ungerechter. Vermögen über einer Milliarde sind in den vergangenen 30 Jahren um das siebenfache gewachsen, kleine Vermögen unter einer Million nicht mal auf das Doppelte. Und die Hälfte der Bevölkerung besitzt praktisch nichts.  

Bei der Erbschaftssteuer gilt bisher: Je höher das Erbe, desto geringer die prozentuale Besteuerung. Erbt jemand 50.000 Euro (oberhalb des Freibetrages), zahlt er oder sie im Schnitt 13 Prozent Steuern. Erhält er über 20 Millionen Euro, so werden durchschnittlich aber nur zwei Prozent fällig.

Allgemeinheit verliert Milliarden

Durch die Steuerbefreiung der vermögenden Firmenerb_innen gehen den öffentlichen Haushalten Milliarden verloren. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Steuerausfälle durch die Begünstigungen von Unternehmensübertragungen für die Festsetzungsjahre 2011 bis 2015 auf insgesamt gut 53 Milliarden Euro.

Es ist durchaus fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht diese „Reform“ überhaupt billigen wird. Unabhängig davon wird es Zeit, dass die zunehmende Spaltung zwischen Reich und Arm nicht in Sonntagsreden beklagt, sondern mit konkreter (Steuer-)Politik bekämpft wird, damit nicht immer mehr Menschen das Gefühl haben, dass die Politik und damit auch die Demokratie gegenüber den Interessen der Wirtschaft hilflos ist.


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Zweite Chance zur gerechten Erbschaftssteuer vertan: Gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche

Attac kritisiert die zunehmend ungerechte Einkommensverteilung in Deutschland bei der heutigen Verabschiedung des revidierten Erbschaftssteuergesetzes im Bundesrat

Zur heutigen Verabschiedung des revidierten Erbschaftssteuergesetzes im Bundesrat kritisiert Attac vor Ort, dass auch das neue Gesetz weiterhin gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche enthält und nichts an der zunehmend ungerechten Einkommensverteilung in Deutschland ändern wird.

„Dieser Kompromiss ermöglicht es, Besitzern von Firmen und Eignern von großen Aktienpaketen weiterhin, über 200 Millionen Euro an die Erben zu verschenken und zu vererben, ohne einen einzigen Cent Steuern zu zahlen. Damit wird die Schere zwischen Reich und Arm weiter aufgehen!“, erklärt Karl-Martin Hentschel von Attac.

Gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche

Das neue Gesetz enthält weiterhin gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche. Die Dimension dieser Schlupflöcher hat eine Studie der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie der Freien Universität Berlin belegt. Weiterhin können selbst Unternehmensanteile im Wert von 200 Millionen Euro durch das Verschenken an minderjährige Kinder ohne eigenes Vermögen komplett steuerfrei weitergegeben werden. Die verfassungswidrige Bevorzugung von reichen Erben wird fast unverändert fortgesetzt.

Einkommensverteilung immer ungerechter

Seit der Abschaffung der Vermögenssteuer 1997 wird die Vermögensverteilung und in Folge auch die Einkommensverteilung immer ungerechter. Vermögen über einer Milliarde sind in den vergangenen 30 Jahren um das siebenfache gewachsen, kleine Vermögen unter einer Million nicht mal auf das Doppelte. Und die Hälfte der Bevölkerung besitzt praktisch nichts.  

Bei der Erbschaftssteuer gilt bisher: Je höher das Erbe, desto geringer die prozentuale Besteuerung. Erbt jemand 50.000 Euro (oberhalb des Freibetrages), zahlt er oder sie im Schnitt 13 Prozent Steuern. Erhält er über 20 Millionen Euro, so werden durchschnittlich aber nur zwei Prozent fällig.

Allgemeinheit verliert Milliarden

Durch die Steuerbefreiung der vermögenden Firmenerb_innen gehen den öffentlichen Haushalten Milliarden verloren. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Steuerausfälle durch die Begünstigungen von Unternehmensübertragungen für die Festsetzungsjahre 2011 bis 2015 auf insgesamt gut 53 Milliarden Euro.

Es ist durchaus fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht diese „Reform“ überhaupt billigen wird. Unabhängig davon wird es Zeit, dass die zunehmende Spaltung zwischen Reich und Arm nicht in Sonntagsreden beklagt, sondern mit konkreter (Steuer-)Politik bekämpft wird, damit nicht immer mehr Menschen das Gefühl haben, dass die Politik und damit auch die Demokratie gegenüber den Interessen der Wirtschaft hilflos ist.