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31.05.06

ver.di-Chef Bsirske: Weiterhin Nachbesserungsbedarf an EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf: "Die Einigung der Wettbewerbsminister zur Dienstleistungsrichtlinie ist aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Grund zum Jubeln", sagte ver.di-Chef Frank Bsirske am Mittwoch. So seien nicht sämtliche Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgenommen. Und trotz der Beteuerung der Bundesregierung, dass alle sozialen Dienstleistungen einschließlich der Pflege von der Richtlinie nicht erfasst würden, sei dies nicht eindeutig formuliert. ver.di erneuere daher die Forderung nach Ausnahme dieses sensiblen Bereichs.

Zudem bleibe die Frage der Durchsetzung von Sanktionen gegen Unternehmer, die nationale Sozialvorschriften nicht einhalten, offen. Dies gelte auch für die Entsendung und Kontrolle von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten, betonte Bsirske.

Auch werde die nationalstaatliche Souveränität weiter eingeschränkt. "Das neue Screeningverfahren bedeutet einen unnötigen administrativen Aufwand und einen schleichenden Kompetenzverlust der einzelnen Mitgliedsstaaten zugunsten der EU", kritisierte Bsirske das zwischen den EU-Wettbewerbsministern vereinbarte Verfahren zur Überwachung der nationalen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten.

Dieses Verfahren habe zur Folge, dass die Mitgliedsstaaten ihren gesamten Rechtsbestand auf eventuelle EU-Binnenmarkthindernisse durchforsten müssten. Zwar dürften die Mitgliedsstaaten rein rechtlich auch in Zukunft Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit vorsehen, jedoch erhöhe sich durch das Überwachungsverfahren der Druck der EU-Kommission auf die nationale Politikgestaltung bis hin zu einer möglichen Zunahme von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof.

"Ich hoffe nun, dass das Europäische Parlament, das in der zweiten Lesung über das Zustandekommen der Dienstleistungsrichtlinie entscheidet, unsere zentralen Kritikpunkte aufgreifen wird", sagte Bsirske. Alle entscheidenden Verbesserungen, die bis heute in der Richtlinie vorgenommen wurden, gingen auf den Parlamentskompromiss vom Februar zurück, der auf Grund der massiven Proteste der Gewerkschaften zustande gekommen sei. "Angesichts der Defizite in der Richtlinie sind jetzt die europäischen Abgeordneten aufgefordert, politische Initiativen zu ergreifen, die Lohn- und Sozialdumping effektiv verhindern. Denn der Wettbewerbsrat hat dies nicht umgesetzt und sich mit Herumfeilen an technischen Details begnügt."

(ver.di-newsticker)

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