Rede von
EU-Binnenmarktkommissar McGreevy
vor dem Europäischen Parlament
zur Dienstleistungsrichtlinie
am 14.2.06
[Dies ist die Fassung, wie sie vom Dolmetscherdienst des Europäischen Parlaments simultan ins deutsche übersetzt wurde.]
Dieser Vorschlag ist von Anfang an in den Schlagzeilen gestanden. Sowohl Gegner als auch Anhänger sehen die Richtlinie als Symbol. Bei den Streitigkeiten hat man sich auf eine Kleinzahl von Themen konzentriert und es war leicht zu verstehen, dass es andere Bereiche gibt, in denen große Einigung besteht, wo auch deutlich wird, dass die Vorteile des Vorschlags überall anerkannt werden.
Dank administrativer Vereinfachung wird es leichter sein, ein Unternehmen zu gründen in der Europäischen Union. Dies ist ganz entscheidend für die Förderung von Unternehmertum und dies ist auch wichtig für Wachstum und Beschäftigung. Dienstleister werden in der Lage sein, Informationen zu bekommen und administrative Formalitäten zu erledigen an einheitlichen Schaltern in allen Mitgliedstaaten und das bedeutet, dass die Kosten für Genehmigungsverfahren reduziert werden und man braucht sich nicht mehr mit verschiedenen Behörden herumzuschlagen. Außerdem wird es möglich sein, diese Verfahren elektronisch zu erledigen, so dass Unternehmen Zeit sparen und auch Geld, denn sie brauchen nicht mehr wiederholt persönlich vorstellig zu werden, um die erforderlichen Formalitäten bei den zuständigen Behörden zu erledigen.
Außerdem wird es gut für den Verbraucher sein, denn mehr Verbrauchervertrauen ist entscheidend dafür, dass die Leute an den Binnenmarkt glauben. Die Verbraucher werden vom Binnenmarkt profitieren und die Dienstleistungen werden überall leicht verfügbar sein. Das bedeutet, die Verbraucher können sich informiert entscheiden darüber, welche Dienstleistungen sie wollen. Alle Diskriminierungen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit oder auf der Grundlage des Sitzes eines Unternehmens gilt es zu beseitigen.
Dritter Punkt: Die Mitgliedsstaaten müssen administrative Kooperation gewährleisten um sicherzustellen, dass die Unternehmen effizient überwacht werden in der gesamten Europäischen Union, wobei natürlich Doppelkontrollen zu vermeiden sind. Diese juristische Auflage wird auch praktisch unterstrichen durch ein elektronisches System, dass es den Behörden möglich macht, Informationen direkt und effizient auszutauschen.
Diese Bestimmungen und andere aus dem Richtlinienentwurf bringen viele Vorteile mit sich sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher und ich weiß, dass sie dies nie vergessen haben.
Bei der Beurteilung der Änderungsanträge und auch bei der Behandlung der weiteren Änderungsanträge seitdem hat die Kommission sehr konstruktiv Position bezogen. Insbesondere wollen wir in unserem revidierten Vorschlag diejenigen Änderungsanträge berücksichtigen, von denen wir davon ausgehen, dass sie hier im Haus von einer breiten Mehrheit getragen werden. Die Kommission begrüßt im großen und ganzen die Änderungsanträge des Europäschen Parlamentes, mit denen man den ursprünglichen Vorschlag der Kommission verbessern will. Diese Änderungsanträge haben alle mit administrativer Vereinfachung zu tun und auch mit der Kooperation zwischen den Verwaltungsstellen. Außerdem begrüßt die Kommission viele der Änderungsanträge, die im Binnenmarktausschuss angenommen worden sind im Hinblick auf die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dies ist eine heikle Frage, wozu es auch unterschiedliche politische Meinungen gegeben hat während der Debatte und ich glaube, die Abstimmung im Binnenmarktausschuss spricht hier Bände und hat viel erreicht.
Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sollten weiterhin in den Anwendungsbereich fallen und eine Ausgrenzung von Sektoren aus dem Anwendungsbereich sollte sehr begrenzt sein. Der Kompromisstext, den ich gesehen habe, bildet eine gute Grundlage für einen modifizierten Vorschlag, wenn dieser Kompromiss angenommen wird.
Wir müssen aber auch deutlich machen, wie wir mit möglichen Streichungen aus dem Vorschlag verfahren wollen. Wenn das Parlament die Artikel 24 und 25 aus dem Vorschlag streichen will im Hinblick auf die Entsendung von Arbeitnehmern, dann wird die Kommission deutlich machen, welche administrativen Hürden nach wie vor bestehen, wenn es darum geht, die Entsenderichtlinie richtig umzusetzen. Und dies wird relativ rasch möglich sein. Es gibt ja auch einschlägige EuGH-Urteile, die respektiert werden müssen.
Wenn Gesundheitsdienstleistungen ausgeschlossen werden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie, dann bedeutet das nicht, dass die zunehmende Rechtssprechung des EuGH nicht mehr respektiert werden muss im Hinblick auf Patientenmobilität. Ein dritter Vorschlag der Kommission wird deswegen erforderlich sein.
Der Kompromisstext erkennt auch die Freiheit der Dienstleistungsanbieter an in Punkto Marktzugang in anderen Mitgliedsstaaten und im Hinblick auf die Ausübung ihrer Aktivitäten in anderen Staaten. Wir erkennen aber auch an, dass noch eine ganze Reihe von Hindernissen zu beseitigen sind und es darf keine weiteren Beschränkungen geben. Man muss auch betonen, dass alle Änderungsanträge, die wir akzeptieren werden, das Ziel erreichen müssen, dass diese Richtlinie ein Fortschritt ist auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen. Als Hüterin der Verträge muss die Kommission sich auch ihrer Verantwortung stellen und dafür zu sorgen, dass das was beschlossen wird, vereinbar ist mit den Grundfreiheiten aus den Verträgen und auch mit dem, was der EuGH wiederholt gesagt hat. Alle Einschränkungen, die Mitgliedsstaaten vorsehen für Dienstleistungsanbieter aus anderen Mitgliedsstaaten müssen nach den Kriterien der Nichtdiskriminierung, der Erfordernis und der Verhältnismäßigkeit beurteilt werden. Dies muss man im Hinterkopf behalten, vor allem dann, wenn wir prüfen, welche Veränderungen in Punkt Artikel 63 und Dienstleistungsfreiheit zur Abstimmung kommen. Sie werden sicher zustimmen, dass wir nur so dafür sorgen können, dass der echte Mehrwert dieses Vorschlags gewahrt bleibt. Dies erleichtert die grenzüberschreitende Ausübung von Dienstleistungen und politische Überlegungen müssen dabei natürlich auch gewahrt werden. Für dieses Gleichgewicht arbeiten wir alle und dies halte ich auch für die Essenz der Kompromissänderungsanträge zu Artikel 16. Ich kann bestätigen, dass nach der Abstimmung am Donnerstag die Kommission einen revidierten Vorschlag unterbreiten will mit dem Ziel einen gemeinsamen Standpunkt so rasch wie möglich möglich zu machen, hoffentlich noch vor Ende April.
Hier im Parlament gibt es einen großen Konsens über die noch vorzunehmenden Änderungen und eingedenk dessen, was ich vorhin sagte, wird die Kommission einen revidierten Vorschlag unterbreiten. In der Zwischenzeit freue ich mich auf die heutige Aussprache und auch auf die Abstimmung am Donnerstag. Das Parlament hat eine echte Chance zu zeigen, dass nach zweijähriger Arbeit Sie nun in der Lage sind eine Grundlage zu schaffen für einen Weg nach vorne auf der Grundlage von Konsens bei diesem so umstrittenen Vorschlag. Ich glaube, die meisten Abgeordneten wollen sich dieser Herausforderung stellen. Denn wir alle wollen uns weiterhin stark machen für einen Konsens, der nun möglich ist. Wir können eine bessere Dienstleistungsrichtlinie möglich machen und das ungeheure wirtschaftliche Potenzial des Dienstleistungssektors nutzen. Danach werden wir beurteilt werden von den Europäischen Unternehmen, von den Arbeitnehmern und auch von Arbeitslosen, die auch von dieser Dienstleistungsrichtlinie profitieren werden und sollen.
Transkription: Stephan Lindner, Mitglied im Koordinierungskreis von Attac Deutschland, stlindner@ipn.de
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