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index > Statement MdEP Dr. Anja Weisgerber (CSU) vom 08.02.2006

Antwort von MdEP Dr. Anja Weisgerber (Schwebheim) auf Mails von Attac

Europabüro Schweinfurt
Karl-Götz-Straße 17
D-97424 Schweinfurt
fon: +49.9723.934380
fax: +49.9723.934385

Postadresse Wahlkreis
Postfach 64
D-97525 Schwebheim

www.anja-weisgerber.de
Email: aweisgerber@europarl.eu.int


An die attac-Mailingliste

Schweinfurt, 8. Februar 2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16. Februar 2006 wird das Europäische Parlament über die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie abstimmen. Kaum ein anderes Gesetzesprojekt auf europäischer Ebene ist so kontrovers und auch teilweise sachlich falsch diskutiert worden wie diese Richtlinie. Ich möchte Ihre Mail vom 1. Februar zum Anlass nehmen, Sie umfassend über den Stand der Beratungen so kurz vor der Entscheidung zu informieren.

Der Binnenmarktausschuss hat im November den Entwurf der Kommission gründlich überarbeitet und verändert. Der ursprüngliche Kommissionsentwurf, auf den sich immer noch der überwiegende Teil der in den Medien und Verbänden geäußerten Kritik bezieht, ist damit vom Tisch. Grundlage der weiteren Beratungen stellt die Fassung des Binnenmarktausschusses dar. Durch die dort beschlossenen Änderungen schafft das Europäische Parlament eine ausgewogene Richtlinie, die den berechtigten Bedenken der Kritiker genauso Rechnung trägt wie dem Ziel, einen europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen.

Die CDU/CSU-Gruppe und die EVP-ED-Fraktion sind mit den nun selbst vorgeschlagenen und den mitgetragenen Kompromissen in deutlicher Weise auf die Forderungen von Handwerk, Bauindustrie und Gewerkschaften zugegangen, die große Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten. Alle ihre Anregungen konnten aufgenommen und in den nun zur Entscheidung vorliegenden Richtlinienentwurf eingearbeitet werden. Trotz der teilweise wenig sachlichen und damit auch wenig hilfreichen Diskussionen innerhalb und außerhalb des Parlaments haben die politischen Lager im Europäischen Parlament nun zu einem sachgerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen zusammengefunden.

Welche Punkte an der Richtlinie werden verbessert?

Einer der Hauptstreitpunkte in den Diskussionen war das sogenannte Herkunftslandsprinzip. Dieses Herkunftslandprinzip wurde aus der Richtlinie gestrichen. Nunmehr soll ein ausgewogenes Zusammenspiel aus dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit einerseits gelten, das schon im EG-Vertrag festgelegt ist, und den Bestimmungen des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird andererseits. Die Mitgliedstaaten können somit in jedem Fall auf die Einhaltung von wichtigen Vorschriften bestehen, wenn sie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheits- und Umweltschutzes oder zur Vorbeugung gegen besondere Risiken am Ort der Dienstleistungserbringung gerechtfertigt sind. Es gilt also der generelle Vorbehalt für das Recht des Bestimmungslandes.

Außerdem wurde eine Reihe von sensiblen Bereichen aus der Richtlinie komplett herausgenommen. Dazu gehören u. a. die Gesundheitsdienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.

Der oftmals angeführte Vorwurf, die Dienstleistungsrichtlinie führe zu Sozialdumping, geht deutlich an der Realität vorbei und fördert die Unsachlichkeit im Diskussionsprozess um die Richtlinie. Unser System der Sozialen Marktwirtschaft wird nicht angegriffen. Das gesamte deutsche Arbeits- und Sozialrecht gilt weiterhin. Weder Arbeitsverträge, noch der Arbeitsschutz, noch Tarifverträge werden durch die Richtlinie berührt. Bestehende europäische Richtlinien – insbesondere die für Handwerk und Bauindustrie so wichtige Entsenderichtlinie – haben ohne Einschränkung ausdrücklichen Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie.

Weiterhin wird immer noch behauptet, die Richtlinie würde soziale und ökologische Rechte europaweit einschränken. Diese Behauptung ist falsch, weil die Richtlinie die Tarifautonomie, den Arbeitsschutz und umweltrechtliche Maßnahmen vollkommen unberührt lässt.

Eine „Aushebelung der Tarifverträge oder Umweltstandards waren in dem Entwurf der Kommission nie vorgesehen, auch wenn die deutschen und westeuropäischen Gewerkschaften dies behaupten“, schrieb am 26.1.2006 die FAZ. Die Entscheidungen aus dem Binnenmarktausschuss stellen dies noch einmal deutlich klar (z. B. Änderungsantrag 72 zu Art. 1). Die auf Initivative der EVP-EDFraktion parteiübergreifend beschlossenen Änderungen werden u. a. auch von den beiden hochrangigen SPD-Europaabgeordneten Martin Schulz und Bernhard Rapkay als „sinnvoller Kompromiss“ bezeichnet.

Zudem wird die EVP-ED-Fraktion voraussichtlich im Plenum Änderungsanträge stellen, die noch einmal über diese bisher erreichten Schutzvorschriften im Arbeits- und Sozialbereich hinausgehen.

Es wurde zusätzlich ein umfassendes Prüfungs- und Kontrollrecht für die Behörden vor Ort festgeschrieben, die damit die Handhabe bekommen, die Einhaltung der deutschen Umwelt- und Arbeitsrechtsvorschriften sicherzustellen.

Warum braucht Europa eigentlich die Dienstleistungsrichtlinie?

Seit vielen Jahrzehnten bereits gibt es in der Europäischen Union die Dienstleistungsfreiheit. Sie ist im EG-Vertrag in den Artikeln 49 ff. geregelt. Sie besagt, dass Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der Union verboten sind. Bisher hinkt die Verwirklichung eines EU-Binnenmarkts im Dienstleistungsbereich dennoch anderen Bereichen – insbesondere dem Warenverkehr – weit hinterher. Der Europäische Gerichtshof hat in über 140 Urteilen zur Dienstleistungsfreiheit ganz unterschiedliche Behinderungen aufgedeckt, die die bereits bestehende – im EG-Vertrag verankerte – Dienstleistungsfreiheit in der EG verhindern. Hier einige Beispiele:

  • In den Niederlanden ist die kurzfristige Nutzung eines nicht im Land zugelassenen Fahrzeugs zum Materialtransport verboten. Ein Fahrzeug kann aber nur zugelassen werden, wenn der Dienstleister in den Niederlanden eine Niederlassung unterhält. Ergebnis: Kein Handwerker aus den Grenzgebieten kann dort seine Leistungen anbieten.
  • In Italien ist es ortsfremden Reiseführern beispielsweise in Rom oder Venedig nicht gestattet, Touristen durch historische Stätten zu führen, weil Reiseführer dort eine "lokale Lizenz" brauchen. Viele Busunternehmen oder Touristikbetriebe sind damit gezwungen, ortsansässige Führer zu nehmen, die oft nicht gut die Muttersprache der Teilnehmer sprechen.
  • In Frankreich müssen Servicetechniker 8 Tage vor der Einreise angemeldet werden: Wie soll dorthin ein Aufzug oder eine Maschine, bei denen heute eine 24-Stunden-Servicegarantie Standard ist, verkauft werden? Dies können nur große Unternehmen, nicht aber der Mittelstand, der in ganz Europa, in besonderem Maße aber gerade in Deutschland das Rückgrat der Wirtschaft ist.
  • In Belgien müssen alle Kräne, mit denen in Belgien gearbeitet wird, alle drei Monate der "contrôle téchnique" vorgeführt werden, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist, obwohl Kräne aus Deutschland jährlich vom TÜV geprüft werden. Solche kostenintensiven Doppelprüfungen behindern deutsche Unternehmen, im EU-Ausland Aufträge anzunehmen.

Diese - und viele andere Fälle - würden mit der Richtlinie entfallen. Damit wird gerade den kleinen und mittleren Unternehmen die Chance auf ein stärkeres Engagement innerhalb der EU eröffnet. Das führt zu mehr Arbeitsplätzen – gerade auch in Deutschland! Mehrere unabhängige Studien haben bestätigt, dass eine Dienstleistungsrichtlinie große positive Effekte auf jeden einzelnen europäischen Mitgliedsstaat haben wird. Die untersten Schätzungen belaufen sich auf ein durchschnittliches zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,8 %, Arbeitsmarktwachstum von 0,3 % und Gehaltszuwachs von 0,4 %.

Wie ist die aktuelle Situation in Deutschland?

Deutschland hat einen der stärksten Dienstleistungssektoren in Europa. Durch Qualität, Zuverlässigkeit und Know-how sind wir trotz des höheren Lohnniveaus konkurrenzfähig. Dennoch ist Deutschland Nettoimporteur für Dienstleistungen; d.h. dass mehr ausländische Dienstleister in Deutschland tätig werden als umgekehrt.

Vielfach wurden in diesem Zusammenhang in den vergangenen Monaten Schwierigkeiten im Dienstleistungssektor bekannt. Nur zu gut erinnern wir uns alle an Berichte über osteuropäische Schlachter, Fliesenleger oder Subunternehmer auf deutschen Baustellen. Diese Probleme haben
jedoch nichts mit der Dienstleistungsrichtlinie zu tun!

Im Gegensatz zu den teilweise stark abgeschotteten Dienstleistungsmärkten unserer europäischen Nachbarn hat Deutschland ein sehr liberales Gewerberecht. Gerade das deutsche Handwerk leidet unter den Folgen der von Rot-Grün beschlossenen Veränderung der Handwerksordnung und dem Wegfall des Meisterzwangs in über 50 Berufen. Erhebliche Auswirkung hat auch die Konsumzurückhaltung der Deutschen, die kleinere Reparaturen lieber selbst erledigen, anstatt eine ortsansässige Werkstatt zu beauftragen. Diese Situation besteht schon heute – die Dienstleistungsrichtlinie wird aber erst im Jahr 2010 gelten!

Die Richtlinie wird im Gegenteil dazu sogar zu Verbesserungen führen, weil die Behörden endlich grenzüberschreitend zusammenarbeiten müssen und Informationen über angebliche Ich-AGs, Scheinselbständigkeit und die Zahlung von Sozialversicherungsgebühren austauschen müssen! Das führt zu verbesserter Kontrolle im Kampf gegen Schwarzarbeit, für einen erhöhten Verbraucherschutz und für mehr Rechtssicherheit bei den deutschen Unternehmen!

Wann kommt die Dienstleistungsrichtlinie?

Am 16. Februar wird das Europäische Parlament in erster Lesung über den Vorschlag des Binnenmarktausschusses abstimmen. Danach werden sich Rat und Kommission mit der Entscheidung des Parlaments auseinander setzen bevor das Parlament in der 2. Lesung sein abschließendes Votum abgibt. Wir wollen eine bestmögliche Dienstleistungsrichtlinie für alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Daher werden wir die weiteren Arbeiten zur Dienstleistungsrichtlinie in Rat, Kommission und Europäischem Parlament mit größter Aufmerksamkeit begleiten.

Für weiterführende Informationen stehe ich Ihnen wie bisher gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber

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