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Razzien gegen GipfelgegnerInnenAm Mittwoch, dem 9. Mai 2007, wurden im Zusammenhang mit den G8-Gipfelprotesten in Hamburg, Berlin und Bremen rund 40 Büros, Buchhandlungen, Kulturzentren und Privatwohnungen durchsucht. An der konzertierten Großrazzia nahmen rd. 900 Polizeibeamte teil. Als Vorwand wurde der Verdacht auf die Gründung einer terroristischen Vereinigung nach §129a angeführt. Laut Polizei kam es zu keinen Festnahmen im Zusammenhang mit der Aktion. Zahlreiche Organisationen wie auch Attac verurteilen das staatliche Vorgehen. Tenor der Stellungnahmen: Die Großrazzia verstößt gegen das rechtstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Der so genannte Terrorismusparagraf 129a des Strafgesetzbuches dient als Einfallstor für polizeiliche Willkür. Der politische Effekt dieser Großaktion ist offensichtlich: Die Protestbewegung gegen den G8-Gipfel soll insgesamt diskreditiert, geschwächt und gespalten werden. Diese Einschätzung wurde implizit sogar von der auftraggebenden Bundesstaatsanwaltschaft bestätigt. Im heute journal vom 9. Mai verkündete ein Sprecher: "Die heutigen Untersuchungen sollten Aufschluss bringen über die Strukturen und die personelle Zusammensetzung von diesen Gruppierungen, und dienten nicht in erster Linie zur Verhinderung von konkreten Anschlägen. Dafür gab's keine Anhaltspunkte". Mit anderen Worten: Die Großrazzia diente der Informationsgewinnung und Einschüchterung, der Terrorismusparagraph war nur das nützliche Instrument.
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