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Antrag des Koordinierungskreises und des Rates an den Attac-Ratschlag in Aachen: 
Wir beantragen die Umstellung der bisherigen Rechtsform des Netzwerkes Attac-Deutschland 
  auf einen "Attac-Trägerverein e.V.". Die Satzung dieses Trägervereins 
  muss die Funktionen und Anforderungen erfüllen, die im Papier "Überlegungen 
  zur zukünftigen Rechtsform von Attac" festgehalten sind. 
  
Begründung
Das Netzwerk Attac-Deutschland hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, 
  sondern ist formaljuristisch ein abhängiges Projekt von share e.V., demVerein 
  am Sitz des früheren Bundesbüros in Verden. 
Formal gesehen hat daher der Vorstand von share e.V. die Möglichkeit, 
  alle rechtlich wirksamen Entscheidungen von Attac zurückzuhalten. Dies 
  ist insofern plausibel, da im juristischen Sinne nicht der Koordinierungskreis, 
  sondern der Vorstand von share e.V., d.h. Oliver Moldernhauer und Sven Giegold, 
  dafür haftet, dass Attac seine Verträge einhält und seine Rechnungen 
  bezahlt. 
Das ist, auch wenn wir uns wegen Sven und Oliver als share-Vorstand keine Sorgen 
  darüber machen müssen, formal eine wohl kaum wünschenswerte dauerhafte 
  Konstruktion für Attac. Aus genau diesem guten Grunde bittet share e.V. 
  seinerseits dringend darum, Attac rechtlich auf eigene Füße zu stellen. 
Es gibt darüber hinaus wichtige Gründe, die die Angelegenheit umso 
  dringlicher machen: Wie Ihr dem Finanzbericht der Finanz-AG der Ko-Kreises vielleicht 
  schon entnommen habt (http://www.attac.de/interna/finanzen/finanzbericht.pdf), 
  kann share e.V. zur Zeit keine Spendenbescheinigungen für Zuwendungen an 
  Attac ausstellen, da dass Finanzamt Verden seit geraumer Zeit die Verlängerung 
  der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von share e.V. verweigert. Nicht zuletzt 
  deswegen muss so bald wie möglich ein als gemeinnützig anerkannter 
  neuer Rechtsträger für Attac-Deutschland her. 
Der Koordinierungskreis und der Rat plädieren daher gemeinsam dafür, 
  einen "Attac-Trägerverein e.V." als neuen Rechtsträger für 
  Attac-Deutschland einzurichten. Es geht dabei explizit nicht um einen Verein 
  "Attac e.V.", der alle Mitglieder des Netzwerkes Attac-Deutschland 
  umfaßt, sondern um einen Trägerverein als Rechtsträger für 
  dieses Netzwerk. Der Netzwerk- und Bewegungscharakter von Attac-Deutschland 
  ist eine unserer ganz besonderen Stärken, die es uns ermöglicht, Einzelpersonen 
  und Organisationen in unsere Arbeit offen und dennoch kontinuierlich einzubinden. 
  Dafür ist aber die Form als offenes Netzwerk, das eben kein Verein ist, 
  von entscheidender Bedeutung. Deswegen haben wir uns schon zu Beginn der Überlegeungen 
  für eine Trägerverein-Konstruktion entschieden. Dem Trägerverein 
  sollen als Mitglieder nur die jeweils legitimierten Mitglieder des Attac-Rates 
  angehören (mit dem Koordinierungskreis als formalem Vereinsvorstand). 
Die Einrichtung eines solchen Trägervereins muss aus unserer Sicht durch 
  den Ratschlag bestätigt werden. Dazu haben wir ein Anforderungspapier geschrieben 
  (http://www.attac.de/interna/rechtsform.rtf) und abgestimmt, was diese neue 
  Rechtsform können, leisten, erfüllen etc. muss. Entsprechend diesen 
  Anforderungen wird derzeit zusammen mit einem Anwalt eine Satzung für den 
  Trägerverein erarbeitet. 
Zum Verfahren: 
 Die Beschlussfassung über den neuen Rechtsträger soll auf dem Ratschlag 
  anhand des Anforderungspapiers erfolgen. Dieses Anforderungspapier ist quasi 
  der politische Teil der Rechtsträger-Entscheidung, die formaljuristische 
  Umsetzung dieser Anforderungen in eine Satzung ist eher technischer Natur. Über 
  das mit uns zusammenarbeitende Anwaltsbüro (Verband demokratischer Juristinnen 
  und Juristen, Attac-Mitgliedsorganisation) werden wir juristische Bestätigungen 
  einholen, dass die Satzung die Bestimmungen des Anforderungspapiers bestmöglich 
  erfüllt. Damit soll zusätzlich gewährleistet sein, dass wir nicht 
  über die Satzung diskutieren müssen, sondern die Satzung mit der Befassung 
  des Anforderungspapiers angenommen wird. 
Über den Satzungsentwurf, der gerade fertiggestellt wird, wird der Ko-Kreis 
  bei seiner Sitzung am 9.10. befinden und ihn dann als Beschlußempfehlung 
  dem Ratschlag vorlegen.  
 Mit solidarischen Grüßen, 
Philipp Hersel 
  Attac-Koordinierungskreis 
  
Antrag inklusive Erläuterungen zum Download (.rtf-Datei) 
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