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Die folgenden Fragen und Antworten haben wir mit Hilfe der Broschüre "Was tun, wenn es brennt?" von der Rote Hilfe e.V. erstellt. Sie gehen an machen Stellen eventuell weiter wie das was uns erwarten wird, aber mensch kann nie genug wissen. Also auf geht's
zum Download: Kurzinfo für die Hosentasche
Demoeinmaleins
Das passiert uns hoffentlich nicht, aber wenn doch
Demoeinmaleins
Q. Was tun wenn es brennt?
Ruhe bewahren!
So lautet die Grundregel jedes Katastrophenplans und auch unsere, damit
Deine Verhaftung/Dein Ermittlungsverfahren nicht zu einer Katastrophe
wird.
Mit Festnahmen bei Demonstrationen und anderen Aktionen, mit
Beschlagnahme von Flugblättern, Zeitungen usw., mit Hausdurchsuchungen,
Strafbefehlen und Prozessen muss heute jede/r rechnen, die/der aktiv
politisch tätig ist, gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpft, egal ob
als AntifaschistIn, AKW-GegnerIn, AntimilitaristIn, KommunistIn oder
AnarchistIn.
Mit immer neuen Gesetzen wird selbst das Wenige, was der
kapitalistische Staat an Meinungsfreiheit, Organisationsfreiheit und
Demonstrationsrecht gewährt, ständig eingeschränkt.
Die staatliche Repression nimmt noch lange nicht deswegen ab, weil die
Linke immer schwächer wird – im Gegenteil, weil die staatlichen Stellen
mit wenig organisierter Gegenwehr rechnen (müssen), können sie sich
Kriminalisierungsversuche erlauben, die in Zeiten starker Massenbewegungen nicht durchsetzbar
wären. Ihre Einschüchterungsversuche und Kriminalisierungsstrategien
greifen grundsätzlich nur in dem Maße, wie es uns nicht gelingt, unsere
Vereinzelung aufzuheben und uns gemeinschaftlich zu organisieren.
Eine gute Voraussetzung, um die erste Grundregel im „Ernstfall“
wirklich beherzigen zu können, ist Vertrauen. Nicht in die göttliche
Allmacht, des Schicksals Weg oder die Unzertrennlichkeit von Yin und
Yang, sondern Vertrauen in Genossinnen und Genossen, die sich um einen
kümmern, wenn mensch in der Scheiße sitzt – und die bei Polizei und
Staatsanwaltschaft genauso die Schnauze halten wie du!
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Q. Wir gehen doch nur zu einer "Latschdemo"
Klar,
es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft
sagen wir uns, dass bei der Demo sowieso nix passiert und haben auch
oft recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln auch auf einer
„Spaziergangs-“Demo beherzigt werden, weil auch solche schon Objekt
polizeilicher Aktionen geworden sind.
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Q. Was ist der/die/das EA?
Der Ermittlungsausschuss (EA) Meist
gibt es einen EA, dessen Telefonnummer durchgesagt oder per Handzettel
verbreitet wird. Der EA kümmert sich vor allem um Festgenommene,
besorgt für sie AnwältInnen. Wenn jemand festgenommen wurde, sollte
sie/er sich beim EA melden. Wenn Du ZeugIn einer Festnahme wirst,
versuch den Namen der/des Festgenommenen zu erfahren. Melde die Festnahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen werden kann. Menschen,
die nach einer Festnahme wieder freigelassen werden, sollten sich
sofort beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So
ein Gedächtnisprotokoll kann sehr nützlich sein, wenn nach einigen
Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. (Auch die Polizei hält alles
in ihren Unterlagen fest!) Auch ZeugInnen von Übergriffen sollten
ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Beinhalten sollte ein
Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art (Festnahme,
Prügelorgie, Wegtragen) des Übergriffs, Namen der/des Betroffenen,
ZeugInnen, sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der Schläger
(Oberlippenbart reicht nicht!). Dieses Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA bestimmt, so es einen gibt, andernfalls erstmal sicher aufbewahren.
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Q. Ich geh am liebsten alleine los
Gehe
nach Möglichkeit nie alleine auf eine Demo oder zu einer anderen
Aktion. Es ist nicht nur lustiger mit Menschen unterwegs zu sein, die
Du kennst und denen Du vertraust, sondern auch sicherer. Profimäßig ist
es, zusammen hinzugehen und zusammen den Ort des Geschehens wieder zu
verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe vorher das
Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei sollte Raum für
Ängste und Unsicherheiten Einzelner sein. Während der Demo sollte die
Gruppe möglichst zusammen bleiben. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig einnehmen musst, in ausreichender Menge mit. Wenn es möglich ist tragen keine Kontaktlinsen und benutze keine Fettcremes. Sie reichern sich leichter mit Reizgas an.
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Q. Was soll ich anziehen?
Achte auf angemessene Kleidung incl. Schuhe, in denen Du bequem und ggf. schnell laufen kannst. Eine Regenjacke hilft gegen Wasserwerfer.
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Q. Warum soll ich was zum Schreiben mitnehmen?
Steck einen Stift und ein Stück Papier ein um wichtige Details zu notieren. z. B. Namen zu notieren, en Gedächtnisprotokoll anzufertigen usw
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Q. Wozu brauche ich eine Telefonkarte?
Nimm
eine Telefonkarte und ein paar Cents mit; die Polizei ist zwar nach
einer Festnahme verpflichtet, Dir auch dann 2 Telefonate zu gewähren,
wenn Du kein Geld dabei hast, aber sicher ist sicher.
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Q. Kann ich mein Handy mitnehmen ?
Handys
lasst ihr am besten auch zu Hause. Wenn ihr meint, es doch auf der Demo
dabeihaben zu müssen, seid euch der Gefahren bewusst und versucht sie
weitmöglichst einzuschränken: keine Rufnummern speichern (speichert
die Nummern zu Hause, bzw. an einem sicheren Ort und löscht sie aus
eurem Handy), SMS löschen und das Herausnehmen des Akkus und der Karte,
wenn ihr nicht telefoniert (der einzig sichere Schutz vorm Orten und
Abhören), sind hierbei bestimmt keine schlechten Grundregeln. Seid euch
aber im Klaren darüber, dass die momentanen technischen Möglichkeiten
(z.B. Wiederherstellung gelöschter Rufnummern) viele Tücken bieten und
schwer einzuschätzen sind.
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Q. Ich moechte meinen Foto/Videokamera mitnehmen
Einen
Fotoapparat/Videokamera brauchst Du auch nicht. Für Erinnerungsfotos ist hier nicht
der richtige Ort, und das Dokumentieren der Demo und des
Polizeiverhaltens sollte besser geübten und gekennzeichneten
JournalistInnen oder Demo-BeobachterInnen überlassen werden. Im Falle
Deiner Festnahme helfen die Fotos sowieso nur der Gegenseite!
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Q. Was tun wenn es zu Uebergriffen kommt?
Nicht
in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch andere dazu
auffordern. Spätestens jetzt heißt es, schnell Ketten zu bilden und
wenn’s gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen. Oftmals
können Übergriffe der Freunde und Helfer allein durch das geordnete
Kettenbilden und Stehenbleiben abgewehrt, das Spalten der Demo,
Festnahmen und das Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden.
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Q. Was ist zu tun wenn es Verletzte gibt?
Kümmere
Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber Greiftrupps
abzusichern. Wende Dich an die Demo-Sanis, soweit vorhanden, oder
organisiere mit FreundInnen selbst den Abtransport oder die Versorgung
der Verletzten. Wenn ihr ein Krankenhaus aufsuchen müsst, dann
möglichst eins, das nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht
wird. Wichtig ist, auch dort keine Angaben zum Geschehen zu machen –
oft schon haben Krankenhäuser mit der Polizei zusammengearbeitet und
Daten weitergegeben. Deine Personalien musst Du, allein schon wegen der
Krankenversicherung, korrekt angeben – aber darüber hinaus nix.
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Q. Was mache ich wenn ich festgenommen werde?
Mache
auf Dich aufmerksam („Scheiße“ brüllen kann jede/r am lautesten!), rufe
Deinen Namen, ggf. den Ort, aus dem Du kommst, damit Deine Festnahme
dem EA mitgeteilt werden kann. Wenn Du merkst, dass kein Entkommen
mehr möglich ist, versuche möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen und
vor allem: ab diesem Moment sagst Du keinen Ton mehr! Nach der Freilassung sofort beim EA melden. Wieder zuhause angekommen, schreib Dir so genau wie nur möglich die Umstände Deiner Festnahme auf und alles, an
das Du Dich sonst in diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere
mögliche ZeugInnen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, zu einer
Prozessgruppe, wenn es sie gibt, einer Bunten Hilfe oder zur Roten Hilfe.
Auf
der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf. mit den
anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort über das,
was ihr oder Du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das
erste Mal, dass da ein Spitzel unter euch ist, auch wenn Du ein gutes
Gefühl zu allen hast. Achte auf andere und zeige Dich verantwortlich,
wenn sie mit der Situation noch schlechter klar kommen als Du, das
beruhigt auch Dich. Redet darüber, dass es sinnvoll ist, ab sofort
konsequent die Schnauze zu halten. Tausche mit Deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus, damit die/der zuerst Freigelassene den EA informieren kann.
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Q. Welche Angaben muss ich auf der Wache machen?
Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschließlich: • Name, Vorname, ggf. Geburtsname • (Melde-)Adresse • allgem. Berufsbezeichnung (z.B. „Student“, „Angestellte“) • Geburtsdatum und Ort • Familienstand (z.B. „ledig“) • Staatsangehörigkeit Du kannst diese Angaben natürlich auch verweigern, nur lieferst Du ihnen
damit einen billigen Vorwand, Dich zu fotografieren, Dir Fingerabdrücke
abzunehmen und Dich bis zu 12 Stunden
festzuhalten – was sie aber, wenn sie wollen, ohne hin machen können.
Ansonsten ist die Verweigerung der Personalien nur eine
Ordnungswidrigkeit und kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld. Und das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter…; einfach: gar nix! Nach
der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefonate zu führen. Am Besten
rufst du den Ermittlungsausschuss, bzw. eine/n Anwältin/Anwalt an. Wenn
dir – was häufig passiert – der
Anruf verweigert wird, nerv die PolizistInnen so lange, bis sie Dich
telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Minderjährige haben nicht
nur das Recht, mit einer/m Anwältin/Anwalt zu sprechen, sondern
zusätzlich mit Angehörigen. Dabei läuft das Telefonat zunächst oft über
die PolizistInnen, die wissen wollen, ob du tatsächlich einen
Rechtsbeistand bzw. Angehörige anrufst und erst danach den Hörer an
dich weitergeben. Gerade gegenüber Minderjährigen benutzen sie das gerne auch als zusätzliche Schikane, um die Eltern zu schockieren.
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Q. Wie verhalte ich mich beim Verhoer?
Lass Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder von Brutalos einschüchtern, noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern. Glaube
nicht, die BeamtInnen austricksen zu können. Jede Situation ist
günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der
Wache sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit GenossInnen und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die PolizistInnen erzählen, dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen zu machen: das ist gelogen! Auch keine „harmlosen“ Plaudereien, „außerhalb“ des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o. Ä., keine „politischen Diskussionen“ mit den Wachteln: Jedes Wort nach Deiner Festnahme ist eine Aussage! Auch
wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du gar nix zu
tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun würdest – halte
bitte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemand anderen
belasten, hat von zwei Verdächtigen eine/r ein Alibi, bleibt eine/r
übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht getan hast, helfen dem
Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich und andere zu konstruieren.
Es
ist jedoch nicht nur ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen und
der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes künftiges
Strafverfahren, sondern darüber hinaus auchschlichtweg am einfachsten,
am (relativ) „bequemsten“, am (relativ) „schmerzlosesten“ für Dich in
dieser Situation, total und umfassend gar nix zu sagen und von
vorneherein den VernehmerInnen klar zu machen, dass Du umfassend die
Aussage verweigerst. Nach den Fragen zur Person kommen oft erstmal ganz
„unverfängliche“ Fragen: „Wie lange wohnen Sie denn schon in …“; „Sind
Sie mit dem Auto hergekommen?“; „Im
wievielten Semester sind Sie?“... Und wenn sie merken,dass Du darauf,
vielleicht auch widerwillig, noch eingehst und antwortest, werden sie
ihre Chance wittern und gnadenlosweiterbohren, wenn Du auf andere
Fragen nicht mehr antworten willst: „Was ist denn dabei, wenn Sie mir
sagen, ob Sie mit XY zusammenwohnen?“; „Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?“; „Das lässt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen“ usw., usw. Sie werden keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst. Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmissverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie möglich, dass es jeder Schimanski kapiert, dass Du die Aussage verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine kaputte Schallplatte: „Ich verweigere die Aussage!“. „Regnet es draußen?“ – „Ich verweigere die Aussage!“; „Wollen Sie eine Zigarette/einen Kaffee?“ – „Ich verweigere die Aussage!“; „Wollen Sie vielleicht mit jemand anderem sprechen?“ – „Ich verweigere die Aussage!“... Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell kapieren, dass es Dir ernst ist und Du nicht zu übertölpeln bist, dass Du genau weißt, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heißt für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten Fall, dass Du gehen kannst. Bei
Verletzungen solltest du einen Arzt verlangen und von diesem ein Attest
fordern. Nach der Freilassung suche einen weiteren Arzt deines
Vertrauens auf und lasse ein zweites Attest anfertigen. Bei
beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen.
Bei
erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) lege Widerspruch
ein und lass das protokollieren. Selbst aber niemals etwas unterschreiben!
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Q. Wie lange kann ich festgehalten werden?
Freilassen müssen sie Dich • bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung: nachdem
Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei
hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine Angaben auch
stimmen, können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten. • bei Festnahmen als Tatverdächtiger: spätestens
um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages (also nach maximal
48 Stunden), es sei denn, sie führen Dich einem/einer Richterin/Richter
vor und dieser verhängt entweder Untersuchungshaft (nur bei schweren
Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr – bis zu 6 Monaten,
aber auch länger) oder ordnet ein „Schnellverfahren“ an.
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Q. Was sollte ich auf jeden Fall zu Hause lassen?
Drogen
jeglicher Art sollten weder vorher konsumiert noch auf die Demo
mitgenommen werden; schließlich musst Du einen klaren Kopf bewahren und
jederzeit in der Lage sein können, Entscheidungen zu treffen. Außerdem gefährdest Du dich und andere unnötig. Waffen und was danach aussieht natürlich auch. Aber das versteht sich doch wohl von selbst. Lass persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher zu Hause.
Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles andere kann im Falle
einer Festnahme der Polizei nützen.
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Das passiert uns hoffentlich nicht, aber wenn doch
Q. DNA-Analyse?!
Nach der
Strafprozessordnung ist es gestattet, euch körpereigenes Material zu
entnehmen; Blut für Alkohol- oder Drogentests oder Spucke für die
DNA-Analyse. Willigt auf keinen Fall freiwillig in die Entnahme ein!
Dann ist eine richterliche Anordnung nötig, gegen die ihr unbedingt
Widerspruch einlegen solltet. Setzt euch in solchen Fällen auf jeden
Fall mit der Roten Hilfe oder einer anderen Rechtshilfegruppe und
eurer/m Anwältin/Anwalt inVerbindung. Die Blutentnahme muss
durch eine/n Ärztin/Arzt vorgenommen werden. Speichel mit einem
Wattestäbchen kann die Polizei selbst entnehmen. Zur aktiven Mithilfe
bei der Entnahme seid ihr nicht verpflichtet. Sie kann aber auch mit
Gewalt durchgesetzt werden. Wenn ihr Euch dagegen wehrt, müsst ihr, wie
immer im Umgang mit der Polizei, mit einer Anzeige wegen Widerstandes rechnen. Von
der Entnahme ist die DNA-Analyse (also die Auswertung des Materials im
Labor) zu unterscheiden. Hierzu bedarf es immer einer schriftlichen
richterlichen Anordnung, außer ihr gebt euer Einverständnis, was ihr natürlich nicht tut. Die
Speichel-Entnahme und DNA-Analyse können auch für zukünftige
Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Dieser „genetische
Fingerabdruck“ wird dann in der zentralen Gen-Datei gespeichert. Seid
euch also dessen bewusst, dass diese eine Speichel-/Blutentnahme euch
lebenslänglich verfolgen kann! Nachträgliche DNA-Entnahme Die
Speichel-Entnahme und DNA-Analyse ist auch bei bereits verurteilten
Leuten möglich, um den dadurch gewonnenen „genetischen Fingerabdruck“
in der Gen-Datei zu speichern. Begründet wird dies mit
Wiederholungsgefahr. Wenn euch eine Aufforderung, zur Speichel- oder
Blutentnahme zu erscheinen, ins Haus flattert, sucht schleunigst eine
Rechtshilfegruppe und eine/n Anwältin/Anwalt auf! Für alle diese Fälle gilt: Keine Aussagen, keine Unterschriften! Besonders
keine Einwilligung zur freiwilligen Speichel oder Blutentnahme
unterschreiben! Legt gegen die Entnahme und die Anordnung zur
DNA-Analyse explizit Widerspruch ein und lasst ihn protokollieren,
unterschreibt aber nichts! Stresst rum, verlangt eine richterliche
Anordnung und verlangt nach einer/m Anwältin/Anwalt!
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Q. Unterbindungsgewahrsam / Schutzhaft
Seit den 90er Jahren führten
einzelne Bundesländer die schon von den Nazis praktizierte
Vorbeugehaft/Schutzhaft unter dem Namen Unterbindungsgewahrsam wieder
ein. Wenn nach Ansicht der Polizei „Tatsachen die Annahme
rechtfertigen“, Du könntest eine Straftat oder auch nur eine
Ordnungswidrigkeit begehen, können sie Dich einfach für einige Tage – je
nach Bundesland zwischen 4 Tagen und 2 Wochen – in den Knast stecken,
bis zum Ende der vermeintlichen Gefährdung, also beispielsweise bis zum
Ende der Demo. Du musst also nichts „verbrochen“ haben, sondern die
Polizei muss nur glauben, dass Du was anstellen könntest. Es muss
„unverzüglich“ eine richterliche Überprüfung stattfinden, spätestens
jedoch nach 48 Stunden. Wenn Sie’s bis dahin nicht auf die Reihe bekommen haben, so müssen Sie dich sofort rauslassen. Diese
richterliche Anhörung ist eine Farce: Ist es schon schwer genug sich in
einem regulären Verfahren mit Beweisen und Zeugen zu verteidigen, so
ist es in dieser Situation unmöglich. Keine Beweise, lediglich Dein
Wort gegen die Aussagen der Polizei. Wem die RichterInnen Glauben
schenken, kannst Du dir ja denken. Außerdem können alle Aussagen, die
Du unter diesem Druck machst, auch in späteren Strafverfahren gegen
Dich verwendet werden! Also auch in dieser Situation gilt: Zähne
zusammenbeißen und keine Aussagen machen. Spätestens nach der Demo
müssen Sie dich rauslassen und dann kannst Du in aller Ruhe mit deinen
GenossInnen, den Rechtshilfegruppen und AnwältInnen überlegen, ob und
wie ihr gegen die Ingewahrsamnahme vorgehen könnt.
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Q. Schnellverfahren
Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. „beschleunigte
Verfahren“ und die „Hauptverhandlungshaft“ – ausdrücklich eingeführt um
„reisenden Gewalttätern“, also DemonstrantInnen, für „kleinere Delikte“
(Höchststrafe 1 Jahr) einen kurzen Prozess zu machen. Du wirst
festgenommen und gleich dabehalten (maximal 1 Woche), bis Dir einige
Tage später der Prozess gemacht wird, mit eingeschränkten
Verteidigungsrechten und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten. Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch nur „durchstehen“, über sich ergehen lassen wie einen Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da
von extremen Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs-
oder Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach dieser
Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst
durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb einer Woche
Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf den „richtigen“ Prozess
vorbereiten. In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine/n
Anwältin/Anwalt zu erreichen, schon damit diese/r versuchen kann das
Schnellverfahren abzuwenden und Dich rauszuholen. Auch ist es
natürlich sinnvoll, in einem Schnellverfahren eine/n Anwältin/Anwalt
dabei zu haben, auch wenn eine ernstzunehmende Verteidigung in diesem
Prozess gar nicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du,
wenn kein/e Anwältin/Anwalt dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o.
Ä. selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt werden wirst, dass
Du das kannst! Vor allem keine „EntlastungszeugInnen“ benennen oder
ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben schon
ZeugInnen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden, erstens
selber dasselbe Verfahren be- kommen und zweitens noch eins wegen
„Meineid“ in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren! Also: Keine
Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!
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Q. Hausdurchsuchung
Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit
größeren Aktionen oder nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver
staatlicher Razzien Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich notwendige richterliche Durchsuchungsanordnung wird oft wegen behaupteter „Gefahr im Verzug“ verzichtet. Hausdurchsuchungen
gehören zu den gemeinsten Übergriffen des Staatsapparats: neben dem
vordergründigen Ziel, etwas zu finden, mit dem sie Dir was anhängen
können, ist das Eindringen in Deine Wohnung auch immer ein Versuch,
Dich zu demütigen, zu demoralisieren und „Allmacht“ über Dich zu
demonstrieren. Dem kannst Du am besten widerstehen, wenn Du einen
ruhigen Kopf bewahrst! Wenn sie Dich morgens geweckt haben, werde erstmal richtig wach, setz Dir einen Kaffee auf, geh erstmal aufs Klo... Wenn
sie erst einmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die Durchsuchung
nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges tun, damit sie nicht zur
Katastrophe wird: Das Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem Vorwurf, aufgrund dessen die Durchsuchung stattfindet. Du
solltest ja ohnehin nie mehrere Exemplare von „brisanten“ Flugblättern
im Haus haben (Dir könnte „Verbreitung“ vorgeworfen werden), vor Demos
oder größeren Ereignissen, z.B. Revolutionen, räumst Du Deine Bude ohnehin gründlich auf (auch das Piece und die Quittung vom letzten Versicherungsbetrug!) –
falls sie trotzdem was „Belastendes“ bei Dir finden: kein Wort von Dir
dazu! Auch nicht: „Das gehört mir nicht“ o. Ä., einfach gar nix! Versuche
ZeugInnen herbeizuholen, rufe FreundInnen an und lass den Hörer daneben
liegen, damit die/der Angerufene so ungefähr mitbekommt, was abgeht.
Wenn möglich, informiere Deine/n Anwältin/Anwalt. Lass Dir die
Durchsuchungsanordnung zeigen, verlange eine Kopie; bei „Gefahr im
Verzug“ lass Dir zumindest den Grund der Durchsuchung genau sagen und
die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir das auf. Schreib
Dir Namen und Dienstnummern der BeamtInnen auf. Verlange, dass Deine
Beschwerde (ohne inhaltliche Begründung!) zu Protokoll genommen wird. Du
hast das Recht, bei jedem einzelnen durchsuchten Raum dabei zu sein,
verlange deshalb, dass ein Raum nach dem anderen durchsucht wird. Wird
etwas mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis verlangen, aber nicht
unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, lass Dir das
bescheinigen. Wenn sie wieder weg sind, detailliertes
Gedächtnisprotokoll anfertigen, EA, Prozessgruppe, Bunte Hilfe oder
Rote Hilfe und die/den Anwältin/Anwalt informieren. Dann lade Dir Deine
beste Freundin, Deinen besten Freund ein, denn nach einer solchen Sache
bist Du mit den Nerven erstmal fertig und hast jedes Recht, Dich
auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt zu werden!
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Q. Vorladungen
Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo
beteiligt hast, bekommst Du Post von der Polizei oder der
Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an. Egal, ob Du ZeugIn
oder BeschuldigteR in ihrem Spielchen sein sollst, spätestens jetzt
solltest Du Dich an EA oder Rote Hilfe wenden und eine/n
Anwältin/Anwalt suchen. Vielerorts ist es möglich, einen
Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Deines Wohnortes zu beantragen.
Dazu musst Du einen Einkommensnachweis, den Mietvertrag und einen
Mietzahlungsnachweis und andere Dokumente für Zahlungspflichten (z.B.
Unterhalt für Kinder etc.) mitnehmen. Dann kostet die Erstberatung
unter Vorlage des Beratungshilfescheins keinesfalls mehr als 1 0 €. Wenn Ihr dafür
zuviel Geld habt oder verdient, dann ist
mit der Anwältin ein Beratungshonorar zu vereinbaren. Dieses ist frei vereinbar, d.h. nach oben gibt es keine Grenzen. Als Richtwert sollte je doch die alte Rechtslage dienen. Eine Beratung sollte 260 € Honorar auf keinen Fall überschreiten. In den meisten Fällen ist es jetzt auch an der Zeit, die Sache öffentlich zumachen, politischen Protest zu organisieren und Solidarität einzuwerben. Auf keinen Fall aber ist
eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten oder plötzlich einer/m
Anwältin/Anwalt mehr zu trauen als den eigenen politischen
Überzeugungen und auf irgendeinen „Handel“ mit der Staatsgewalt zu
spekulieren! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren – Widerstand
organisieren! Bisher war der Repressionsapparat noch immer eher bereit,
seine Verfolgung zurückzunehmen, wenn in einem Fall großer öffentlicher
Druck aufgebaut werden konnte, als wenn die Verfolgten sich
einschüchtern ließen!
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Q. Habe ich ein Aussageverweigerungsrecht ?
Aussageverweigerung als BeschuldigteR/AngeklagteR Als BeschuldigteR
(so heißt das im Ermittlungsverfahren) oder AngeklagteR (im
Strafprozess) hast Du jedes Recht, die Aussage zu verweigern, in jeder
Phase des Verfahrens. Das solltest Du zu Beginn der Verfolgung auf
jeden Fall tun, nie ein Wort „zur Sache“ nach Festnahme,
Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei vorgeladen,
musst Du nicht mal hingehen, zur Staatsanwaltschaft und zum
Ermittlungsrichter (und natürlich ggf. zu Deinem eigenen
Prozesstermin) musst Du erscheinen, aber nichts sagen. Ob Du später im
Prozess eine Erklärung, „politisch“ oder „zur Sache“, abgeben willst,
kannst Du bei Zeiten immer noch in Ruhe mit GenossInnen, Roter Hilfe
und RechtsanwältIn besprechen.
Aussageverweigerung als ZeugIn Als ZeugIn ebenfalls kein Wort zu Polizei oder Staatsanwaltschaft! Auch
hier gilt: zur Polizei nicht hingehen, zur Staatsanwaltschaft und
zur/zum Richterin/Richter musst Du hin, sonst können sie Dich
festnehmen und hinschleppen. In der ersten Phase des Verfahrens,
unmittelbar nach der Aktion, nach Festnahme, Durchsuchung, im Verhör,
bevor Du Dich mit Beschuldigten, Prozessgruppe, Roter Hilfe, AnwältInnen usw.
besprechen konntest, ist jede Zeugenaussage nur falsch und schädlich
für Dich und für andere, da solltest Du auf jeden Fall Deinen Mund
halten, egal mit was sie Dir drohen oder was sie Dir versprechen. Es gibt in dieser Phase keine „Entlastungsaussagen“ und auch keine „harmlosen Aussagen“! Einfach
kein Wort, das ist das einfachste und auch der schnellste Weg, aus der
Mühle wieder raus zu kommen (vgl. Abschnitt „Im Verhör“). Wirst Du
später als ZeugIn von der Staatsanwaltschaft oder zum Gerichtsprozess
geladen, solltest Du Dich genau mit den anderen Beteiligten, vor allem
den Angeklagten, beraten, was welche Aussage von Dir bringen oder
schaden kann. Weil die Staatsschutzjustiz in politischen Prozessen
immer mehr veranstaltet, als die Überführung und Verurteilung
Einzelner, nämlich z.B. das Ausforschen von
Widerstandszusammenhängen, Entsolidarisierung durch Herausgreifen
Einzelner, Spalten durch Fordern von Unterwerfungsgesten usw. – darum
ist sehr oft auch im Gerichtsprozess das einzige richtige
ZeugInnen-Verhalten: konsequente und umfassende Aussageverweigerung. Als
ZeugIn besteht grundsätzlich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht
(z.B. als Verwandte/r, hierzu zählt auch die/der Verlobte) gegeben ist,
die Pflicht zur Aussage. Sie kann mit Ordnungsgeld und Beugehaft
durchgesetzt werden. Der „§ 55“ Bei bestimmten Fragen hast Du das Recht, diese nicht zu beantworten, wenn Du Dich eventuell damit selbst belasten könntest, sog. Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO). Einige empfehlen dies als Mittel, nichts zu sagen und trotzdem der Beugehaft zu entgehen. Da Du aber u.a. begründen musst, warum die Antwort auf diese Frage Dich belasten würde, sagst Du meist doch ähnlich viel aus, als würdest Du die Frage selbst beantworten. Im Gegenteil lieferst Du damit der Gegenseite meist weitere Informationen. Außerdem gibt es immer Fragen, bei denen eine Selbstbelastung völlig undenkbar ist, die Du bei dieser „Taktik“ also beantworten müsstest und schon bist Du im Reden und die Praxis zeigt, dass niemand mehr in dieser Situation eine selbst bestimmte Grenze ziehen kann. Schließlich lieferst Du der Staatsschutzjustiz damit auch die von ihr geforderte Unterwerfungsgeste und trägst ggf. zu einer Spaltung innerhalb der Gruppe der ZeugInnen und Angeklagten bei, denn eine gemeinsame Prozessstrategie ist dann meist nicht mehr möglich. Daher warnen wir nachdrücklich vor dem Versuch, sich mit der Methode „Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung“ aus der Affäre ziehen zu wollen!
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Q. Beugehaft
Wer nicht als ZeugIn aussagt, obwohl er/sie müsste (also weder Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht hat), kann mit dem Zwangsinstrument der Beugehaft belegt werden. Damit sollen in erster Linie Aussagen erzwungen werden, es wird aber auch gegen Widerspenstige, bei denen die ErmittlerInnen genau wissen, dass sie auch nach Beugehaft keine Aussagen bekommen werden, als Schikane- und reine Repressions-Maßnahme genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt 6 Monaten angeordnet werden, also auch mehrmals eine kürzere Dauer, die zusammengerechnet maximal 6 Monate ergeben. Beugehaft wird manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht, aber auch hier gilt: Ruhe bewahren! Nur die/der Richterin/Richter darf Beugehaft anordnen, nicht der/die Staatsanwalt/Staatsanwältin! Vor einer eventuellen Beugehaft steht also in der Regel die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, eine Kampagne zu planen, für die Miete zu sorgen, die Folgen für Arbeitsplatz, Schule etc. zu minimieren, ... . Wem droht, in diese Situation zu kommen, die/der muss sofort Kontakt zur Roten Hilfe aufnehmen. Wir lassen keine/n, die/der in Beugehaft sitzt, alleine!
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Q. Strafbefehl
Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach einer Aktion auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern. Das ist quasi ein Urteil ohne Verhandlung. Lege in jedem Fall dagegen innerhalb von 2 Wochen erstmal einen formlosen Widerspruch („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen ... ein“) ein, damit du Zeit gewinnst und dich informieren kannst. Den Widerspruch brauchst und solltest Du nicht begründen. Nimm sofort Kontakt auf zu EA, Bunter oder Roter Hilfe, ggf. Prozessgruppe oder anderen wegen derselben Aktion Beschuldigten. Gemeinsam könnt ihr überlegen, ob es sinnvoll ist, eine/n Anwältin/Anwalt einzuschalten. Der Widerspruch kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens – also auch noch während eines Verhandlungstermins – zurückgezogen werden. Nimmst du den Widerspruch nicht zurück, bekommst Du einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozess und der Strafbefehl ist dann nur noch die Anklageschrift. Wichtig ist nur, dass Du die Zweiwochenfrist einhältst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du dies wegen Abwesenheit von Deiner Wohnung einmal nicht können, z.B. Urlaub, musst Du Dich sofort nach Deiner Rückkehr beim Gericht melden und das mitteilen und nachweisen (so genannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“).
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Q. Verfassungsschutz
Auch und gerade wenn Ihr ein Strafverfahren am Hals habt, kann es sein, dass die „freundlichen Herren“ vom „Verfassungsschutz“ (VS) versuchen, Dich als Spitzel anzuwerben (angeblich können sie für eine Einstellung oder milde Strafen sorgen, aber dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage und erst recht keine Garantie). Der VS hat keinerlei gesetzliche Handhabe, Dich zu einem Gespräch mit ihm zu zwingen. Deshalb gilt: Lass Dich auf kein Gespräch ein! Gib keinerlei Auskünfte! Schick sie weg, lass sie stehen, schmeiß sie aus Deiner Wohnung, mache Anwesende auf sie aufmerksam! Fertige sofort ein Gedächtnisprotokoll und eine Personenbeschreibung an! Geh zur nächsten Rechtshilfegruppe und mach den Anquatschversuch öffentlich, die Erfahrung hat gezeigt, dass dies die einzige Möglichkeit ist, den Ärger endgültig los zu werden!
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