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EU-Parlament: Energiecharta-Vertrag geht, Lieferkettengesetz kommt!

Ein guter Tag für die Zivilgesellschaft

Heute ist ein guter Tag für die EU und die Zivilgesellschaft: Im EU-Parlament wurde mit überwältigender Mehrheit für den Ausstieg der EU aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) gestimmt. Gleichzeitig hat das EU-Parlament dem Lieferkettengesetz zugestimmt. Es verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Für Attac sind die heutigen Entscheidungen ein riesiger Erfolg und das Ergebnis jahrelanger Aufklärungsarbeit der internationalen Zivilgesellschaft.

ECT-Vertrag: Mit EU-Klimazielen und Pariser Klimaabkommen nicht kompatibel
Der Energiecharta-Vertrag gibt fossilen Konzernen die Macht, Staaten mittels einer Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn neue Gesetze zum Klimaschutz ihre Profite bedrohen. Der Vertrag schränkt damit den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende. Da er mit den EU-Klimazielen und dem Pariser Klimaabkommen nicht kompatibel ist, haben in den letzten beiden Jahren schon elf Staaten den Ausstieg aus dem ECT angekündigt oder bereits vollzogen. Damit steht die EU unmittelbar davor, aus diesem hochproblematischen Vertrag auszusteigen. Der Austritt muss nun noch final vom Europäischen Rat bestätigt werden, der voraussichtlich im Mai darüber abstimmen wird. Die Zustimmung gilt als sicher. Gemeinsam mit vielen Bündnispartner*innen engagiert sich Attac seit Jahren gegen den Klimakiller-Vertrag.

Lieferkettengesetz: Wichtiges Signal für Menschenrechte
Genau elf Jahre nach der Katastrophe von Rana-Plaza in Bangladesch hat das EU-Lieferkettengesetz mit der positiven Abstimmung im EU-Parlament die letzte Hürde genommen. Es muss nun noch einmal formal im Rat bestätigt werden, bevor es dann offiziell unterschrieben und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Ab dann beginnt die zweijährige Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss dann innerhalb von zwei Jahren noch einmal nachgeschärft werden. Das Gesetz schafft europaweit verpflichtende Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen. Attac setzt sich als Teil der „Initiative Lieferkettengesetz“ seit Jahren für ein starkes Lieferkettengesetz ein, um Betroffene vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer zu schützen.