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EU-Report zur Globalisierung:

Keine überzeugenden Argumente gegen eine Devisenumsatzsteuer

Die Europäische Kommission hat ihren Bericht zur Globalisierung vorgestellt. Darin erkennt die Kommission zum ersten Mal die Krisenanfälligkeit der derzeitigen internationalen Finanzarchitektur an. Ein weiterer Fortschritt ist die Anerkennung der Tatsache, dass diese Krisen nicht in erster Linie das Resultat einer schlechten Politik der Entwicklungsländer sind. „Wir betrachten dies als Erfolg und Ermutigung, die Kampagne für eine Regulierung der Finanzmärkte fortzuführen“, sagte Attac-Finanzmarktexperte Peter Wahl. Schwach ist Bericht dort, wo er sich mit dem Konzept einer Devisenumsatz- oder Tobin-Steuer beschäftigt: „Alle in dem Bericht vorgebrachten Einwände sind alt und längst widerlegt,“ betonte Wahl. „Dies bestärkt unsere Überzeugung, dass die EU die Initiative übernehmen könnte, wenn sie es wollte. Die Tobin-Steuer ist kein technisches Problem, sondern eine Frage des politischen Willens.“

So führt die Kommission das alte Argument an, dass die durch eine Devisenumsatzsteuer reduzierte Liquidität der Märkte zu einer höheren Volatilität der Wechselkurse führen würde. „Dieses Argument stellt die Dinge von den Füßen auf den Kopf: Gerade die Über-Liquidität der Devisemärkte ist der Grund ihrer Instabilität. Hier etwas Sand ins Getriebe zu streuen und damit die Volatilität einzudämmen, ist das explizite Ziel der Besteuerung von Devisentransaktionen,“ erklärte Wahl.
„Und wenn die Kommission behauptet, dass eine Devisenumsatzsteuer gegen Spekulationen, die auf große Kursänderungen setzen, machtlos wäre, zeigt sie nur, dass sie die aktuelle Diskussion um die Transaktionssteuern verschlafen hat,“ so Peter Wahl. Zusammen mit renommierten Wirtschaftswissenschaftlern befürwortet Attac eine zweistufige Steuer, die innerhalb einer festzulegenden Bandbreite einen geringen Steuersatz erhebt (z.B. 0,1%). Sobald sich der Wechselkurs aus dieser Zone entfernt, wird eine extrem hohe Steuer fällig (50-100%), die entsprechende Transaktionen unattraktiv macht. Einzelheiten zu diesem Konzept lassen sich in dem Gutachten nachlesen, das das Bundesentwicklungsministerium in dieser Woche in Berlin vorgestellt hat.

Die EU-Studie im Internet.
Die von Spahn verfasste BMZ-Studie zur Tobin Tax ist nun im Netz.

Die Attac-Stellungsnahme im Volltext.


Bei Rückfragen:
Felix Kolb (Pressesprecher): 04231/957-593 o. 0178 / 35 94 212, eMail: f.kolb@attac-netzwerk.de